Einstellung Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Anton Butz
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(willkürliche?) Einstellung Krankengeld

Beitrag von Anton Butz » 10.01.2019, 21:43

Hallo PpGerman,

gleich am Anfang gibt´s ein Missverständnis. Du hast im ersten Beitrag geschrieben
Ich verwies auf meine Erkrankungen (Agoraphopie, Angst und Panik beim Autofahren und öffentlichen Verkehrsmitteln).
In diesem Zusammenhang bezog sich meine Frage auf deinen zweiten Beitrag:
ich habe auch schon beim ersten Termin mitgeteilt, dass die Entfernung für mich momentan zu weit ist
Und nun wissen wir
Ich habe die KK jederzeit drum gebeten mir einen Termin zu geben wo ich einen oragnisieren kann der mich begleitet und fährt. Jetzt nach dem dritten Mal betteln wurde mir 3 Wochen vorher ein Termin gegeben
Deine Hinderungsgründe mussten der K-KK also schon bekannt sein, als sie am 6.12. mit der Krankengeld-Einstellung ab 3.12. den Termin für den 18.12.2018 mitteilte. Deswegen nochmals: ist die Knappschaft anlässlich der Einladung zum zweiten Termin am 18.12.2018 darauf eingegangen? Ggf. wie? Gab es schon damals den Hinweis auf eine evtl. erforderliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung?

Und weil der Sachverhalt um das Schreiben des Psychologen vom 06.12. und deinen Widerspruch vom 09.12. inzwischen mehr Kontur hat, dazu eine Nachfrage: Hat die K-KK dazu noch vor dem zweiten Termin am 18.12. reagiert, ggf. wie? Welches Datum hat die Antwort mit dem Text, dass der Psychotherapeut kein Mediziner sei und die „medizinischen Gründe“ daher nicht nachvollziehbar sind? War dieses Schreiben bereits mit der Aufforderung zum heutigen Termin bei einer (nicht: deiner!) Psychiaterin verbunden oder wie war das genau?

Offenbar war das heute kein „Ersatz-“Termin für die ausgefallene SMD-Begutachtung vom 18.12. Damit drängt sich die Vermutung auf, dass die K-KK keine Kenntnis davon hat, dass du in psychiatrischer Facharzt-Behandlung bist (seit wann?). Möglicherweise geht das ganze Chaos auch insofern von völlig falschen Voraussetzungen aus.

Ob es für den 18.12. speziell auf eine „Reiseunfähigkeits-Bescheinigung“ ankommt und von wem die ausgestellt sein muss, ist eine ganz andere Frage. Was die in deiner Sache unkundige Psychiaterin heute antwortete, musste deine K-KK aber erahnen können. Immerhin sind sich dein Psychologe und deine Hausärztin zu den Hinderungsgründen am 18.12. anscheinend einig. Die Hausärztin sollte ebenfalls über den Brief vom 06.12. informiert sein.

Vielleicht wäre es ratsam, die Bescheinigung der Hausärztin der K-KK nicht selbst vorzulegen, sondern evtl. von der Anwältin vorlegen zu lassen. Andererseits hätte die K-KK eine Chance, sich zu besinnen, wenn du ihr signalisierst, was da sonst auf sie zukommen könnte.

„Am Ende“ zu sein und diese Situation bis zur Untersuchung noch weitere 3 Wochen auszuhalten um dann immer noch nicht zu wissen, was Sache ist, erscheint jedenfalls mir keine angemessene Lösung und dürfte letztlich auch nicht im Interesse einer Kasse erster Klasse sein

https://www.knappschaft.de/DE/Versicher ... _node.html

Allgemein interessant wäre, wenn die bisherigen Dokumente anonymisiert hier einsehbar wären. Aber das lass´ besser erst mal bleiben.

Schönen Gruß
Anton Butz

ppGerman
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Re: Einstellung Krankengeld

Beitrag von ppGerman » 04.03.2019, 11:53

Ich wollte euch Rückmeldung geben:

Den Termin beim Sozialmedizinischen Dienst der Knappschaft konnte ich wie schon geschrieben am 06.12.2018 und 18.12.2018 nicht wahrnehmen. Die Krankenkasse hat mir dann mit einem ausreichenden Abstand einen dritten Termin am 30.01.2019 gegeben, den ich auch wahrnehmen konnte, da ich einen Bekannten hatte der mich fährt. Die Krankengeldzahlung wurde daher ab 30.01.2019 wieder aufgenommen.

Die Monate Dezember und Januar wurden allerdings nicht nachgezahlt, da läuft mein Widerspruch noch immer und ich habe einen Anwalt eingeschalten. Momentan ist es auch so, dass ich die Zahlungen für meine Wohnung nicht vornehmen kann, da mir für zwei Monate das Krankengeld fehlt.

