Doppelte Lohnfortzahlung wg. Krankheit üblich?

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Marcel75
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Doppelte Lohnfortzahlung wg. Krankheit üblich?

Beitrag von Marcel75 » 11.02.2010, 12:57

Hallo zusammen,

ich hoffe, Ihr könnt mir auch dieses Mal helfen.

Ist es üblich, dass von der AfA Leistungsfortzahlung wg. Krankheit geleistet wird, obwohl vom Arbeitgeber bereits die volle Lohnfortzahlung wegen derselben Erkrankung innerhalb eines 3-Monats-Zeitraums geleistet wurde?

Die Patientin erhielt praktisch doppelte Lohn/Leistungsfortzahlung wg. derselben Erkrankung. Dadurch verlor sie weitere 6 Wochen ihres ALG1-Anspruchs, die ihr nun, um einen Existenzgründungszuschuss von der AfA erhalten zu können, fehlen. Um diesen erhalten zu können, muss zum Zeitpunkt der Gründung ein Restanspruch von mindestens 90 Tagen bestehen. Durch den "zwangs/ersatzweisen" Bezug von ALG1 hat sie nunmehr nicht 180 Tage ALG-Restanspruch, sondern nur 83 Tage.

Nach meiner Kenntnis müsste eine 6-wöchige Lohn- oder Leistungsfortzahlung erst wieder nach 6 Monaten geleistet werden, wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt.
Sehe ich das falsch?


Freundliche Grüße
Marcel


Eintritt der Erkrankung: 20.07.09
Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber vom 20.07.09 bis 31.08.09.
Am 31.08. endete auch das Beschäftigungsverhältnis.
Die AU wurde von der Krankenkasse auf Grund eines Gutachtens nach Aktenlage zum 15.08.09 beendet.
Widerspruch wurde von der KK abgelehnt, Klage läuft.

Da die Patienten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen wurde und sich deshalb arbeitslos melden musste, bezog sie zunächst ab 01.09.09 Arbeitslosengeld 1. Am 07.10.09 wurde vom Ärztlichen Dienst der AfA ein Gutachten nach Aktenlage erstellt und dieses der Patientin Ende Oktober ausgehändigt. Nach Angaben der AfA begann am Tag der Aushändigung des Gutachtens die 6-wöchige Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Afa stellte daraufhin die Zahlung von ALG1 am 07.12.09 ein.
Seit 08.12.09 befindet sich die Patientin im Krankengeldbezug in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes.

ratte1
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Re: Doppelte Lohnfortzahlung wg. Krankheit üblich?

Beitrag von ratte1 » 11.02.2010, 22:59

Marcel75 hat geschrieben:Ist es üblich, dass von der AfA Leistungsfortzahlung wg. Krankheit geleistet wird, obwohl vom Arbeitgeber bereits die volle Lohnfortzahlung wegen derselben Erkrankung innerhalb eines 3-Monats-Zeitraums geleistet wurde?
Ja,denn hier gilt nicht das Entgeltfortzahlungsgesetz, sondern § 126 SGB III
Marcel75 hat geschrieben:Nach meiner Kenntnis müsste eine 6-wöchige Lohn- oder Leistungsfortzahlung erst wieder nach 6 Monaten geleistet werden, wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt.
Sehe ich das falsch?
Ja, s.o.

MfG
ratte1

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