Einschränkung Dispositionsrecht: Knappschaft

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ppGerman
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Einschränkung Dispositionsrecht: Knappschaft

Beitrag von ppGerman » 05.03.2019, 13:15

Hallo Zusammen,

ich habe wieder ein weiteres Anliegen zum Krankengeld der Knappschaft. Diesmal geht es aber um ein anderes Thema.
Die Einstellung der Krankengeldzahlungen der Knappschaft habe ich bereits hier eingestellt:
krankengeld-f19/einstellung-krankengeld-t10487.html

Diesmal will die Knappschaft das "Dispositionsrecht einschränken" und hat diesmal (zum ersten Mal überhaupt) ein Schreiben zur Möglichkeit einer Anhörung geschickt. Ich habe selbst eine Reha bei der Rentenversicherung beantragt und genehmigt bekommen. Der Termin steht und die Klinik hat meine Aufnahme bereits eingeplant. Nun wollte ich die Reha allerdings gern verschieben (aufgrund der rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse = Einstellung der Krankengeldzahlungen). Ich habe meine Miete bereits drei Monate nicht zahlen können. Ich weiß nicht wie es weiter geht und ob ich alles verlieren werde. Begrenzte finanzielle Hilfen sind vorhanden, aber es kann nichts alles gedeckt werden. Aus diesem Grund kann ich unmöglich für 5 Wochen zu einer Reha und weiß nicht was daheim alles passiert (Wohnung, Geld, Krankenkasse etc.).

Die Krankenkasse hat nun geschrieben: "Wir beabsichtigen, Sie in Ihrem Recht einzuschränken, bestimmte Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger abzugeben". D.h. ich darf die Reha nicht verschieben und die Krankenkasse besteht darauf, an der geplanten Reha teilzunehmen. Wenn ich nicht zur Reha gehe, endet der Anspruch auf Krankengeld.

Was kann man denn da tun?

Czauderna
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Re: Einschränkung Dispositionsrecht: Knappschaft

Beitrag von Czauderna » 05.03.2019, 13:40

Hallo,
genau so ist es - du darfst in diesem Falle gegenüber der Rentenversicherung keine Erklärung abgeben, die Einfluss auf deinen Krankengeldanspruch hätte, ohne vorher die Einwilligung der Krankenkasse selbst dazu einzuholen. Wenn ich es richtig gelesen habe beabsichtigt die Krankenkasse dies zu tun, hat also die Einschränkung noch nicht ausgesprochen sondern gibt dir Gelegenheit dich dazu zu äussern.
Angesichts der Tatsache, dass du sowieso mit der Kasse im Clinch liegst kann ich dir nur empfehlen den Rechtsweg zu beschreiten, also erst einen Rechtsanwalt (Fachanwalt) zu kontaktieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kasse, egal was du selbst da schriftlich formulieren könntest, sich davon abhalten lässt dir das Dispositionsrecht einzuschränken. Allerdings rate ich dir trotzdem auch direkt zu antworten und Widerspruch gegen die beabsichtigte Einspruch einzulegen, damit das schon mal in der Anhörung zu Papier gebracht wurde.
Gruss
Czauderna

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