Zwerg Nase hat geschrieben:Ich hoffe auf eine hilfr. Antwort !![]()
Ich bin schon seit Februar 2010 von meiner Hausärztin krankgeschrieben. Habe u.a. psych. Probleme. Rentenantrag läuft. Medizinische Reha wurde abgelehnt. Meine Familie hat unter diesen Umständen mit mir vor für 7 Tage im Juli mal einen Ortswechsel (Urlaub) --Luftveränderung geplant, was doch mir gut tuen soll. Ich weiß, dass der kranksch. Arzt es befürworten muss und keine med. Sachen in der Zeit anstehen. Dieses Schreiben geht dann an die KK, die wiederum geben es dem MDK der dann entscheidet ob ich fahren darf. Wir wollen ca. 1 h entfernt von unserer Wohnung uns aufhalten. Jetzt verlangt aber die Äztin, dass ich vorab das Einverständnis der Krankenkasse bringe, dann könnte ich 100 Jahre wegfahren!TollJetzt geht es mir viel besser. Was kann ich machen????
Bewilligung Kurzurlaub bei KG- Bezug
Moderator: Czauderna
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Bewilligung Kurzurlaub bei KG- Bezug
Hallo,
mir fallen spontan drei mögliche Varianten ein (es ist aber möglich, dass alle 3 Sackgassen sind):
- eine formlose Bescheinigung der Kasse, dass keine Bedenken der Kasse bestehen (wahrscheinlich besteht die Kasse darauf, dass ein Zusatz dazu kommt " wenn der Arzt keine Bedenken hat"). Aber vielleicht reicht das mit dem Zusatz dem Arzt schon.
- Arzt und Krankenkasse führen ein Telefonat (ist nur noch die Frage, wer wen anruft)
- Man beantragt bei der Kasse einen Termin beim MDK. Der MDK ist auch für die Beratung der Versicherten da. Der Antrag kann nur von der Kasse beim MDK gestellt werden. Der MDK entscheidet dann , ob er einen Termin vergibt.
Alle drei Varianten erscheinen mir nicht sehr Erfolg versprechend, aber probieren kann man es.
Gruß
RHW
mir fallen spontan drei mögliche Varianten ein (es ist aber möglich, dass alle 3 Sackgassen sind):
- eine formlose Bescheinigung der Kasse, dass keine Bedenken der Kasse bestehen (wahrscheinlich besteht die Kasse darauf, dass ein Zusatz dazu kommt " wenn der Arzt keine Bedenken hat"). Aber vielleicht reicht das mit dem Zusatz dem Arzt schon.
- Arzt und Krankenkasse führen ein Telefonat (ist nur noch die Frage, wer wen anruft)
- Man beantragt bei der Kasse einen Termin beim MDK. Der MDK ist auch für die Beratung der Versicherten da. Der Antrag kann nur von der Kasse beim MDK gestellt werden. Der MDK entscheidet dann , ob er einen Termin vergibt.
Alle drei Varianten erscheinen mir nicht sehr Erfolg versprechend, aber probieren kann man es.
Gruß
RHW
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Irgendwie habe ich hier den Eindruck, dass der Krankenkasse mehr Macht zugestanden wird, als sie eigentlich hat. Die Krankenkasse entscheidet nicht, ob du fahren darfst. Diese Entscheidung triffst du und solltest dabei auf den medizinischen Rat deiner Ärztin hören. Und diese Einschätzung muss sie schon treffen und verantworten, wo kämen wir denn hin, wenn ein Krankenkassenmitarbeiter so etwas der studierten Fachfrau vorschreiben könnte
? Also, dass die Ärztin was von der Krankenkasse benötigt, um dir "erlauben" zu können, irgendwohin zu fahren, ist in meinen Augen absoluter Humbug.
