Erneute Krankengeld nach LTA

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Moderator: Czauderna

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Schneeflocke19
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Erneute Krankengeld nach LTA

Beitrag von Schneeflocke19 » 04.04.2018, 14:44

Hallo,

Ich beschreibe mal kurz meine Situation:

Aussteuerung im April 2017
ALG 1-Bezug - Nachtlosigkeit, insgesamt ALG 1 für 7 Monate,
die Nahtlosigkeit wurde vor Ablauf der 6 Monate aufgehoben, bin mir aber nicht sicher,
LTA über DRV, Bezug von Übergangsgeld,
Ende der Maßnahme im Juni 2018.

Geld bekomme ich nach Ende der LTA vom Arbeitsamt, für alle anderen Leistungen ist die DRV zuständig.

Nun war ich beim Arzt und bekam den Rat mich operieren zu lassen. Es hat nichts mit der Diagnose zu tun, die zur Aussteuerung geführt hat.

Als ich die KK anrief, um mich zu erkundigen, ob ich erneut KG erhalten kann, da die Genesung Monate dauern kann, sagte man mir, es müsse erst geprüft werden, ob mir KG zusteht.

So viel ich jetzt weiß, zahlt die AfA 6 Wochen weiter, danach die KK. Der Sachbearbeiter meiner Kasse sagte, dass ich im Falle einer Ablehnung weiter Geld vom Arbeitsamt bekomme. Das Problem ist nur, dass ich schlimmstenfalls länger krank bin, als mir Arbeitslosengeld zusteht.

Hier im Forum habe ichbgelesen, dass man mindestens 6 Monate ALG beziehen muss, um wieder Krankengeld zu erhalten. Hat da jemand Erfahrung, wie meine Chancen stehen, nicht ohne Geld dazustehen?

Vielen Dank

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.04.2018, 16:57

Hallo,
solange es sich um eine neue Erkrankung handelt und wegen der allein Arbeitsunfähigkeit (AU) besteht, solange besteht auch für diese Arbeitsunfähigkeit Krankengeldanspruch wenn du zu Beginn der AU. in einem Versicherungsverhältnis mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch stehst. Die von dir erwähnten 6 Monate spielen hier keinerlei Rolle.
Gruss
Czauderna

Schneeflocke19
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Beitrag von Schneeflocke19 » 04.04.2018, 18:31

Hallo,

Es handelt sich um eine neue Erkrankung, ich bin ab Juni wieder arbeitslos. Versicherungspflichtig beschäftigt bin ich nicht. Der SB von der Krankenkasse meinte, dass das ALG und die Nahtlosigkeit gut wären für den Anspruch, da ich SV-Pflichtig bin in dieser Zeit, somit müssten die 6 Monate für den Anspruch auf erneutes KG erfüllt sein.

Gruß

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.04.2018, 19:21

Schneeflocke19 hat geschrieben:Hallo,

Es handelt sich um eine neue Erkrankung, ich bin ab Juni wieder arbeitslos. Versicherungspflichtig beschäftigt bin ich nicht. Der SB von der Krankenkasse meinte, dass das ALG und die Nahtlosigkeit gut wären für den Anspruch, da ich SV-Pflichtig bin in dieser Zeit, somit müssten die 6 Monate für den Anspruch auf erneutes KG erfüllt sein.

Gruß
Hallo,
von einer Beschäftigung habe ich nichts geschrieben sondern von einem Versicherungsverhältnis mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch, z.B. ALG-1 Bezug - was du mit den sechs Monaten meinst, kann ich nicht nachvollziehen, ich kenne diese Frist nur im Zusammenhang mit einer erneuten AUF wegen der Aussteuerungsdiagnose und um die geht es doch nicht- vielleicht kann ein aktiver Experte etwas dazu schreiben ?.
Gruss
Czauderna

Gustav
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Beitrag von Gustav » 06.04.2018, 22:12

Also ich finde das geschilderte etwas wirr.
LU wegen Diagnose A. AF ab Beginn LTA.
Du schreibst Au wegen neuer diagnose ergo neuer Krankengeldanspruch. Die 6 Monate sind nur bei erneutem Anspruch auf Krankengeld wegen diagnose A relevant. Die Kasse wird nun prüfen ob die von dir genannte neue Diagnose wirklich vorher nie bestanden hat. Und falls ja gibbet Krankengeld


Edit: wenn's kein kg gibt dann gibt's weiter alg I und der Anspruch kann Natürlich dann irgendwann auslaufen. Dann gibt's vielleicht alg II oder ähnliches

Schneeflocke19
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Beitrag von Schneeflocke19 » 08.04.2018, 20:06

Hallo und schon mal vielen Dank für Eure Antworten.

