Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Heidi74
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Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Beitrag von Heidi74 » 01.03.2019, 19:07

Angenommen Arbeitnehmer A startet am 01.01.19 ein neues Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer A fühlt sich nicht wohl tritt die neue Stelle aber trotzdem an und wird allerdings da es immer schlimmer wird nach der ersten Stunde nach Hause geschickt und ist längerfristig erkrankt. Arbeitnehmer A hat von der Firma logischerweise keinen Lohn erhalten und es werden demzufolge auch keine Beiträge an die Krankenkasse bezahlt. Hätte Arbeitnehmer A in diesem Fall Anspruch auf Krankengeld? Also hat der Anspruch damit zutun ob Beiträge gezahlt wurden oder nur ob die Stelle angetreten wurde. Vielen Dank :?:

Czauderna
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Re: Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Beitrag von Czauderna » 01.03.2019, 20:04

Hqallo,
so, wie geschildert zahlt die Krankenkasse Krankengeld bis maximal zum 28.01.2019 Krankengeld, danach tritt der Arbeitgeber mit seiner Lohnfortzahlung von maximal sechs Wochen ein.
Gruss
Czauderna

RHW
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Re: Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Beitrag von RHW » 02.03.2019, 12:19

Hallo,

wurde arbeitsrechtlich geklärt, ob für die eine Stunde Anspruch auf Entgelt besteht?

Wurde auf diesen evtl. Anspruch verzichtet?

Hat der Arbeitgeber bestätigt, dass die Beschäftigung aufgenommen wurde?

Besteht der Arbeitsvertrag noch?

Welche Art der Krankenversicherung bestand am 31.12.2018 genau?

Liegt der monatliche Bruttoverdienst der neuen Stelle zwischen 450 Euro und 5062,50 Euro?

Gruß
RHW

Heidi74
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Re: Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Beitrag von Heidi74 » 02.03.2019, 12:51

Also die Beschäftigung wurde mir seitens des AG innerhalb der Probezeit gekündigt. Ich habe ein Dokument zu meinen Stempelzeiten bekommen. Die genaue Zeit war laut Dokument 2:45h die ich im Betrieb war an dem Tag. Ich habe auch darauf hingewiesen mir den entstandenen Lohn zu zahlen. Auf einen Anspruch wurde nicht verzichtet. Laut Lohnabbrechnung wurden allerdings die kompletten Monatsstunden als Krank bzw. minus abgezogen und daraus ergab sich eine Auszahlung von 0€. Ich wurde laut Krankenkasse auch noch nicht vom AG angemeldet. Der normale Bruttoverdienst lag in dem von dir genannten Bereich. Davor war ich für einen kurzen Zeitraum freiwillig Versichert. Also werde ich seitens der Krankenkasse wahrscheinlich Probleme bekommen aufgrund der fehlenden Beiträge.?

Czauderna
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Re: Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Beitrag von Czauderna » 02.03.2019, 13:03

Hallo,
keine Anmeldung durch Arbeitgeber bei Krankenkasse - die Info fehlte im ersten Beitrag und genau daran könnte ggf. der Krankengeldanspruch scheitern. Alles weitere steht bei RHW.
Gruss
Czauderna

RHW
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Re: Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Beitrag von RHW » 02.03.2019, 13:08

Hallo,

am besten mit dem Nachweis der Stempelzeiten und dem Vertrag das Gespräch mit der Krankenkasse (Abteilung: Mitgliedschaftsbeginn oder Arbeitnehmer) suchen.

Wenn die Beschäftigung tatsächlich aufgenommen wurde, ist Versicherungspflicht eingetreten und es besteht ein Krankengeldanspruch.

Wenn die Krankenkasse vom Arbeitgeber aber keine Meldung erhält, hat die Krankenkasse den Verdacht/die Vermutung, dass die Beschäftigung gar nicht aufgenommen wurde.

https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 43575.html

Ggf. nach einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht Ausschau halten.

Gruß
RHW

Heidi74
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Re: Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Beitrag von Heidi74 » 15.03.2019, 11:58

Erstmal vielen Dank für eure Zeit, die Antworten haben mir schon mal weiter geholfen.

Ich habe noch eine Frage zu einem fiktiven Beispiel.

Man startet am 01.01.19 ein neues Arbeitsverhältnis und wird sagen wir zum 20.01.19 ordentlich gekündigt. Die vorherige Krankschreibung endet am 18.01. Man wird ab dem 19.01. erneut AU-geschrieben bis zum 05.02. Zahlt dann die Krankenkasse noch über die 28 Tage hinaus das Krankengeld bzw. bis zu dem Datum an dem die AU-Bescheinigung endet?

@ RHW Wenn der Arbeitgeber bewusst die Herausgabe von erforderlichen Dokumenten für die Berechnung des Krankengeldes hinauszögert ( was ja nicht selten vorkommt) und man sich am Ende doch einen Anwalt nimmt bleibt man doch sicherlich auf allen entstandenen Kosten sitzen?

