Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

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Moderator: Czauderna

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Holger1981
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Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von Holger1981 » 22.11.2022, 14:33

Guten Tag liebes Forum,

wie in meinen früheren Threads zu sehen ist habe ich kk erhalten. Danach ging der KK Anspruch zu Ende, dann hah ich alg1 erhalten und jetzt momentan alg2.

Ab Anfang Januar habe ich erneut Anspruch auf KK . Müsste der 3.1.2023 sein. Unterlagen hab ich jetzt Grad nicht vor mir. Die 3 jährige Blockfirst ist dann zu Ende. Ich war auch nach KK Anspruchsende seit dem nxkht mehr mit der Diagnose krankgeschrieben.


Aktuell beziehe ich alg2 uns mein Bewilligungszeitraum ist am 31.12.22 zu Ende . Hab einen Brief for paar Tagen erhalten da steht ich müsste um weiter über alg2 abgesichert zu sein , zeitnah einen Weiterbewilligungsbescheid online ausfüllen und absenden.

Ich war beim Doc vorhin wie immer und wir haben auch über die Themen zwekcs dem erneuten Recht auf KK geredet, er meinte ich erfülle somit alle Vorraussetzungen um wieder Kk beziehen zu können.

Da ich regelmäßig bei ihm bin, meinte er ich soll einfach
die Woche den Weiterbewilligungsbesceid fürs alg2 zu Sicherheit ausfüllen und ans Jobcenter absenden und
ende Dezember zu ihm kommen und mich dann für den Januar krankschreiben lassen und die Krankmeldung dann direkt an die Krankenkasse senden ohne etwas dazu zu schreiben etc. Er meinte die Krankenkasse wird dann automatisch sich zwecks dem erneuten Antrag auf KK melden.

Ist das korrekt so? Mir erscheint das nicht so easy wie er es sagt? Hab gedacht vielleicht was dazu zu legen dass ich einen Antrag auf erneutes kk möchte. Er meinte aber das brauch ich nicht die Kasse wird mir schon die ssdhej zusenden ....

Bei der Kasse hab ich jetzt nicht nochmals angerufen die meinten aber auch vor geraumer Zeit dass ich ab Anfang Januar 2023 wieder Anspruch auf KK hätte.

Liebe Grüße Holger

Czauderna
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von Czauderna » 22.11.2022, 14:38

Hallo,
wenn du weiterhin ALG-2 bekommst, dann hast du keinen Anspruch auf Krankengeld - dein Arzt ist da mit seiner Aussage auf dem falschen Dampfer.
Krankengeldanspruch hat nur jemand, der oder die in einem Versicherungsverhältnis steht, welches auch einen grundsätzlichen Krankengeldanspruch beinhaltet.
Also, wenn du am 03.01.2023 als ALG-2 Empfänger bei der Krankenasse gemeldet und versichert bist, dann hast du keinen Anspruch auf Krankengeld.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von Holger1981 » 22.11.2022, 15:51

Hallo,

Ah nein ...ich habe den Antrag auf Weiterbewilligung schon abgesendet. Ich hab's halt auch gemacht weil ich dachte es gibt Ärger sonst.

Kann ich den Antrag auf Weiterbewilligung ab dem 1.1.2023 für alg1 rückgängig machen? Die wären doch theoretisch froh wenn sie mich los sind ?

Und danach dann wie der der doc gesagt hat weiter verfahren?

Bzw was könnte ich jetzt dann machen um ab Januar wieder Kk zu erhalten?

D-S-E
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von D-S-E » 22.11.2022, 16:39

Hallo Holger,

um wieder Krankengeld erhalten zu können, musst du:

1. bei Beginn deiner neuen AU entweder im Bezug von Arbeitslosengeld 1 sein oder in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen (450 € Job reicht nicht aus)

und

2. mindestens 6 Monate seit der Aussteuerung arbeitsfähig oder dem Arbeitsmarkt zu Verfügung gestanden haben.

Ein Krankengeld in der damaligen Höhe ist nicht möglich.

Viele Grüße
D-S-E

Czauderna
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von Czauderna » 22.11.2022, 16:55

Holger1981 hat geschrieben:
22.11.2022, 15:51
Hallo,

Ah nein ...ich habe den Antrag auf Weiterbewilligung schon abgesendet. Ich hab's halt auch gemacht weil ich dachte es gibt Ärger sonst.

Kann ich den Antrag auf Weiterbewilligung ab dem 1.1.2023 für alg1 rückgängig machen? Die wären doch theoretisch froh wenn sie mich los sind ?

Und danach dann wie der der doc gesagt hat weiter verfahren?

