Diagnoseschlüssel R53 G - Anspruch auf Krankengeld

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Moderator: Czauderna

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KaMa
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Diagnoseschlüssel R53 G - Anspruch auf Krankengeld

Beitrag von KaMa » 07.02.2022, 16:55

Hallo zusammen,

ich bin momentan krank geschrieben (Diagnoseschlüssel R53 G) Bedeutung "Allgemeine Erschöpfung".
Die Frage dazu, würde die Krankenkasse nach 6 Wochen ohne Überprüfung von (MDK) Krankengeld bezahlen?

MfG
KaMa

Czauderna
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Re: Diagnoseschlüssel R53 G - Anspruch auf Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 07.02.2022, 17:46

Hallo und willkommen im Forum
KaMa hat geschrieben:
07.02.2022, 16:55
Hallo zusammen,

ich bin momentan krank geschrieben (Diagnoseschlüssel R53 G) Bedeutung "Allgemeine Erschöpfung".
Die Frage dazu, würde die Krankenkasse nach 6 Wochen ohne Überprüfung von (MDK) Krankengeld bezahlen?

MfG
KaMa
theoretisch - ja
praktisch - wahrscheinlich wird schon vor Ablauf der sechs Wochen die "Fallsteuerung" greifen, gg.f. auch schon der MDK eingeschaltet, bei dieser Diagnose. In der Praxis dauern Arbeitsunfähigkeiten nur allein mit dieser Diagnose maximal 14 Tage.
Gruss
Czauderna

KaMa
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Re: Diagnoseschlüssel R53 G - Anspruch auf Krankengeld

Beitrag von KaMa » 07.02.2022, 20:32

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Frage noch, was bedeutet die "Fallsteuerung" genau?

MfG
KaMa

D-S-E
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Re: Diagnoseschlüssel R53 G - Anspruch auf Krankengeld

Beitrag von D-S-E » 07.02.2022, 20:51

Hallo KaMa,

die Krankenkasse könnte:

- eine telefonische oder persönliche Begutachtung beim Medzinischen Dienst veranlassen zur Überprüfung der AU
- dich oder den Arzt schriftlich kontaktieren und im Anschluss ggf. eine Begutachtung nach Aktenlage über den Medizinischen Dienst in Auftrag geben

Entscheidend ist für die Kasse herauszufinden, was der Grund für die AU ist. Am wenigsten mag die Kasse, wenn nichts getan wird, was die Arbeitsunfähigkeit beenden könnte (z.B. bei einem Arbeitsplatzproblem).

Hier verhalten sich Krankenkassen höchst unterschiedlich. Dass der Anspruch auf Krankengeld nur aufgrund der Diagnose abgelehnt wird, ist nahezu ausgeschlossen.

Viele Grüße
D-S-E

Czauderna
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Re: Diagnoseschlüssel R53 G - Anspruch auf Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 07.02.2022, 21:22

KaMa hat geschrieben:
07.02.2022, 20:32
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Frage noch, was bedeutet die "Fallsteuerung" genau?

MfG
KaMa
Hallo,
das wird von Kasse zu Kasse wahrscheinlich unterschiedlich gehandhabt, was die Auswahl und den zeitlichen Ablauf angeht, aber im Grundsatz läuft es dann doch wieder gleich. Es gibt medizinische Werke (z.B. Pschyrembl - https://www.pschyrembel.de/), die u.a. auch den zeitlichen Verlauf einer Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit den vorliegenden Erkenntnissen beschreiben. Da kann z.B. stehen, dass ein Unterschenkelbruch nach ca. sechs Wochen ausgeheilt ist oder ein grippaler Infekt nach einer Woche verschwunden ist. Bitte die Zeiten jetzt nicht als Fakt annehmen, war nur als Beispiel gedacht. Solche Unterlagen dienen in der Fallsteuerung als Anhaltspunkt für die Frage, wann man als Kasse tätig werden könnte oder sollte. Da die Fallsteuerer/innen in der regel selbst keine Mediziner sind, müssen sie sich ihre Informationen eben von den Medizinern(innen besorgen, also den behandelnden Ärzten/innen und/oder dem MDK. Dort gibt es eben die entsprechenden Hinweise oder auch Begutachtungen, die von der Kasse für den weiteren Verlauf die Grundlage für das weitere Handeln der Kasse bilden. Diese "Fallsteuerung" hat zwei Ziele
Ziel1 - durch rechtzeitige Einschaltung von Arzt oder MDK, aber auch durch persönliche Kontaktaufnahme zu eruieren, was getan werden kann, um eine baldige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen. Dazu gehört viel Fingerspitzengefühl seitens der Fallsteuerer/innen, denn wenn das ohne Einfühlungsvermögen und zu "aggressiv" angegangen wird, empfinden das die Versicherten als Misstrauensbezeugung für ihre Erkrankung und als Bedrohung ihres Krankengeldbezuges. Ziel 1 ist eigentlich von der Zielsetzung her ein Ziel welches auch im Interesse der Versicherten nachvollziehbar ist. Aber nicht nur im Interesse der Versicherten, sondern auch im Interesse der Kasse, womit wir bei Ziel 2 sind.
Ziel 2 ist ganz einfach beschrieben - Vermeidung von Krankengeldzahlung und wenn es doch dazu kommt, nicht länger als medizinisch notwendig.

Die optimale Fallsteuerung liegt vor, wenn am Ende beide Seiten mit dem Ergebnis zufrieden sind.

Vielleicht noch als Anmerkung - nicht bei jeder Arbeitsunfähigkeit wird auch eine Fallsteuerung vorgenommen. Ich kann mir vorstellen, dass die eine oder andere Kasse inzwischen auch schon den Kollegen Computer damit beauftragt hat, eine Auswahl der Fälle nach bestimmten Kriterien, wie z.B. Diagnoseschlüssel und/oder Häufigkeit der Arbeitsunfähigkeitszeiten in der Vergangenheit, vorzunehmen und diese Auswahl den menschlichen Fallsteuer/innen zur endgültigen Entscheidung vorlegt.
gruss
Czauderna

KaMa
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Re: Diagnoseschlüssel R53 G - Anspruch auf Krankengeld

Beitrag von KaMa » 08.02.2022, 11:47

Vielen Dank für eure Antworten

Grüße
KaMa

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