Facharzt AU/ReHa Entlassungsbericht

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Moderator: Czauderna

holgerkoeln
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Facharzt AU/ReHa Entlassungsbericht

Beitrag von holgerkoeln » 01.10.2018, 17:53

Hallo,
was gewichtet mehr bei einer ReHa Entlassung Arbeitsfähig und anschließender Facharzt AU.
Die Facharztmeinung oder der ReHa Entkassungsbericht mit AF?
Liebe Grüsse und vielen Dank!
Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.10.2018, 19:03

Hallo,
das kann man so nicht pauschal sagen - da in diesem Fällen meist die Kasse den MDK einschaltet und wie der urteilt, das "wissen die Götter".
Rein gefühlsmäßig hatte ich aber immer den Eindruck, dass bei einem Facharztattest, durch den MDK, sagen wir mal, etwas genauer hingeschaut wurde. Aber das war nur ein Gefühl, keine belegbare Tatsache.
Gruss
Czauderna

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 01.10.2018, 19:22

Hallo Czauderna,
vielen Dank für deine Einschätzung.

Was meinst Du mit genauer? Skeptischer, das heisst dem ReHa Entlassungsbericht mehr geglaubt? Verstehe ich das richtig?

Und wie verhält es sich deiner Meinung nach wenn es eine orthopädische reHa ist aber die AU von einem Psychiater kommt... Siehst du das nach deiner Meinung dann immer noch so?

Lieben Dank.

Gruss
Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.10.2018, 21:23

Hallo,
Wie geschrieben, mein Gefuehl. Ich hatte oftmals den Eindruck, dass die Gutachten des MDK immer dann ausführlicher und deshalb auch "besser" waren, wenn es sich bei den behandelnden Ārzten um Fachärzte gehandelt hatte.
Was deine andere Frage betrifft, da hätte ich dir ja geraten, dir eine Folgemeldung vom Facharzt zu besorgen, die auf jeden Fall über das Reha-Ende hinausgeht. wenn du tatsächlich arbeitsfähig aus der Reha entlassen wirst, hast du trotzdem eine laufende Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung mit der Diagnose, die evtl. In der Reha keine Beachtung gefunden hatte. Dann hast du gegenüber der Kasse ein wertvolles und schlagkräftiges Argument. Wirst du arbeitsunfaehig entlassen ist die Sache sowieso okay.
Gruß
Czauderna

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 01.10.2018, 22:23

Hallo,
irgendwie missverstehen wir uns oder ich verstehe dich nicht so ganz, sorry.
Also der Facharzt ist niedergelassen und in der ReHa gibt es orthopädische Behandlung...
Oder meinst du das dem niedergelassenen Facharzt also meinem persönlich vertrauten Arzt eher geglaubt wird?

Was für ein Zufall, ich habe eine AU Bus nach der ReHa aber wieso ist das ein Vorteil? Lt KK wird die alte AU von der aktuelleren ReHa Beurteilung überschrieben.... Also gültig.... und nicht die alte AU...

Vielen Dank!

Liebe Grüsse

Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.10.2018, 22:33

Hallo,
Ich bin davon ausgegangen dass die Reha sich ausschließlich mit der orthopaedischen Diagnose beschäftigt und die Psycho-Diagnose außer Acht lässt. Was dann zur Folge haben könnte, dass auf dem Entlassungsschein eben "arbeitsfähig " steht und wenn man dann erst mit der Psycho.Diagnose kommt, hat man womöglich schlechte Karten. Wenn aber schon vorzeitig eine Folge-Meldung vorliegt, dann kann die nicht so ohne weiteres außer Kraft gesetzt werden. noch einmal, das gilt nur, wenn die Reha sich wirklich nicht mit der Psycho-Diagnose befasst. Ich meinte deinen behandelnden Haus- oder Facharzt, der die Meldung ausstellen könnte.
Gruß
Czauderna

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 01.10.2018, 22:43

Hallo,
ich habe aktuell eine AU mit grösstenteils psychiatrischen Diagnosen und einer orthopädischen Diagnose die bis weit nach dem orthopädischen ReHa Ende gilt.
Meinst du das so? Soll ich diese besser da vor legen? Ich dachte besser nicht, um besser einen Trumpf in der Hand zu haben bei der AF Entlassung aus der orthopädischen ReHa. Dann kann man sagen orthopädisch AF aber doch nicht Psychisch...
Liebe Grüsse
Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.10.2018, 23:25

Hallo,
Warum erst dann wenn auf dem Entlassungsschein arbeitsfähig steht den Trumpf ausspielen?
Aber es ist deine Entscheidung- wenn du meinst, dass es so auch geht, dann mach es so, wird schon gut gehen. Meine Einschätzung begründet sich auf meiner Erfahrung als Krankenkassenmitarbeiter, der solche oder ähnliche Faelle auch schon in der Praxis hatte, ist allerdings nun auch schon etliche Jahre her.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 02.10.2018, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 01.10.2018, 23:34

Czauderna,
du schriebst:

Was deine andere Frage betrifft, da hätte ich dir ja geraten, dir eine Folgemeldung vom Facharzt zu besorgen, die auf jeden Fall über das Reha-Ende hinausgeht. wenn du tatsächlich arbeitsfähig aus der Reha entlassen wirst, hast du trotzdem eine laufende Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung mit der Diagnose, die evtl. In der Reha keine Beachtung gefunden hatte. Dann hast du gegenüber der Kasse ein wertvolles und schlagkräftiges Argument. Wirst du arbeitsunfaehig entlassen ist die Sache sowieso okay.