Bzw was könnte ich jetzt dann machen um ab Januar wieder Kk zu erhalten?
Hallo,
noch einmal und ganz langsam - es geht um den Unterschied zwischen ALG-1 und ALG-2.
Wenn du ALG-1 beziehst, dann hast du einen grundsätzlichen Krankengeldanspruch und wenn du ALG-2 beziehst, dann eben nicht - eigentlich doch ganz einfach, oder ?
Zunächst musst du entsprechend versichert sein und das scheint nicht zu klappen - woher soll eine solche Versicherung kommen ?
Erst dann kann man sich mit der weitergehenden Frage beschäftigen, nämlich wie es dein Arzt begründen wird, dich exakt zum 01.01. oder 03.01. "plötzlich" als arbeitsunfähig zu sehen, aber wie gesagt, das wäre sekundär.
Also, noch einmal - ALG-1 mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch - ALG-2 kein grundsätzlicher Krankengeldanspruch.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von Holger1981 » 22.11.2022, 17:08

D-S-E hat geschrieben:
22.11.2022, 16:39
Hallo Holger,

um wieder Krankengeld erhalten zu können, musst du:

1. bei Beginn deiner neuen AU entweder im Bezug von Arbeitslosengeld 1 sein oder in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen (450 € Job reicht nicht aus)

und

2. mindestens 6 Monate seit der Aussteuerung arbeitsfähig oder dem Arbeitsmarkt zu Verfügung gestanden haben.

Ein Krankengeld in der damaligen Höhe ist nicht möglich.

Viele Grüße
D-S-E


Hallo D-S-E

Vielen Dank für deine Nachricht,

Okay das hört sich gut an und die Punkte treffen genau zu. Wie sieht es aber dann aus wenn man zum Zeitpunkt der au dann krankgeschrieben wird , soll man die au dann einfach wie der doc gesagt hat an die Krankenkasse senden? Oder muss man da noch was dazu schreiben? Der doc meinte man soll einfach die au dann zur Krankenkasse senden und die würden sich dann melden.
Zuletzt geändert von Holger1981 am 22.11.2022, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.

Holger1981
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von Holger1981 » 22.11.2022, 17:10

Czauderna hat geschrieben:
22.11.2022, 16:55
Holger1981 hat geschrieben:
22.11.2022, 15:51
Hallo,

Ah nein ...ich habe den Antrag auf Weiterbewilligung schon abgesendet. Ich hab's halt auch gemacht weil ich dachte es gibt Ärger sonst.

Kann ich den Antrag auf Weiterbewilligung ab dem 1.1.2023 für alg1 rückgängig machen? Die wären doch theoretisch froh wenn sie mich los sind ?

Und danach dann wie der der doc gesagt hat weiter verfahren?

Bzw was könnte ich jetzt dann machen um ab Januar wieder Kk zu erhalten?
Hallo,
noch einmal und ganz langsam - es geht um den Unterschied zwischen ALG-1 und ALG-2.
Wenn du ALG-1 beziehst, dann hast du einen grundsätzlichen Krankengeldanspruch und wenn du ALG-2 beziehst, dann eben nicht - eigentlich doch ganz einfach, oder ?
Zunächst musst du entsprechend versichert sein und das scheint nicht zu klappen - woher soll eine solche Versicherung kommen ?
Erst dann kann man sich mit der weitergehenden Frage beschäftigen, nämlich wie es dein Arzt begründen wird, dich exakt zum 01.01. oder 03.01. "plötzlich" als arbeitsunfähig zu sehen, aber wie gesagt, das wäre sekundär.
Also, noch einmal - ALG-1 mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch - ALG-2 kein grundsätzlicher Krankengeldanspruch.
Gruss
Czauderna
Hi ich bekomme alg1. Dann trifft es ja auf mich zu.

Czauderna
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von Czauderna » 22.11.2022, 17:14

Hallo,
wie in meinen früheren Threads zu sehen ist habe ich kk erhalten. Danach ging der KK Anspruch zu Ende, dann hah ich alg1 erhalten und jetzt momentan alg2.

Na, was denn nun - was ich nicht wusste ist, das man ALG-1 befristet erhält und neu beantragt werden muss
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von D-S-E » 22.11.2022, 17:48

Hallo Holger,

für mich hört sich das alles so an, als bekommst du Arbeitslosengeld 2.

Dann hättest du keinen Krankengeldanspruch.

Oder wird sich daran etwas ändern?

Für die Frage: Krankengeld ja oder nein? kommt es darauf an, welche Leistung du an dem Tag bekommst, an dem du die Krankmeldung bekommst. An diesem Tag musst du entweder in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sein oder ALG 1 bekommen.


Viele Grüße
D-S-E

Holger1981
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von Holger1981 » 22.11.2022, 22:01

D-S-E hat geschrieben:
22.11.2022, 17:48
Hallo Holger,

für mich hört sich das alles so an, als bekommst du Arbeitslosengeld 2.



Für die Frage: Krankengeld ja oder nein? kommt es darauf an, welche Leistung du an dem Tag bekommst, an dem du die Krankmeldung bekommst. An diesem Tag musst du entweder in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sein oder ALG 1 bekommen.


