Erneuerung Krankengeldanspruch

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

susy85
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Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von susy85 » 02.01.2020, 13:00

Hallo, ich würde gerne etwas mehr Licht in meinen weiteren Anspruch auf Krankengeld bekommen:

Ich habe seit Anfang 2015 mit einer schrecklichen chronischen Krankeit zu kämpfen.Ich habe im April 2015 das erste Mal Krankengeld erhalten, in den letzten Jahren immer wieder, das letzte Mal im September 2018. Auf Nachfrage zu dem Zeitpunkt sagte man mir von der Krankenkasse, das ich noch 8 Wochen Restkrankengeld habe. Seit Oktober 2018 bis jetzt ging es mir sehr gut, war keinmal krank und ich habe gearbeitet. Jetzt ist die Krankheit wiedergekommen. Ich weiß von den 3 Jahres-Blockfristen und den 6 Monaten gearbeitet/ALG1 bezogen haben, um einen neuen Anspruch zu erwerben.
Meine Frage ist, wann habe ich mit diesen aufgeführten Fakten wieder erneuten Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld?
Danke im Voraus für Infos.

Czauderna
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Re: Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von Czauderna » 02.01.2020, 13:50

Hallo,
das kann dir so leider niemand hier sagen ohne die genauen Daten zu kennen. Die Bildung der Blockfristen erfolgt ausgehend von der ersten Arbeitsunfähigkeit welche wegen der Hauptdiagnose aufgetreten ist.
wenn das bei dir im Jahr 2015 war und vorher keine Arbeitsunfähigkeiten wegen dieser Diagnose vorlagen, dann mach uns mal bitte eine Zeitschiene aus der alle Arbeitsunfähigkeitszeiten (möglichst genaue Zeitraüme) hervorgehen - wichtig ist dabei auch, dass während dieser Zeiten auch Versicherungen mit einem Krankengeldanspruch bestanden. Erst dann kann dir ggf. das Datum des evtl. Leistungsendes genannt werden.
Grundsaetzlilch ist es aber so, dass die Kasse bei Erreichen des 480. Leistungstages bereits selbst die Errechnung des Leistungsendes (576 Tage) vornimmt und den Versicherten auch entsprechend mitteilt.
Gruss
Czauderna

susy85
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Re: Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von susy85 » 02.01.2020, 17:15

Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Allerdings ist mir nicht ganz klar, was nicht klar ist..:)? Möchtest Du, das ich für die 3 Jahre und 5 Monate genau die Zeiträume benenne, an denen ich krank geschrieben war? Was soll das bringen?

Nochmal die Sachlage:
Ich habe von April 2015-September 2018 immer wieder Krankengeld wegen derselben Krankheit erhalten, insgesamt 70 Wochen. Und natürlich war das gesetzliche Krankenversicherung, wir sind doch hier im gesetzliche Krankenkassenforum...!!??? Ab Oktober 2018 bis jetzt habe ich gearbeitet, ohne krank geschrieben zu sein.
Wann erneuert sich mein Krankengeldanspruch von 78 Wochen wieder in Hinblick dieser Sachlage?
Es gibt meiner Meinung nach die Möglihkeit, das ich, wenn ich nun wieder krank bin, den Rest von 8 Wochen erhalte. Was aber dann, dann sind die 78 Wochen ja sozusagen aufgebraucht? Habe ich dann, wenn ich danach 6 Monate wieder arbeite, einen erneuten Anspruch auf 78 Wochen? Habe hierzu auch schon die Kasse befragt, aber die kommt merkwürdigerweise mit keiner klaren Antwort herüber. Das finde ich sehr merkwürdig. Es ist ja eine nicht allszuschwer zu verstehende Sachlage, aber nirgendwo oder nirgendwer vermag dazu eine klare Auskunft zu geben, sondern es wird immer nur mehr Verwirrung gestiftet. Sorry, aber das geht mir allmählich etwas auf die Nerven..