Die Diagnose ist neu und stand auf keiner Krankmeldung, wurde aber während meiner AU, welche zur Aussteuerung führte, festgestellt.

Was mich etwas irritiert ist, dass der SB der Krankenkasse meinte, nach der Aussteuerung muss eine Nahtlosigkeit vorliegen. Diese wird normalerweise für 6 Monate festgelegt. Bei mir wurde sie vorzeitig durch ein Gutachten nach Aktenlage und einem abgelehnten Reha-Antrag beendet.

Wichtig für mich wäre jetzt zu wissen, ob die Diagnosestellung während der ersten AU, welche zur Aussteuerung geführt hat, eine Rolle spielt für eine erneute KG-Zahlung.

Was hat es mit der Nahtlosigkeit aufsich?

Vieleicht kann sich hier ein Experte äußern, wäre wichtig für mich.

vielen Dank

Gustav
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Beitrag von Gustav » 09.04.2018, 00:14

Ich bin ein Experte.

Du hast den Mitarbeiter der Krankenkasse entweder missverstanden oder er hat irgendwas falsches erzählt.

AU und kg aufgrund Diagnose A bis zur Leistungsunterbrechung.
Beginn LTA also AF.
AU wegen Diagnose B nun wird von der KK geprüft ob du durchgehend auch nach der Aussteuerung au wegen Diagnose A warst. Das dürfte aufgrund der LTA direkt verneint werden. Oder hast du weiterhin AUs wegen Diagnose A gehabt ?

Nun du schreibst die Diagnose B wurde während der Diagnose A festgestellt. Wichtig ist ob die Diagnose B auf irgendeiner AUB stand oder ein Krankenhaus/ Reha die Diagnose B der KK mitgeteilt hat. Richtig wäre es weil du ja selber sagst sie hat in der Zeit der Diagnose A festgestellt worden.

Falls Diagnose B irgendwann während Diagnose A bescheinigt wurde hast du für die nun neue Erkrankung wahrscheinlich auch keinen krankgendanspruvh mehr. Es sei denn du bist 6 Monate nach dem aussferungsdatum arbeitsfähig gewesen und die Blockfrist ist abgelaufen vor dem Beginn der neuen AU. Dieser 6 Monatszeitraum muss eben insbesondere nicht nahtlos sein.

Falls die Diagnose B nie bescheinigt wurde hast du wie oben schon erwähnt für Diagnose B einen neuen Krankengeldanspruch.


LUs zu prüfen ohne irgendwelche Unterlagen ist sowieso unmöglich, nun deine KK wird den Anspruch prüfen können ( oder jemand mit Akteneinsicht). Daher einfach kg beantragen und Mal auf die Antwort warten..


PS niemand legt fristen bzw Vorraussetzungen " normalerweise" auf xy Monate fest, sondern das ist im Gesetz schon verankert

Schneeflocke19
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Beitrag von Schneeflocke19 » 09.04.2018, 06:42

Die Diagnose B ist schon länger bekannt, führt aber jetzt zu einer Operation, stand nie auf einer AUB.

Nach der Aussteuerung musste ich bis Ablauf der Kündigungsfrist noch AUB abgeben für Diagnose A. Allerdings nur für den Arbeitgeber. Die KK hat das nicht mehr interessiert, da ausgesteuert.

AU und KG nicht bis zur LTA, sondern 7 Monate ALG1, dann LTA und somit Übergangsgeld.
Was kann ich unter "bescheinigt" verstehen? Diagnosen bekommt meines wissens die KK mitgeteilt, AU war ich deswegen nicht.

Die Nahtlosigkeit ist ein Sonderfall, ich bekomme ALG1, stehe dem Arbeitsmarkt jedoch nicht zur Verfügung. Was der SB damit gemeint hat, weiß ich nicht. Er hat mir gesagt, ich müsse 6 Monate dem Arbeitsmarkt zu Verfügung gestanden haben, um KG zu erhalten.

Gustav
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Beitrag von Gustav » 09.04.2018, 07:32

Nein, der KK wird keine Diagnose mitgeteilt m nur durch deine AUBs oder Krankenhäuser / Reha.

Okay dann bist du wegen Diagnose A entweder nicht gesund. Oder Diagnose B stand schon früher Mal auf einer AU. Dann musst du nach Aussteuerung Datum 6 Monate ( kann auch gestückelt sein) AF gewesen sein für einen neuen Anspruch.
Oder aber diese Aussage wurde nur gemacht weil der Mitarbeiter eine der beiden anderen Varianten unterstellt hat.

Und der Begriff nahtlosigkeit hat nichts mit deinem Fall zu tun und verwirrt daher eher.

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