Hallo Anton, vielen Dank für dein Interesse und deiner Meinung.
Anton Butz hat geschrieben: ↑09.01.2019, 00:00
- ist die Knappschaft anlässlich der Einladung zum zweiten Termin am 18.12.2018 auf deine
vorherige Mitteilung eingegangen, dass ‚die Entfernung für dich momentan zu weit ist‘? Gab
es schon damals den Hinweis auf eine evtl. erforderliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung?
Der zweite SMD Termin für den 18.12.2018 ging am gleichen Tag an mich raus wie die KG Einstellung.
Zu diesem Zeitpunkt hat die KK das Schreiben des Psychologen noch nicht erhalten.
Den zweiten Termin habe ich abgesagt mit Verweiß auf den Widerspruch zur
KG Einstellung v. 9.12. und dem Schreiben des Psychologen v. 6.12.
Anton Butz hat geschrieben: ↑09.01.2019, 00:00
- ist deiner Psychiaterin der Brief deines Psychologen in diesem Zusammenhang bekannt oder
gibt es da womöglich Abstimmungsbedarf/-möglichkeiten?
Den Brief des Psychologen an die KK habe ich der Psychiaterin ausgehändigt, darauf ist sie nicht eingegangen.
Die Psychiaterin hat nur gemeint, die Bescheinigung für Reiseunfähigkeit kann sie nicht ausstellen (Kriterien zu hoch).
Anton Butz hat geschrieben: ↑09.01.2019, 00:00
- wann ist denn der (Ersatz-?) Termin bei einem Psychiater, den dir die Knappschaft nun geschickt
hat; soll dieser Termin in der Nähe oder ebenfalls in der 70 km entfernten Stadt stattfinden (beim
SMD oder bei einem beauftragten externen Gutachter)?
Der Ersatztermin bei einer anderen Psychiaterin war heute am 10.01. in der gleichen Stadt wo ich wohne (ca. 8 km).
Offensichtlich war das keine Gutachterin sondern nur eine "Facharztvermittlung von der KK". Die PSychiaterin meinte,
sie könne die Bescheinigung nicht ausstellen, da ich im Dezember 2018 kein Patient von ihr sei. Ich solle zur Hausärztin.
Die Hausärztin wird nun entsprechende Bescheinigung und Befundung für die KK ausstellen. Ob das die KK allerdings akzeptiert,
ist fraglich, da sie explizit ein Attest von einem Psychiater verlangt.
Anton Butz hat geschrieben: ↑09.01.2019, 00:00
- was sagen denn die behandelnden Personen (Hausarzt, Psychologe, Psychiater) zu deiner Ablehnung
für den 18.12.2018 und zur Reaktion der Knappschaft auf den 03.12.2018 bzw. seitdem?
Psychologe hat ja entsprechendes Attest ausgestellt welches von der KK nicht akzeptiert wurde.
Die Hausärztin wird nun tätig und die Bescheingiung ausstellen.
Die Psychiaterin meint nix, außer das sie es nicht ausstellen kann.
Anton Butz hat geschrieben: ↑09.01.2019, 00:00
- wann ist dein Anwalts-Termin? Nach meiner Einschätzung müsste endlich was geschehen, zumal
die Krankengeld-Einstellung ab 03.12.2018 offensichtlich voll verfehlt ist.
Ich habe in der kommenden Woche einen Termin bei einer Fachanwältin für Sozialrecht/Medizinrecht.
Mittlweile habe ich aber beim Sozialmedizinischen Dienst der Knappschaft einen neuen Termin erhalten.
In 3 Wochen. Ich habe bereits im Bekanntenkreis nachgefragt, ob mich jemand fahren kann und es wird möglich sein.
Ich habe die KK jederzeit drum gebeten mir einen Termin zu geben wo ich einen oragnisieren kann der mich begleitet und fährt.
Jetzt nach dem dritten Mal betteln wurde mir 3 Wochen vorher ein Termin gegeben, statt 4 Tage vorm Wochenende.
Am Ende bin ich trotzdem! Es gab in der Vergangenheit schon so viel Ärger mit dieser KK:
Ablehnung Tagesklinik,
Ablehnung Psychotherapie (erst nachdem ich Beschwerdestelle angeschrieben hatte wurde genehmigt),
Streitigkeiten über Kostenübernahme der Psychotherapie usw. UND JETZT DAS MIT DEM KRANKENGELD.