Gruß
Susy

Czauderna
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Re: Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von Czauderna » 02.01.2020, 20:31

Hallo,
ich 48 Jahre bei einer Krankenkasse beschäftigt und habe u.A. auch Leistungsabläufe (Krankengeld) bearbeitet.
Nur anhand genauer Daten, wie ich es auch geschrieben habe , kann auch der Leistungdsanspruch bzw. dessen Dauer berechnet werden, das macht die Kasse nicht anders. Es könnte nämlich auch sein, dass die Kasse mit den genannten 8 Wochen schon damals nicht ganz richtig lag, es könnte auch sein, das inzwischen ein neuer Zeitraum für einen 78wöchigen Anspruch begonnen hat. Es ist das Bestreben aller hier tätigen Experten wenn es geht ,möglichst passende Antworten zu geben, deshalb bitten wir dann auch ggf. um die Informationen, die wir dafür benötigen.
Deine Meinung zum weiteren Proceder bzw. zum neuen Anspruch auf Krankengeld ist leider nicht so passend was die genannten sechs Monate angeht - dazu gehören zwingend das genaue Datum des Leistungsablaufs sowie das Ende der entsprechenden Blockfrist.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Re: Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von D-S-E » 03.01.2020, 00:14

Hallo susy,

eine klare Antwort dazu ist wirklich schwer.

Wenn du Anfang 2015 das erste Mal krank warst, könnte die Blockfrist zum Beispiel vom 01.01.2015-31.12.2017 laufen.

Wenn du im September 2018 aber nur noch 8 Wochen Restkrankengeld gehabt hast, kommt das nicht hin. Denn dann wärst du in einer Blockfrist vom 01.01.2018-31.12.2020. Und in dieser Blockfrist kannst du wohl kaum im September 2018 in der Nähe des Höchstanspruchs gewesen sein.

Das heißt, entweder du oder die Kasse geht, bewusst oder unbewusst, von falschen Voraussetzungen aus.

Wenn du innerhalb einer Blockfrist den Höchstanspruch auf Krankengeld nicht erreicht hast, musst du die 6 Monate Arbeitsfähigkeit nicht erfüllen, wenn du in der neuen Blockfrist wieder arbeitsunfähig bist.

Ich empfehle dir: Bitte die Krankenkasse per Mail um Zusendung einer Übersicht aller Arbeitsunfähigkeitszeiten.

Viele Grüße
D-S-E

SANNI
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Re: Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von SANNI » 04.01.2020, 04:00

susy85 hat geschrieben:
02.01.2020, 17:15
Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Allerdings ist mir nicht ganz klar, was nicht klar ist..:)? Möchtest Du, das ich für die 3 Jahre und 5 Monate genau die Zeiträume benenne, an denen ich krank geschrieben war? Was soll das bringen?

Nochmal die Sachlage:
Ich habe von April 2015-September 2018 immer wieder Krankengeld wegen derselben Krankheit erhalten, insgesamt 70 Wochen. Und natürlich war das gesetzliche Krankenversicherung, wir sind doch hier im gesetzliche Krankenkassenforum...!!??? Ab Oktober 2018 bis jetzt habe ich gearbeitet, ohne krank geschrieben zu sein.
Wann erneuert sich mein Krankengeldanspruch von 78 Wochen wieder in Hinblick dieser Sachlage?
Es gibt meiner Meinung nach die Möglihkeit, das ich, wenn ich nun wieder krank bin, den Rest von 8 Wochen erhalte. Was aber dann, dann sind die 78 Wochen ja sozusagen aufgebraucht? Habe ich dann, wenn ich danach 6 Monate wieder arbeite, einen erneuten Anspruch auf 78 Wochen? Habe hierzu auch schon die Kasse befragt, aber die kommt merkwürdigerweise mit keiner klaren Antwort herüber. Das finde ich sehr merkwürdig. Es ist ja eine nicht allszuschwer zu verstehende Sachlage, aber nirgendwo oder nirgendwer vermag dazu eine klare Auskunft zu geben, sondern es wird immer nur mehr Verwirrung gestiftet. Sorry, aber das geht mir allmählich etwas auf die Nerven..

Gruß
Susy
Hallo Susi,
also, da die Blockfrist von 3 Jahren verstrichen sind & du gearbeitet hast, gibt es einen neuen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld.
Mein Tipp;Ruf doch einfach mal die Unabhängige Patientenberatung an,die helfen weiter!
Normalerweise schickt die Krankenkasse ein Schreiben ,ob noch Restanspruch besteht & wann die Blockfrist endet.Wenn du es nicht bekommen hast einfach anfordern!