ALG2 habe ich noch vor halben Jahr bekommen aber das war befristet.
Ich bekomme momentan ALG1. Also habe ich mit ALG1 Anspruch auf KK sowie ich es in deiner vorherigen Antwort gelesen habe oder?
Ich werde im Januar WEITERHIN ALG1 bekommen.

Danke und viele Grüße

D-S-E
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von D-S-E » 23.11.2022, 02:31

Hallo Holger,

also bekommst du jetzt mehr Geld als vor einem halben Jahr?
Das wundert mich etwas. Normalerweise wird es ja schlechter, nicht besser.

Eigentlich erst Arbeislosengeld 1, dann Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4)

Viele Grüße
D-S-E

Holger1981
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von Holger1981 » 23.11.2022, 13:06

D-S-E hat geschrieben:
23.11.2022, 02:31
Hallo Holger,

also bekommst du jetzt mehr Geld als vor einem halben Jahr?
Das wundert mich etwas. Normalerweise wird es ja schlechter, nicht besser.

Eigentlich erst Arbeislosengeld 1, dann Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4)

Ohman ich hab mich vertippt tut mir echt leid :((
Ich habe wie du sagst erst alg1 und dann alg 2 bekommen. Momentan immernoch alg2. Im Januar wird es dann so wie es aussieht auch weiterhin bei alg2 bleiben ...

Holger1981
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von Holger1981 » 23.11.2022, 13:10

D-S-E hat geschrieben:
22.11.2022, 17:48
Hallo Holger,

für mich hört sich das alles so an, als bekommst du Arbeitslosengeld 2.

Dann hättest du keinen Krankengeldanspruch.

Oder wird sich daran etwas ändern?

Für die Frage: Krankengeld ja oder nein? kommt es darauf an, welche Leistung du an dem Tag bekommst, an dem du die Krankmeldung bekommst. An diesem Tag musst du entweder in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sein oder ALG 1 bekommen.


Das heißt wenn ich dann im Januar genauso wie jetzt auch weiterhin Hartz 4 bekomme dass ich dann keinen Anspruch auf Krankengeldes habe oder? Gibt es da einen Grund dafür? Weil Hartz 4 ist ja deutlich weniger Geld zum Leben als alg1. Hätte da gedacht dass man bei laufendem Hartz 4 dann erst Recht wieder Krankengeld bekommen kann , damit man mehr zum Leben hat. :(

Czauderna
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von Czauderna » 23.11.2022, 13:14

Hallo,
Das heißt wenn ich dann im Januar genauso wie jetzt auch weiterhin Hartz 4 bekomme dass ich dann keinen Anspruch auf Krankengeldes habe oder? Gibt es da einen Grund dafür? Weil Hartz 4 ist ja deutlich weniger Geld zum Leben als alg1. Hätte da gedacht dass man bei laufendem Hartz 4 dann erst Recht wieder Krankengeld bekommen kann , damit man mehr zum Leben hat

Also gut, ich versuche es noch einmal - Um Krankengeld erhalten zu können, muss man auch eine Versicherung mit Krankengeldanspruch haben und den hast du bei ALG-2 nicht

Gruß
Czauderna

GS
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Re: Erneuter Anspruch auf KK. Wie verfahren?

Beitrag von GS » 23.11.2022, 22:23

Hallo @Holger1981,

ich lese schon einige Ecken mit und kann Dich immerhin darin beglückwünschen, dass Du hier mit Deinen Anliegen stets auf ein offenes Ohr, also auf geduldige Gesprächspartner triffst. Sie geben Tipps, helfen weiter und lösen auch schon mal das ein oder andere Missverständnis auf der Seite Deiner Problembären (Kassen, Ämter, MdK und was sonst noch) und vielleicht auch schon mal auf Deiner eigenen Seite in Deinem Sinne auf - soweit das von Fall zu Fall möglich ist.

Du musst Dich hier also in einem gewissen Sinne gefördert fühlen, denn wenn nicht, würdest Du ja hier nicht mehr schreiben. Das ist so auch OK.

Was hältst Du von der kleinen Bitte - nenne es von mir aus auch Forderung - Dir bei Deinen künftigen Beiträgen vor dem Absenden die Zeit zu nehmen, Dich noch ein letztes Mal auf Deinen Text zu konzentrieren?
Dann würde es sicher nicht mehr passieren, dass Du so himmelweit betragsmäßig auseinanderliegende Dinge wie "ALG2" und "ALG1" durcheinander wirfst und damit Deine hilfreichen Geister hier unnötig ins Grübeln bringst?

Gruß
von GS

P.S.
Wenn Du zitierst, ist das eine gute Sache. Noch besser wäre es, wenn Du dann Deine Antwortbeiträge nicht innerhalb, sondern unterhalb des Zitates platzieren könntest. Und nein, das ist keine Forderung, sondern nur ein Vorschlag.

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