Beratungsgespräch-Krankasse

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Bluub20
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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 05.12.2023, 12:11

D-S-E hat geschrieben:
04.12.2023, 22:38


Ich empfehle die folgendes:
Schreib der Kasse einen Widerspruch, in dem du das zugrunde liegende Gutachten des Medizinischen Dienstes in Kopie anforderst.

Stell dich einfach doof! Du bringst damit den Fallmanager in die Bredouille, denn er kann dir gar nichts zu Verfügung stellen und weiß, dass es "ein Versuch" der Kasse ist, der bei Widerspruch nicht hält. Das könnte schon helfen, damit die Kasse klein bei gibt.

danke für die Idee, aber falls durch diese Anfrage-wirklich MDK eingeschaltet wird und die auch der Meinung sind, dass Krankengeld nicht mehr ausbezahlt werden soll- dann wird es ja noch schwerer für mich, diese Mauer zu durchbrechen oder?

Czauderna
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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Czauderna » 05.12.2023, 12:46

Hallo,
....aber falls durch diese Anfrage-wirklich MDK eingeschaltet wird und die auch der Meinung sind, dass Krankengeld nicht mehr ausbezahlt werden soll- dann wird es ja noch schwerer für mich, diese Mauer zu durchbrechen oder?

"wird" und "wurde", ein kleiner aber feiner Unterschied.
"Wird" bedeutet, dass es bislang kein MD_Gutachten gibt, das müsste demnach im Rahmen des Widerspruchsverfahrens nachgeholt werden und könnte dann ggf. zur Abhilfe des Widerspruchs führen.
"Wurde" dagegen bedeutet, es liegt ein Gutachten/Stellungnahme bereits vor, welche dir als Begründung zur Einsichtnahme vorgelegt werden müsste.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von D-S-E » 07.12.2023, 19:42

Ich würde mir da keinen Kopf machen. Die meisten Widersprüche werden vom MD zugunsten der Kunden entschieden. Besonders wenn die Kasse ohne Gutachten gehandelt hat.

Bluub20
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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 11.12.2023, 17:09

Hier erstmal Grund für meinen Einspruch:

Meine Beschwerden Krämpfe in den Beinen und manchmal wird mir auch etwas schwindelig (vermutlich bei körperlicher belastung) . Und noch paar andere Beschwerden.

Ekg und mehrere bluttests hab ich hinter mir.

Diagnose bis jetzt: essentielle thrombozythämie und Aortenklappenstenose.

Weitere EKGs habe ich nächstes jahr. Zudem wohl auch noch ein test für schlafapnoe.

Therapie wird für essentielle Thrombozythämie via Medikament erstmal versucht und Anfang nächstes jähr wird überprüft ob das genügend ist.

Ich befürchte wegen Schwindelgefühls Absturzgefahr während der Arbeit, da ich in einer höhe von ca. 3-4 meter arbeite. Zudem besteht mein Job aus körperlich belastbarer Tätigkeiten.

Reicht diese Begründung aus?

Czauderna
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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Czauderna » 11.12.2023, 17:42

Bluub20 hat geschrieben:
11.12.2023, 17:09
Hier erstmal Grund für meinen Einspruch:

Meine Beschwerden Krämpfe in den Beinen und manchmal wird mir auch etwas schwindelig (vermutlich bei körperlicher belastung) . Und noch paar andere Beschwerden.

Ekg und mehrere bluttests hab ich hinter mir.

Diagnose bis jetzt: essentielle thrombozythämie und Aortenklappenstenose.

Weitere EKGs habe ich nächstes jahr. Zudem wohl auch noch ein test für schlafapnoe.

Therapie wird für essentielle Thrombozythämie via Medikament erstmal versucht und Anfang nächstes jähr wird überprüft ob das genügend ist.

Ich befürchte wegen Schwindelgefühls Absturzgefahr während der Arbeit, da ich in einer höhe von ca. 3-4 meter arbeite. Zudem besteht mein Job aus körperlich belastbarer Tätigkeiten.

Reicht diese Begründung aus?
Hallo,
diese Frage können wir von hier aus und als medizinische Laien nicht zufriedenstellend beantworten. Und selbst wenn, kann und wird das der Medizinische Dienst ggf. ganz anders sehen.
Ich kann nur sagen, was ich in entsprechenden MDK-Gutachten gelesen habe.
Geplante Behandlungen in der Zukunft bedeuten nicht automatisch, dass auch Arbeitsunfähigkeit bis dahin vorliegt, dazu zählt auch der Schlaf-Apnoe Test. Anders dagegen, wenn wegen einer akuten Erkrankung, z.B. Schwindelgefühl am Arbeitsplatz eine Arbeitsunfähigkeit durchaus als gegeben angenommen werden kann. Aber, wie gesagt, es kommt darauf an, was im Gutachten des MDK steht bzw. stehen wird.
Gruss
Czauderna

Bluub20
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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 25.12.2023, 13:02

wünsche euch erstmal schöne Feiertage.