Czauderna
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Re: Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von Czauderna » 04.01.2020, 09:31

Hallo,
Mein Tipp;Ruf doch einfach mal die Unabhängige Patientenberatung an,die helfen weiter!
Normalerweise schickt die Krankenkasse ein Schreiben ,ob noch Restanspruch besteht & wann die Blockfrist endet.Wenn du es nicht bekommen hast einfach anfordern!

das ist natürlich auch eine Möglichkeit und deshalb auch ein guter Ratschalg. Allerdings wird das am Telefon über grundsaetzliche Auskünfte nicht hinausgehen können, denn auch die Patientenberatung kann ohne genaue Daten eine genaue Auskunft geben.
Gruss
Czauderna

susy85
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Re: Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von susy85 » 05.01.2020, 14:23

ok, ich merke schon, hier passiert nichts anderes als am Telefon der KK. Verwirrung stiften, genaue Angaben fordern, wo alle relevanten Angaben vorhanden sind, verweisen auf ein 'unabhängiges Patiententelefon'. Noch nie von gehört und nach all dem habe ich meine Zweifel, ob dieses so 'unabhängig' ist. Dort passiert dann das gleiche, wie hier. Verwirrung stuften, Angaben sind unklar, kann man nicht sagen usw..
Da stellt sich mir auch die Frage, wer betreibt eigentlich dieses Forum? Vermutlich die gestzliche Krankenkassenvereinigung...

Mir wird allmählich immer klarer, es scheint ein ungeschriebenes Gestz zu sein, die Kassen zahlen 78 Wochen, danach ist Schluss. Es wird immer ein Weg gefunden, einen weiteren Anspruch abzuwehren, und daher ist es auch System, keine klaren Antworten zu einem erneuten Anspruch zu machen. Der Gesetzgeber macht dieses (unausgesprochen) mit, bei Klagen auf Neuanspruch haben Erkrankte bis zum Bundesgerichtshof wohl noch nie gewonnen, wie ich irgendwo auch schon mal lesen konnte.

Was soll der Mist? Das kostet alle Beteiligten nur Zeit/Nerven/Geld. Dann soll doch eine klare Regelung/Gesetz eingeführt werden, es gbt 78 Wochen Krankengeld, nach diesem Anspruch muss jeder, der wieder erkrankt oder weiterhin krank ist, Erwerbsminderungsrente/Hartz4 beantragen. Dann weiß man wenigstens Bescheid. Was soll dieser ganze Blockfristenquatsch, nach 6 Monaten Arbeiten wieder Anspruch haben? Ist doch offensichtlich alles Nonsens.
Aber nein, zu seinem Elend muss man auch noch hier wieder Energie, die man eigentlich gar nicht hat, verschwenden. Da wird man dann auch noch in die Ecke des Simulanten oder Sozialschmarotzers gestellt. Da wünsche ich jedem, der in diesem System arbeitet und diese Vera*** mitmacht, mal die Qualen, die man mit einer chronischen Erkrankung wie meiner jeden Tag auszustehen hat und nicht arbeiten kann. Leute dann zusätzlich hinhalten, verwirren und keine klaren Auskünfte geben grenzt schon an Sadismus.

broemmel
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Re: Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von broemmel » 05.01.2020, 15:24

Du bist ja lustig.
Du schmeißt Daten in die Gegend die unlogisch sind, weigerst Dich den Sachverhalt genau zu benennen und erwartest eine korrekte Antwort.

Vielleicht solltest Du mal Dein Anspruchsdenken verändern.
Oder geht es Dir um eine Wunschantwort? Dann musst Du weitersuchen.

susy85
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Re: Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von susy85 » 05.01.2020, 15:41

es kann sich hier jetzt jeder weitere Kommentare sparen, werds auch nicht mehr lesen, nochmal drauflegen enthüllt nur wieder Eure Charaktere und untermauert das, was ich vorher geschrieben habe!

Czauderna
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Re: Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von Czauderna » 05.01.2020, 16:06

susy85 hat geschrieben:
05.01.2020, 15:41
es kann sich hier jetzt jeder weitere Kommentare sparen, werds auch nicht mehr lesen, nochmal drauflegen enthüllt nur wieder Eure Charaktere und untermauert das, was ich vorher geschrieben habe!

