Einbehaltene Rentennachzahlungen / Verrechnung mit Krankengeld Grundlage?

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Moderator: Czauderna

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Adrenalinpur
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Einbehaltene Rentennachzahlungen / Verrechnung mit Krankengeld Grundlage?

Beitrag von Adrenalinpur » 08.07.2022, 20:48

Guten Abend,

am 2021 stellte ich einen Antrag auf EU-Rente, der 2022 bewilligt wurde Von der DRV022 wurde eine Nachzahlung errechnet und vorläufig einbehalten. Meine Krankenkasse hat für ihr Krankengeld einen ziemlich hohen Betrag abgezogen.

Meine Frage ist nun, ob das rechtmässig ist. In der Zeit bis zur Rentenbewilligung war ich ja kein Rentner, hatte keinen Ausweis oder sonstige Vergünstigungen, sondern war einfach nur krank. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage und eine Anweisung wie sich der Betrag errechnet?

Danke und Gruss
A.

Czauderna
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Re: Einbehaltene Rentennachzahlungen / Verrechnung mit Krankengeld Grundlage?

Beitrag von Czauderna » 09.07.2022, 08:03

Hallo und willkommen im Forum
Ja, das ist rechtens - hier dazu eine Erläuterung - https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-o ... 93145.html
Der Erstattungsanspruch besteht in Höhe des gezahlten Krankengeldes, maximal bis zur Rentenhöhe und umfasst den Zeitraum vom Rentenbeginn bis zur Einstellung der Krankengeldzahlung durch die Kasse.

Czauderna

Koschte
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Re: Einbehaltene Rentennachzahlungen / Verrechnung mit Krankengeld Grundlage?

Beitrag von Koschte » 25.02.2023, 18:58

Ich krame diesen Beitrag mal heraus.

Aus dem Krankengeld habe ich wegen rückwirkender Rentenbewilligung AV und KV erstattet bekommen. RV blieb stehen.

Ich möchte von der Krankenkasse die Höhe der stehengebliebenen Rentenversicherungsbeiträge erfahren, um sie als Altersvorsorge-Aufwendungen steuermindernd geltend zu machen. Die Krankenkasse versteht mich aber nicht. Die schickt mir immer wieder nur eine neue Bescheinigung fürs Finanzamt mit dem Rest des nicht mit der DRV verrechneten Krankengeldes.

Wie kann ich mich verständlicher ausdrücken?

Czauderna
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Re: Einbehaltene Rentennachzahlungen / Verrechnung mit Krankengeld Grundlage?

Beitrag von Czauderna » 25.02.2023, 19:17

Hallo,
Aus dem Krankengeld habe ich wegen rückwirkender Rentenbewilligung AV und KV erstattet bekommen. RV blieb stehen.

Das kann ich dir leider nicht sagen, denn schon der Umstand, dass du KV-Beiträge erstattet bekommen hast, verwirrt mich. Bei Krankengeldbezug besteht KV-Freiheit, da kann eigentlich nichts zurückerstattet werden.
Hinzu kommt, dass die Krankenkasse auch die Bezugszeiten und die Höhe der Geldleistungen an das Finanzamt meldet und dann auch ggf. die notwendigen Korrekturen, d.h. da werden meines Wissens nach auch die entsprechenden RV-Beträge angeführt, die auf die Entgeltersatzleistung (Krankengeld) angerechnet bzw. entrichtet wurden.
Gruss
Czauderna

Koschte
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Re: Einbehaltene Rentennachzahlungen / Verrechnung mit Krankengeld Grundlage?

Beitrag von Koschte » 25.02.2023, 19:50

Nein, da steht nur drin zum Beispiel 300 € Krankengeld. Und bei Lohnersatzleistungen kann man ja auch keine Vorsorge Aufwendungen geltend machen.

Die Beitragserstattung kommt daher, da ja aus der auf die mit dem Krankengeld verrechnete Rente schon KV und PV bezahlt wird. RV wird nicht erstattet.

Czauderna
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Re: Einbehaltene Rentennachzahlungen / Verrechnung mit Krankengeld Grundlage?

Beitrag von Czauderna » 25.02.2023, 20:56

Hallo,
Die Beitragserstattung kommt daher, da ja aus der auf die mit dem Krankengeld verrechnete Rente schon KV und PV bezahlt wird. RV wird nicht erstattet.
sorry, da muss ein aktiver Experte ran - ich will da nichts Falsches schreiben - Ich habe dazu noch das gefunden -https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 93145.html
und das hier - https://www.steuerverbund.de/steuertipp ... g-in-rente
Gruss
Czauderna

Koschte
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Re: Einbehaltene Rentennachzahlungen / Verrechnung mit Krankengeld Grundlage?

Beitrag von Koschte » 26.02.2023, 00:00

Vielen Dank trotzdem. Ich recherchiere mal weiter

Koschte
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Re: Einbehaltene Rentennachzahlungen / Verrechnung mit Krankengeld Grundlage?

Beitrag von Koschte » 27.02.2023, 10:52

Hallo, ich bin ein Depp, ich glaube ich habe nur Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung erstattet bekommen. Trotzdem brauche ich die Zahl der stehengebliebenen Rentenversicherungsbeiträge. Ich bleib da mal dran.

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