ich habe folgendes Problem: Ich war 2012/2013 insgesamt 13 Monate krankgeschrieben (inclusive der Wiedereingliederung).
Seitdem war ich immer mal einzelne Tage oder auch mal für einen Zeitraum von 2-3 Wochen wegen derselben Erkrankung krank geschrieben. Auf den AU-Bescheinigungen stand jedoch diesmal jeweils ein anderer Diagnoseschlüssel drauf als damals bei der langen AU.
Um das deutlicher zu veranschaulichen: 2012/2013 stand immer der Diagnosschlüssel M50. 2 G drauf und jetzt bei den letzten AU´s der Diagnoseschlüssel M54. 2 G.
Wie ist das nun bei der Blockfrist zu sehen?? Zählt das trotzdem als eine Erkrankung oder eben nicht, weil 2 verschiedene Diagnosen angegeben sind??
Da ich Sorge habe, dass ich irgendwann ausgesteuert werden könnte, müßte ich das dringend wissen! Die 3 Jahre sind nämlich erst im September um.
Außerdem habe ich vor kurzem erst erfahren, dass es dann noch diese Frist von 6 Monaten gibt, bevor die neue Blockfrist sozusagen anfängt.
Wie genau verhält sich das??
Ich hoffe sehr, dass Ihr mir weiterhelfen könnt!


Liebe Grüße