Ich arbeite noch an meinem Einspruch, bin auch fast fertig.

Dazu habe ich noch paar Fragen.

1.
Hat ein Einspruch, eine aufschiebende Wirkung oder muss man in dem Einspruch extra erwähnen dass man eine aufschiebende Wirkung beantragen möchte?

2. sollte ich in dem Einspruch nur meine Beschwerden nennen oder auch aktuelle Behandlungen, bisherige Diagnosen und offene Testergebnisse erwähnen.

Czauderna
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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Czauderna » 25.12.2023, 13:18

Bluub20 hat geschrieben:
25.12.2023, 13:02
wünsche euch erstmal schöne Feiertage.

Ich arbeite noch an meinem Einspruch, bin auch fast fertig.

Dazu habe ich noch paar Fragen.

1.
Hat ein Einspruch, eine aufschiebende Wirkung oder muss man in dem Einspruch extra erwähnen dass man eine aufschiebende Wirkung beantragen möchte?
Erwähnen kannst du es auf jeden Fall, nur fürchte ich, wird das wahrscheinlich nichts nützen

2.
Aktuelle Behandlungen und offene Testergebnisse auch in dem Einspruch erwähnen oder lieber sein lassen?
Alles, was medizinischer Natur ist, sollte erwähnt werden, allerdings, und da wiederhole ich mich, Erkrankungen und deren Behandlung, d.h. nicht gleichzeitig, dass auch eine Arbeitsunfähigkeit einhergeht. Aber das können wirklich nur Mediziner beurteilen .

Gruss
Czauderna

Bluub20
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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 25.12.2023, 13:47

danke für deine schnelle Rückmeldung

aber dass hab ich gar nicht verstanden:
Czauderna hat geschrieben:
25.12.2023, 13:18
Erkrankungen und deren Behandlung, d.h. nicht gleichzeitig, dass auch eine Arbeitsunfähigkeit einhergeht. Aber das können wirklich nur Mediziner beurteilen .
[/color]

was genau meinst du damit?

Kehlchen
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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Kehlchen » 25.12.2023, 14:19

Hallo Bluub20, ich verstehe nicht, was du der Krankenkasse alles schreiben willst. Es genügt zu schreiben „Hiermit erhebe ich Widerspruch.“, um die Frist einzuhalten. (Es ist kein Einspruch, sondern Widerspruch.) Ich unterstütze die Empfehlung, in dem Widerspruch auch zu schreiben, dass die KK dir das Gutachten des MdK zuschicken soll.

Gibt es kein Gutachten, dann muss die KK weiter Krankengeld zahlen.

Du fragst, was Czauderna meint mit „ Erkrankungen und deren Behandlung, d.h. nicht gleichzeitig, dass auch eine Arbeitsunfähigkeit einhergeht. Aber das können wirklich nur Mediziner beurteilen .“
Am 3.12. schriebst du: „Da ja nicht ich entscheide ob ich Arbeitsunfähig bin, sondern ein Arzt- kann ich schlecht einen Einspruch schreiben dass nach 3 Wochen mir immer noch nicht gut geht. Ich kann es ja nicht beurteilen. Bloß wird es dann knapp mit der Einspruchsfrist von einem Monat.“
Ich denke, ihr drückt beide aus, dass die Arbeitsunfähigkeit nur durch einen Arzt beurteilt werden kann. Der Sachbearbeiter der KK kann das nicht, niemand aus diesem Forum kann das, du kannst das nicht.

Wenn du die gesicherte Diagnose „essentielle Thrombozythämie“ hast, dann wird der Gutachter des MdK nicht am Schreibtisch entscheiden, du seist arbeitsfähig, ebenso vermutlich bei der Diagnose „Aortenklappenstenose“, wenn das beides Diagnosen, sind, die bisher nicht behandelt wurden. Ich würde diese medizinischen Sachen im Widerspruch gar nicht schreiben. Der Sachbearbeiter der KK kann und darf das gar nicht beurteilen. Der MdK wird sich an deinen Arzt wenden und dich mit einer essentiellen Thrombozythämie nicht als arbeitsfähig beurteilen. Je mehr du in dem Widerspruch inhaltlich schreibst, desto mehr kannst du falsch machen - soweit mein Senf dazu.
Gute Besserung!