Czauderna
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Re: Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Beitrag von Czauderna » 15.03.2019, 12:38

Hallo,
Man startet am 01.01.19 ein neues Arbeitsverhältnis und wird sagen wir zum 20.01.19 ordentlich gekündigt. Die vorherige Krankschreibung endet am 18.01. Man wird ab dem 19.01. erneut AU-geschrieben bis zum 05.02. Zahlt dann die Krankenkasse noch über die 28 Tage hinaus das Krankengeld bzw. bis zu dem Datum an dem die AU-Bescheinigung endet?
ja, die Kasse muss zahlen, da die AU. während der Beschaeftigung beginnt und über das Ende der Beschäftigung hinausreicht.
Gruss
Czauderna

RHW
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Re: Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Beitrag von RHW » 15.03.2019, 17:32

Hallo Heidi74,

wenn der Rechtsanwalt vom Arbeitnehmer beauftragt wird, wendet sich der Anwalt mit seinen Rechnungen an diesen. Wenn es ein Gerichtsurteil gibt, wird in diesem fast immer auch die Kostenfrage der Anwälte geklärt. Wenn es einen Vergleich gibt, sollten auch die Anwaltskosten angesprochen werden. Wenn nicht, zahlt jeder seinen eigenen Anwalt.

Wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber fehlendes Gehalt, fehlende Lohnsteuerbescheinigung und fehlende "Meldung zur Sozialversicherung" mit Fristsetzung und Nachweis der Zustellung anmahnt, kann man nach Fristablauf beim Arbeitsgericht ohne Anwalt Klage gegen den Arbeitgeber erheben.

M.E. ist hier aber der strittige Punkt, ob überhaupt eine Beschäftigung begonnen wurde. Merkmale sind z.B. Eingliederung in den Betrieb.

Hotline des Ministeriums zum Arbeitsrecht:
https://www.bmas.de/DE/Service/Buergert ... lefon.html

Gruß
RHW

Heidi74
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Re: Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Beitrag von Heidi74 » 26.03.2019, 13:28

Ja ich habe von einem Anwalt gelesen, dass man die Herausgabe der Verdienstbescheinigung zur Not auch beim Arbeitsgericht mit einklagen kann. Aber selbst dann könnte ein AG die Sache noch über eine gewisse Zeit hinauszögern. Ich denke bis dahin wird die Krankenkasse dann auch ein Bußgeld androhen.

Nun noch eine letzte Frage:

Angenommen die AU geht über das Ende des Beschäftigungsverhältnis hinaus und man ist bis zu einem Sonntag krank geschrieben. Ich habe gelesen, dass es in diesem Fall nicht reicht wenn der Arzt eine Folgebescheinigung am folgenden Montag ausstellt sondern die Folgebescheinigung für den weiteren Bezug von Krankengeld schon am Freitag ausgestellt werden muss da man ja sonst für einen Tag als arbeitslos gilt. Ist dies korrekt?

Heidi74
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Re: Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Beitrag von Heidi74 » 26.03.2019, 15:29

Nun ist mir noch etwas eingefallen worauf ich keine richrige Antwort finden kann.

Angenommen man bezieht 3 Monate über das Ende eines Arbeitsverhältnis hinaus Krankengeld. Worüber ist man dann in dieser Zeit eigentlich versichert bzw. setzt der nachgehende Leistungsanspruch dann erst am Ende der AU ein? Oder muss man sich für den kompletten Zeitraum dann wieder freiwillig Versichern und die Beiträge demzufolge entrichten? :?: :roll:

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Re: Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Beitrag von Czauderna » 26.03.2019, 18:03

Heidi74 hat geschrieben:
26.03.2019, 13:28
Ja ich habe von einem Anwalt gelesen, dass man die Herausgabe der Verdienstbescheinigung zur Not auch beim Arbeitsgericht mit einklagen kann. Aber selbst dann könnte ein AG die Sache noch über eine gewisse Zeit hinauszögern. Ich denke bis dahin wird die Krankenkasse dann auch ein Bußgeld androhen.

Nun noch eine letzte Frage:

Angenommen die AU geht über das Ende des Beschäftigungsverhältnis hinaus und man ist bis zu einem Sonntag krank geschrieben. Ich habe gelesen, dass es in diesem Fall nicht reicht wenn der Arzt eine Folgebescheinigung am folgenden Montag ausstellt sondern die Folgebescheinigung für den weiteren Bezug von Krankengeld schon am Freitag ausgestellt werden muss da man ja sonst für einen Tag als arbeitslos gilt. Ist dies korrekt?
Hallo,
der nächste Werktag ist richtig, d.h. - bis Sonntag geht die vorliegende Meldung - am Montag muss die folgende Meldung ausgestellt werden. Das ändert sich zwar künftig aber derzeit gilt es noch.
Gruss
Czauderna

Czauderna
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Re: Brauche Hilfe zu folgenden Krankengeldfall

Beitrag von Czauderna » 26.03.2019, 18:04

Heidi74 hat geschrieben:
26.03.2019, 15:29
Nun ist mir noch etwas eingefallen worauf ich keine richrige Antwort finden kann.

Angenommen man bezieht 3 Monate über das Ende eines Arbeitsverhältnis hinaus Krankengeld. Worüber ist man dann in dieser Zeit eigentlich versichert bzw. setzt der nachgehende Leistungsanspruch dann erst am Ende der AU ein? Oder muss man sich für den kompletten Zeitraum dann wieder freiwillig Versichern und die Beiträge demzufolge entrichten? :?: :roll:
Die Pflichtmitgliedschaft verlängert sich in diesem Fall (Arbeitsunfähigkeit über das Beschaeftigungsende hinweg) um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Krankengeldzahlung) und ist während dieser Zeit beitragsfrei.
Es handelt sich hier auch nicht um einen nachgehenden Leistungsanspruch.
Gruss
Czauderna

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