Berechnung der Blockfrist

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Schlanker
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Berechnung der Blockfrist

Beitrag von Schlanker » 14.12.2009, 16:21

Guten Tag alle miteinander;
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen:
Au vom 12.04.-15.12.2007 Blockfrist ergo bis 11.04.2010
2 Wochen Mitte 08
1 Woche Mitte 09

Ergibt insgesamt 38 Wochen, die in die Blockfrist fallen.
Wenn ich richtig rechne, wäre noch ein Rest von 40 Wochen möglich.
Wenn ich nun Au bin (gleiche Erkrankung) und das u.U.länger dauert…..tja,dann wären am 11.04.2010 die 78 Wochen nicht „verbraucht“.
Nun meine Frage:
Sollte die Au länger andauern-bis wann würde ich denn Krankengeld beziehen können?
Bis die 78 Wochen um sind (inclusive der obigen 38 Wochen), also noch 40 Wochen?
Nur bis zum Ende der Blockfrist?
Oder ab jetzt wiederum 78 Wochen,da zwischendrin die „alte“ Blockfrist abläuft?
Wäre dankbar für fundierte Auskünfte, bei meiner KK gibt es nette Mitarbeiter-leider nur per Hotline- die „spezielleren Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter der Fachabteilungen“.Nur da erreicht man nie jemanden
:oops:

Schlanker
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Beitrag von Schlanker » 19.12.2009, 23:13

....hat echt niiiiemand ne Idee dazu?
Ist mir wirklich wichtig!!
Danke.

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