MfG Kehlchen

* Wichtig ist, dass dies:
„Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen das Schreiben vom … Bitte senden Sie mir das Gutachten des MdK zu, damit ich den Widerspruch begründen kann.“
von dir unterschrieben wird und dass es fristgerecht bei der KK ist. Es genügt keine einfache EMail, weil darin die Unterschrift fehlt. Du kannst deinen unterschriebenen Widerspruch aber scannen und dann mailen, zusätzlich muss das Original des Schreibens auf dem Postweg oder per Einwurf bei der KK landen.

Bluub20
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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 26.12.2023, 21:43

Kehlchen hat geschrieben:
25.12.2023, 14:19
(Es ist kein Einspruch, sondern Widerspruch.)
danke für die info :)
Czauderna hat geschrieben:
25.12.2023, 13:18
Bluub20 hat geschrieben:
25.12.2023, 13:02
Hat ein Einspruch, eine aufschiebende Wirkung oder muss man in dem Einspruch extra erwähnen dass man eine aufschiebende Wirkung beantragen möchte?
Erwähnen kannst du es auf jeden Fall, nur fürchte ich, wird das wahrscheinlich nichts nützen
Ok das ist nicht gut ich bin dann ja nicht mehr krankenversichert und habe noch nächstes jahr Termine z.b bei Kardiologen. Wie läuft das dann?
Kehlchen hat geschrieben:
25.12.2023, 14:19
Der Sachbearbeiter der KK kann und darf das gar nicht beurteilen. Der MdK wird sich an deinen Arzt wenden und dich mit einer essentiellen Thrombozythämie nicht als arbeitsfähig beurteilen.
D.h egal was ich als begründung jetzt schreibe, es wird dann jetzt durch mdk überprüft? Habe nämlich noch mitbekommen dass auch bei ca 100 tagen Krankengeld mdk eingeschaltet wird.

Weil wollte eigentlich mdk aus dem weg gehen. Da ich davor angst habe. Immerhin gibt es eine Wahrscheinlichkeit dass es abgelehnt wird.

Wenn ich aber jetzt begründung abgebe das wird doch von mdk trotzdem berücksichtigt oder?
Bluub20 hat geschrieben:
27.11.2023, 12:10

habe nachdem Inhalt des Gespräches gefragt,
es wird gefragt nach Beschwerden, Befundergebnis und welche Behandlung.
Sachbearbeiter der Krankenkasse hatte ja einige Fragen an mich (Beratungsgespräch) und die antworten darauf wollte ich in meinem Widerspruch ursprünglich erwähnen
Kehlchen hat geschrieben:
25.12.2023, 14:19
Je mehr du in dem Widerspruch inhaltlich schreibst, desto mehr kannst du falsch machen - soweit mein Senf dazu.
Das ist ein guter ratschlag, bloß möchte ich dass es schnell und zu meinem Gunsten entschieden wird. Kann ich nicht als Zusatz schreiben: ….falls meine begründung nicht ausreicht, senden Sie mir ein mdr gutachten um es näher zu begründen? Oder besteht hier die Gefahr dass nach Ablehnung ich das via Sozialgericht klären muss, weil Sachbearbeiter der krankenkasse vorschnell gehandelt und mir Ablehnungsbescheid gesendet hat?
Kehlchen hat geschrieben:
25.12.2023, 14:19

von dir unterschrieben wird und dass es fristgerecht bei der KK ist. Es genügt keine einfache EMail, weil darin die Unterschrift fehlt. Du kannst deinen unterschriebenen Widerspruch aber scannen und dann mailen, zusätzlich muss das Original des Schreibens auf dem Postweg oder per Einwurf bei der KK landen.
Widerspruch sende ich via Fax, hab meine Fritz!Box hier.

Czauderna
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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Czauderna » 27.12.2023, 09:14

Hallo,
deine Annahme, dass du nicht mehr krankenversichert wärest, wenn die Krankengeldzahlung seitens der Kasse eingestellt wird, die ist falsch. Deine nahtlose Weiterversicherung bei der Kasse ist in jedem Fall gewährleistet, die Frage ist nur, wer bezahlt dann die Beiträge.
Wie schon geschrieben, erst mal fristgerecht den Widerspruch einlegen und sich dann um die Begründung kümmern. Um diese Begründung auch medizinisch zu untermauern ist es notwendig, dir Einsichtnahme in das Gutachten des MDK zu verschaffen, welches dafür verantwortlich ist, dass die Kasse dir das Krankengeld nicht mehr zahlen möchte. Wenn du nicht möchtest, dass die Kasse diese medizinische Begründung, bei der dein behandelnder Arzt/Ärztin schon behilflich sein sollte ( der/die, welche auch bisher die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erstellt hat) nicht selbst bekommt, dann kannst du diese auch direkt an den MDK schicken oder in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechendem Begleitschreiben an die Kasse.
Dem MDK kannst du nicht aus dem Wege gehen, denn, wie auch schon geschrieben, bei der Kasse sitzen keine Mediziner. Wenn wir davon ausgehen, dass es schon ein Gutachten gibt, dann wird (muss) die Kasse deine Widerspruchsbegründung dem MDK vorlegen, damit dann ein Widerspruchsgutachten erstellt wird. Sollte es noch keines geben, also die Kasse dir ohne MDK-Gutachten das Krankengeld nicht mehr zahlen will, dann ist mit deinem Widerspruch jetzt auf jeden Fall der MDK an der Reihe. Natürlich kannst du u.a. die Fragen der Kasse beantworten im Rahmen deiner Widerspruchsbegründung.
Gruss
Czauderna

