Hallo, könnte mal jemand prüfen ob ich die Blockfristen für das KG korrekt berechne ?
Wegen Diagnose A erstmals AU von 4.9.2017 bis zum 8.9.2017 (Erstbescheinigung).
Wegen Diagnose A wieder AU seit 4.12.2017 (Erstbescheinigung dann Folgebescheinigungen).
Am 22.1.2018 trat die Diagnose B + C hinzu, dann weiter AU Folgebescheinigungen nur mit diesen beiden Diagnosen.
Blockfrist Diagnose A:
4.9.2017 bis 3.9.2020, am 4.9.2020 beginnt neue Blockfrist für A
Blockfrist Diagnose B + C:
22.1.2018 bis 21.1.2021, am 22.1.2021 beginnt neue Blockfrist für B + C
Stimmt das so ?
Nun ist auch immer die Rede davon, dass vor einer neue KG-Zahlung wegen derselbem Diagnose erstmal 6 Monate versicherte Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosenmeldung vorgelegen haben muss.
Frage:
Sind diese 6 Monate an das Ende der o.g. Blockfristen zu addieren, so dass daraus eigentlich 3,5 Jahre resultieren, oder genügt es, wenn die 6 Monate noch mit der ersten Blockfrist überlappt und die AU dann in der zweiten Blockfrist festgestellt wird.
Ich wäre sehr dankbar für ein Beispiel idealerweise mit Rechtsgrundlage.
Berechnung der Blockfristen
Moderator: Czauderna
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... ngeld.html
Da kannst Du das Rundschreiben aufrufen. Da gibt es auch Beispiele die hier zutreffen.
Da kannst Du das Rundschreiben aufrufen. Da gibt es auch Beispiele die hier zutreffen.