Die einzige Möglichkeit, die die Krankenkasse hat, ist der § 16 SGB V:
Und wenn ihr ins Ausland fahrt, brauchst du die Zustimmung der Krankenkasse nur, damit du weiterhin Krankengeld bekommst. Wenn du ohne Zustimmung fährst, geht dir "nur" das Krankengeld für diese eine Woche verloren, sonst nichts. Und wenn du Rentenantrag gestellt hast, wäre es sowieso eine Überlegung, den dir noch zustehenden Urlaub plus Gehaltszahlung statt des Krankengeldes in dieser Zeit zu nehmen.

Die einzige Möglichkeit, die die Krankenkasse hat, ist der § 16 SGB V:
Bei einer Fahrtzeit von einer Stunde frage ich mich, ob ihr überhaupt ins Ausland fahrt? Wenn nicht, ist einzig und alleine die Einschätzung deiner Ärztin, ob dies medizinisch in Ordnung geht, maßgebend.(1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte
1.
sich im Ausland aufhalten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist,
...
(4) Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten.
Und wenn ihr ins Ausland fahrt, brauchst du die Zustimmung der Krankenkasse nur, damit du weiterhin Krankengeld bekommst. Wenn du ohne Zustimmung fährst, geht dir "nur" das Krankengeld für diese eine Woche verloren, sonst nichts. Und wenn du Rentenantrag gestellt hast, wäre es sowieso eine Überlegung, den dir noch zustehenden Urlaub plus Gehaltszahlung statt des Krankengeldes in dieser Zeit zu nehmen.
so ein Kurzurlaub, ist ja mit Sicherheit für die Genesung sehr förderlich,
und an dieser sollte die KK allergrößtes Interesse haben,
von daher müßte die KK auch Ihren Segen geben
zumal eine andere KK in Ihren Zusatzprogramm mit diesen Slogan wirbt
"oder unser Gesundheitsprogramm für den Kurzurlaub mit einem Zuschuss bis zu 160 Euro."
wünsche Euch einen erholsamen Kurzurlaub
und an dieser sollte die KK allergrößtes Interesse haben,
von daher müßte die KK auch Ihren Segen geben
zumal eine andere KK in Ihren Zusatzprogramm mit diesen Slogan wirbt
"oder unser Gesundheitsprogramm für den Kurzurlaub mit einem Zuschuss bis zu 160 Euro."
wünsche Euch einen erholsamen Kurzurlaub
wenn man nicht grade bettlägerig ist kann die Kasse kaum einen Ortswechsel verbieten, zumal man bei 1 Stunde Entfernung von zu Hause jederzeit zurückkönnte falls wirklich ein wichtiger Termin ansteht
aber mal was anderes:
"habe u.a. psych. Probleme. Rentenantrag läuft. Medizinische Reha wurde abgelehnt"
4 Monate AU durch Hausarzt, Rentenantrag gestellt, aber nicht mal eine Reha bekommen, sorry wenn ich so offen bin, aber verrennst du dich da nicht ein wenig?
ohne Details zu kennen tippe ich mal, dass die Reha abgelehnt wurde, weil erstmal eine adäquate fachärztliche Behandlung und/oder ambulante Richtlinienpsychotherapie erfolgen sollte, wenn ich Recht habe solltest du mal ein Beratungsgespräch mit deiner Kasse suchen, evt. kann diese eine unerwartete Hilfe sein
aber mal was anderes:
"habe u.a. psych. Probleme. Rentenantrag läuft. Medizinische Reha wurde abgelehnt"
4 Monate AU durch Hausarzt, Rentenantrag gestellt, aber nicht mal eine Reha bekommen, sorry wenn ich so offen bin, aber verrennst du dich da nicht ein wenig?
ohne Details zu kennen tippe ich mal, dass die Reha abgelehnt wurde, weil erstmal eine adäquate fachärztliche Behandlung und/oder ambulante Richtlinienpsychotherapie erfolgen sollte, wenn ich Recht habe solltest du mal ein Beratungsgespräch mit deiner Kasse suchen, evt. kann diese eine unerwartete Hilfe sein