Heisst das, das eine über das ReHaende hinaus laufende AU vom niedergelassenen Facharzt noch gültigkit bei ReHaende hat, insbesonder bei Entlassung AF? Laut KK übeschreibt die ReHaAF die vorher ausgestellte AU vom niedergelassenen FAcharzt...

Grüsse
HolgerStrumpf

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.10.2018, 10:52

holgerkoeln hat geschrieben:Czauderna,
du schriebst:

Was deine andere Frage betrifft, da hätte ich dir ja geraten, dir eine Folgemeldung vom Facharzt zu besorgen, die auf jeden Fall über das Reha-Ende hinausgeht. wenn du tatsächlich arbeitsfähig aus der Reha entlassen wirst, hast du trotzdem eine laufende Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung mit der Diagnose, die evtl. In der Reha keine Beachtung gefunden hatte. Dann hast du gegenüber der Kasse ein wertvolles und schlagkräftiges Argument. Wirst du arbeitsunfaehig entlassen ist die Sache sowieso okay.

Heisst das, das eine über das ReHaende hinaus laufende AU vom niedergelassenen Facharzt noch gültigkit bei ReHaende hat, insbesonder bei Entlassung AF? Laut KK übeschreibt die ReHaAF die vorher ausgestellte AU vom niedergelassenen FAcharzt...

Grüsse
HolgerStrumpf
Hallo,
ja, das wäre dann richtig, wenn sich in der Reha auch mit der Psycho-Diagnose befasst wird, aber du schreibst doch selbst, dass es da ausschließlich um die orthopädische Diagnosestellung geht und da würde sich die Arbeitsfähigkeit doch wohl nur aus orthopädischer Sicht ergeben.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 02.10.2018, 11:25

Gab es im ersten Thread nicht die Wunschantwort?
Oder warum die Wiederholung?

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 02.10.2018, 11:46

Hallo Czauderna,

entweder stehe ich auf dem Schlauch, oder vielleicht sehe ich den Wald vor lauter Blätter nicht....? Ich verstehe es nicht, sorry.

Also die Frage vielleicht präzise...

Hat die AU vom niedergelassenen Psychiater (vorraussichliches AU bis nach ReHaende) noch nach der orthopädischen ReHa Gültigkeit wenn man AF oder AU entlassen wird?

Vielleicht ist es konkreter und einfacher..

Liebe Grüsse
Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.10.2018, 12:04

Hallo,
entweder stehe ich auf dem Schlauch, oder vielleicht sehe ich den Wald vor lauter Blätter nicht....? Ich verstehe es nicht, sorry.

Hallo,
genau so scheint es zu sein - ich weiß jetzt auch nicht mehr, wie ich es noch deutlicher machen kann.
Vielleicht so:
Wenn eine Diagnose nicht bekannt ist, dann kann darüber auch keine Beurteilung erfolgen - das dürfte doch einleuchtend sein ?.
Die Reha-Klinik weiß nichts von einer anderen Diagnose, nur von der , wegen der eben die Reha gemacht wird und nur danach beurteilt sie auch am Ende der Reha die Arbeitsfähigkeit - auch klar ?.
Wenn deine Antworten jetzt in beiden Fällen "ja" lautet - wo ist dann das Problem ?.
Gruss
Czauderna

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 02.10.2018, 12:08

Vielen Dank,

also einfach gesagt die psychiatrische hat nach einer orthopädischen ReHa weiter Gültigkeit da dieses ein anderes Fachgebiet ist? Richtig verstanden? (allerdiungs habe ich die KK anders verstanden)

Gilt das auch wenn ich, wie mir empfohlen wurde, in der ReHa auf die psychiatrische Erkrankung hinweise?

Liebe Grüsse
Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.10.2018, 12:18

Gilt das auch wenn ich, wie mir posting.php?mode=reply&t=10219empfohlen wurde, in der ReHa auf die psychiatrische Erkrankung hinweise?

Hallo,
nein, dann nicht - denn du würdest ja in diesem Falle selbstverständlich eine Kopie der entsprechenden AU-Bescheinigung mit in die Reha nehmen.
Dann würde natürlich die evtl. Arbeitsfähigkeit sich auch auf diese Diagnose beziehen.
Gruss
Czauderna

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