Ende März 2019 habe ich eine med. Reha über den Rentenversicherungsträger. Den Termin möchte ich eigentlich gern verschieben, da ich aufgrund der Geldsorgen nicht weiß wie es weiter geht. Der Streit mit der Krankenkasse ist psychisch enorm belastend. Vielleicht fliege ich auch aus meiner Wohnung. Daher kann ich mich auf keine Reha konzentrieren. die Krankenkasse hat mir deswegen ein Einschreiben geschickt und mir mitgeteilt, ich müsse zur Reha gehen, ansonsten wird Krankengeld komplett versagt.

Ich kann nur jeden vor dieser Krankenkasse warnen!

Anton Butz
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Achtung Knappschaft!

Beitrag von Anton Butz » 05.03.2019, 23:07

.
Hallo PpGerman,

danke für die „Rückmeldung“ – auch wenn daran eigentlich nichts erfreulich ist.

Oder doch: wenn die Krankengeld-Zahlung ab 30.01.2019 wieder aufgenommen
wurde, muss die damalige Untersuchung die weitere AU bestätigt haben. Damit
dürfte klar sein, dass du auch über den 03.12. und den 18.12.2018 hinaus AU
warst.

Jetzt kommt § 67 SGB I ins Spiel:

Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor,
kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder ent-
zogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/67.html

Was sagt die Knappschaft dazu?

Außerdem: wenn die AU am 30.01.2018 noch ausreichend eindeutig war, wird umso
fraglicher, ob und ggf. auf welche „Zweifel“ sich die Knappschaft für die Termine am
03.12.2018 / 18.12.2018 stützen konnte – ganz unabhängig davon, dass dort tatsäch-
lich und rechtlich einiges im Argen liegen dürfte, wenn sie dich unter den geschil-
derten Umständen so böse hängen lassen.

Alles Gute!
Anton Butz

ppGerman
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Re: Einstellung Krankengeld

Beitrag von ppGerman » 06.03.2019, 09:44

Hallo Anton,

ja, die Gutachterin bei Sozialmedizinischen Dienst hat mir am 30.01.2019 zum Ende ihrer Begutachtung mündlich mitgeteilt, dass sie die Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Krankenkasse bestätigen wird. Meine Anwältin hat zwischenzeitlich die Akte der Krankenkasse angefordert und den Widerspruch nochmals ergänzt. Bisher hat die Krankenkasse über den Widerspruch nicht entschieden (12 Wochen sind schon vergangen seit der ersten Widerspruchsbegründung vom 10.12.2018). In der Akte lag eine Stellungnahme des SMD, darin schreibt dieser, dass der erste Termin beim SMD am 03.12.2018 zu entschuldigen ist (da ich an dem Termin eine Magenspiegelung hatte und nachgewiesen habe). Aber das hat die Knappschaft nicht beachtet.

Die Anwältin hat nochmals begründet: Termin beim SMD entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen (§ 66 Abs. 3 SGB I). Es wäre die Vorschrift § 65 SGB I vernachlässigt wurden usw.

Ich habe aber den nächsten "Ärger" mit der Knappschaft. Ich habe den Eindruck, die Knappschaft meldet sich nur und macht auch nur Druck, wenn sie der Meinung ist, es könne in irgendeiner Form Krankengeldzahlungen "eingespart" werden. Ich muss dazu sagen, ich bekomme den Höchstsatz an Krankengeld. Hier zum aktuellen Streit:
krankengeld-f19/einschraenkung-disposit ... 10838.html

Danke und Grüße

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 06.03.2019, 11:13

.
Also hat deine Anwältin nicht auf § 67 SGB I hingewiesen?

Wenn die Knappschaft das Krankengeld lückenlos nachzahlt,
wären deine – auch im Parallel-Thread – geschilderten
Probleme doch ruckzuck Vergangenheit.
.

ppGerman
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Re: Einstellung Krankengeld

Beitrag von ppGerman » 05.04.2019, 10:53

Die Knappschaft hat das Krankengeld immer noch nicht nachgezahlt. Über den Widerspruch wurde wurde immer noch nicht entschieden. Jetzt sind fast 4 Monate nach der Widerspruchbegründung vergangen. Auf Nachfrage warum das so lange dauert meinte die Knappschaft "Sie haben ja eine Anwalt eingeschalten" und die Sache wird jetzt nochmal dem MDK vorgelegt. Es dauert also.

Obwohl die Knappschaft mich nicht mehr anrufen soll und auch meine Telefonnummer löschen sollte, hat sie mich die Tage wieder angerufen (während einer medizinischen Reha). Bei dem Anruf wurde gleich wieder Druck ausgeübt, ich solle mich um die Wiedereingliederung nach der Reha kümmern.

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