Bescheinigung über Beitragszeiten aus Krankengeldleistungen

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Moderator: Czauderna

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fila
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Bescheinigung über Beitragszeiten aus Krankengeldleistungen

Beitrag von fila » 04.07.2018, 13:44

Hallo,

ich habe im Herbst 2017 ALG-1 bezogen und bin während der Arbeitslosigkeit bis in 2018 erkrankt.

Auf der 2017er-Bescheinigung meiner gesetzlichen Krankenkasse über Beitragszeiten für das Krankengeld steht neben dem Bezugszeitraum des Krankengeldes das Rentenversicherungepflichtige Entgelt und die Zeile
"RV-Beiträge (Versichertenanteil). 0 Euro"

FRAGE:
warum stehen dort 0 Euro, obwohl lt. Krankenkasse der volle Beitragssatz in Höhe von 18,7% RV-Beiträge für mich abgeführt wurden. Müsste dort nicht statt 0 Euro eben mein Beitrags-Versichertenanteil ausgewiesen sein?
Oder bedeutet das etwas ganz anderes?
Bin gesetzlich versichert.

Danke

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.07.2018, 17:57

Hallo,
die Krankenkasse hat in diesem Fall quasi "Arbeitgeberfunktion" übernommen und den vollen Rentenversicherungsbeitrag getragen, du selbst hast aber von deinem Bruttokrankengeld keinen RV-Anteil entrichtet.
Gruss
Czauderna

fila
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Beitrag von fila » 04.07.2018, 18:04

Hallo,
habe ich auch so vermutet.
Die "Arbeitgeberfunktion" ist doch lediglich, dass dieser seine und meine Beiträge einbehält und gemeinschaftlich abführt. Dennoch habe ich aber immer einen AN-Anteil.
In der vorliegenden Bescheinigung wirkt es zumindest auf mich als Laien, dass dieser "AN-Beitrag" eben nicht zu existieren scheint, da er mit 0 Euro beziffert wird.
Grüße

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.07.2018, 18:10

fila hat geschrieben:Hallo,
habe ich auch so vermutet.
Die "Arbeitgeberfunktion" ist doch lediglich, dass dieser seine und meine Beiträge einbehält und gemeinschaftlich abführt. Dennoch habe ich aber immer einen AN-Anteil.
In der vorliegenden Bescheinigung wirkt es zumindest auf mich als Laien, dass dieser "AN-Beitrag" eben nicht zu existieren scheint, da er mit 0 Euro beziffert wird.
Grüße
Hallo,
aber du hast doch selbst keine RV-Beitraege vom Krankengeld abgezogen bekommen und auch für die Arbeitslosenversicherung müsste das Gleiche gelten. Wenn es anders wäre (was aber nicht der Fall ist), dann hätte auf deiner Mitteilung von der Krankenkasse über die Krankengeldhöhe schon stehen müssen , dass das Bruttokrankengeld um deinen Anteil zur Rentenversicherung verringert wird. Du hast Krankengeld in Höhe des ALG-1 ausbezahlt bekommen - richtig ?.
Gruss
Czauderna

fila
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Beitrag von fila » 05.07.2018, 14:39

Hallo,
ja, das Krankengeld wurde gezahlt in Höhe des ALG-1.
Zwischenzeitlich habe ich auch die §§ gefunden, dass die KK die kompletten RV-Beiträge übernimmt, ähnlich wie das AA.
Meine Frage ist beantwortet.
Vielen Dank

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