Hallo susy85,
schade, auch wenn du selbst das nicht mehr lesen solltest, du musst nicht ohne Antwort von hier weggehen.
Nein, dieses Forum wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung betrieben und nein, wir alle, die dir geantwortet haben machen das auch nicht auf Weisung oder sogar gegen Geld sondern freiwillig. Der Tenor aller unserer Beiträge ist der, dass wir uns ausserstande sehen ,dir auf deine Frage eine solche Antwort zu geben, mit der du etwas anfangen kannt und mit auch wir zufrieden sind. Diese Antwort hätte, wenn du uns die notwendigen Informationen dazu gegeben hättest, entweder zu deinem Vorteil (Eintritt einer neuen Blockfrist und damit erneut 78 Wochen Krankengeldanspruch) oder eben zum Ende der Krankengeldleistung in abesehbarer Zeit geführt.
Dass du noch nie etwas von der Unabhängigen Patienberatung gehört hast, die übrigens auch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung betrieben wird, das ist schade, kannst du aber auch nicht als Argument gegen dieses Forum verwenden.
Wie gesagt, schade, dass du es so siehst, aber was kann man dagegen machen ausser zu argumentieren.
Es ist auch schade, wenn du dieses Forums nicht mehr kontaktieren wirst, wir werden versuchen damit klar zu kommen.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Re: Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von D-S-E » 05.01.2020, 16:28

Die Blockfrist beginnt an dem Tag der erstmaligen Erkrankung wegen deiner chronischen Krankheit (also Anfang 2015, das genaue Datum kennst nur du). Die zweite Blockfrist beginnt genau drei Jahre später.

Du hast im September 2018 zuletzt Krankengeld erhalten - wenn dieser Bezugszeit erst in der neuen Blockfrist begonnen hat, solltest du in der neuen Blockfrist einen neuen Anspruch auf Krankengeld gehabt haben (für 78 Wochen).

Dann hast du für die aktuelle Erkrankung noch
den Rest hin zu 78 Wochen Anspruch seit Beginn der aktuellen Blockfrist (laut deiner Angabe etwa Anfang 2018).

Sollte damit bis zum Ende der zweiten Blockfrist Anfang 2021 der Höchstanspruch auf Krankengeld nicht erreicht werden, hättest du bei durchgängiger AU Anspruch bis 78 Wochen nach Beginn der dritten Blockfrist, also bis ca. Mitte 2022.

Anton Butz
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ohne zeitliche Begrenzung

Beitrag von Anton Butz » 06.01.2020, 11:44

.
Dass die Regelung zur „Dauer des Krankengeldes“,
§ 48 SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
bei Versicherten zu Frust führt, ist längst nicht mehr neu.

Der Grundsatz
Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung
wird durch etliche Ausnahmen ausgehöhlt, die der Laie nicht versteht.
Und wo nach geltendem Recht längere Ansprüche bestehen, ist es
für die Krankenkassen viel zu einfach, deren Realisierung zu
umgehen.

broemmel
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Re: Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von broemmel » 06.01.2020, 11:50

Das ist doch schon mehrfach durchgekaut und vielfach verdaut.

Wie immer sollte man Gesetze vollständig lesen und verstehen können und nicht nur die gewünschten Abschnitte zitieren.

Czauderna
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Re: Erneuerung Krankengeldanspruch

Beitrag von Czauderna » 06.01.2020, 12:08

Hallo,
das Thema bzw. das Problem ist hier aber doch ein anderes - es geht darum, dass die Ratsuchende eine Frage beantwortet haben will, aber nicht die notwendigen Informationen dazu geben möchte. Es wurde hier mehrfach klar und deutlich angesprochen, zuletzt hat D-S-E es nochmals versucht in grundsaetzlicher Form. Ich denke, wir sollten jetzt dazu keine Grundsatzdiskussion in diesem Thread führen.
@Anton - du kannst gerne versuchen die Frage zu beantworten - hat sie einen neuen Anspruch und ab wann oder hat sie keinen und warum ?
Gruss
Czauderna

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