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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 27.12.2023, 16:36

Czauderna hat geschrieben:
27.12.2023, 09:14
Hallo,
deine Annahme, dass du nicht mehr krankenversichert wärest, wenn die Krankengeldzahlung seitens der Kasse eingestellt wird, die ist falsch. Deine nahtlose Weiterversicherung bei der Kasse ist in jedem Fall gewährleistet, die Frage ist nur, wer bezahlt dann die Beiträge.
ah okay, ich gehe mal davon aus dass ich nen Brief erhalte von der krankenkasse wegen den betragen und Überweisung
Czauderna hat geschrieben:
27.12.2023, 09:14
Um diese Begründung auch medizinisch zu untermauern ist es notwendig, dir Einsichtnahme in das Gutachten des MDK zu verschaffen, welches dafür verantwortlich ist, dass die Kasse dir das Krankengeld nicht mehr zahlen möchte.
genau hier bin ich auch etwas gestolpert, hab viel recherchiert z.b laut vebraucherzentrale Hamburg(wohne ich zwar nicht)

darf krankenkasse einige fragen stellen und denke dass es der grund war wieso Krankengeld eingestellt wurde

gefragt wurde vor paar Wochen:
Beschwerden, Befundergebnis und welche Behandlung.

und ich habe direkt via mail geschrieben dass ich mehrere Beschwerden habe daher die Fragen nicht beantworten kann bzw dass ich überfordert bin.

kann ich deswegen später Probleme bekommen? also nach Widerspruch


Czauderna hat geschrieben:
27.12.2023, 09:14
. Natürlich kannst du u.a. die Fragen der Kasse beantworten im Rahmen deiner Widerspruchsbegründung.
meinst du jetzt mit dem Widerspruch wo ich mdk gutachten anfordere oder nachdem ich mdk gutachten erhalten habe?


und frage zu 1 Monat Frist. wenn ich zb 30.11 mit Zustellnachweis bescheid bekommen habe, dann ist die Frist am 30.12 zu ende und da es SA nächste Woche Dienstag fristende richtig? oder gilt hier auch die Zustellfiktion von 3 tagen ab dem Datum wo das Schreiben erstellt wurde?

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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Czauderna » 27.12.2023, 16:41

Hallo,
noch mal -
Fristgemäßer Widerspruch einlegen
und gleichzeitig
das MDK-Gutachten anfordern, das zur Beendigung der Krankengeldzahlung durch die Kasse führte.
Erst wenn Du dieses Gutachten hast, kannst Du bzw. Dein Arzt oder Deine Ärzte auch eine entsprechende Widerspruchsbegründung schreiben.
Gruss
Czauderna

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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Czauderna » 27.12.2023, 16:47

Hallo

und frage zu 1 Monat Frist. wenn ich zb 30.11 mit Zustellnachweis Bescheid bekommen habe, dann ist die Frist am 30.12 zu ende und da es SA nächste Woche Dienstag fristende richtig? oder gilt hier auch die Zustellfiktion von 3 tagen ab dem Datum wo das Schreiben erstellt wurde?

ich habe das Gefühl, du willst dir ein neues Problem ins Haus holen.
Du hast den Bescheid am 30.11. nachweislich erhalten, d.h. die Widerspruchsfrist läuft am 29.12 (einen Monat nach Erhalt des Bescheides) ab.
Es dürfte nun wirklich nicht schwer sein bis zu diesem Tag deinen Widerspruch bei der Kasse loszuwerden. Seit wann versuchen wir hier im Forum dir nahezubringen, deinen Widerspruch sofort zu verschicken mit der Anmerkung die Widerspruchsbegründung nachzuliefern?
Gruss
Czauderna

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Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 27.12.2023, 17:03

Tut mir Leid, ich mach das zum ersten mal und wollte alles richtig machen. War nur mega nervös. Tut mir Leid nochmals.

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