fängt die Dauer des Krankengeldes neu an, wenn der Diagnoseschlüssel sich ändert?

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Moderator: Czauderna

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paul1234
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fängt die Dauer des Krankengeldes neu an, wenn der Diagnoseschlüssel sich ändert?

Beitrag von paul1234 » 16.02.2021, 18:58

Hallo, ich muß mich jetzt zu nachfolgendem Sachverhalt gegenüber der Krankenkasse äußern u. will keine Fehler machen. Ich war ab dem 11.1.20 in ALG1.
Ab 11.2.20 wurde ich dann mit Gelenkproblemen krank geschrieben. Befund Befund M25-56 u. M25-57. Am 25.2.20 bekam ich dann Herzprobleme (Bradygrafie, Puls unter 30), Diagnose I44.2 mit Herzschrittmacherimplementation am 26.2.20. Es geht jetzt um die Dauer des Krankengeldes. Laut Krankenkasse wird die Dauer seit 11.2.20 gerechnet. Die neue Krankheit ist jetzt aber komplett anders. Wird da nicht mit dem Eintritt dieser Krankheit (25.2.20) neu gerechnet? Ab wann muss der Krankengeldbezug einsetzen?
Ich hab dazu hier einen Link gefunden, weiß aber nicht, ob ich mich darauf berufen kann:
https://www.haufe.de/sozialwesen/sg...w ... 58373.html
da steht:

Die hinzugetretene Erkrankung teilt das Schicksal der Ursprungserkrankung, wenn die weitere Krankheit noch während des Bestehens der Arbeitsunfähigkeit infolge der ersten Krankheit aufgetreten ist

und die neue Erkrankung ist ja auch nicht infolge der ersten aufgetreten. Sehe ich das falsch? Die Krankenkasse hat mich zur Stellungnahme aufgefordert.

Gruß paul

Czauderna
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Re: fängt die Dauer des Krankengeldes neu an, wenn der Diagnoseschlüssel sich ändert?

Beitrag von Czauderna » 16.02.2021, 19:55

Hallo,
ist die Erkrankung mit der neuen Diagnose vor dem bescheinigten Ende der alten Arbeitsunfähigkeit eingetreten, dann gilt sie als hinzugetreten.
Was genau will denn die Kasse von dir wissen?
Die kassenseitigen Fragen sind meiner Meinung nach eigentlich medizinischer Natur und können somit nur von bescheinigenden Arzt beantwortet werden.
Gruss
Czauderna

paul1234
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Re: fängt die Dauer des Krankengeldes neu an, wenn der Diagnoseschlüssel sich ändert?

Beitrag von paul1234 » 18.02.2021, 13:57

hallo Czauderna,
wie ich eingangs schon geschrieben habe gibt es Unstimmigkeiten zwischen mir u. der KK hinsichtlich Start u. dadurch auch Dauer des Krangengeldes.
Ich habe dem aus Ihrer Sicht beginnenden Krankengeldes ab dem 11.2.20 widersprochen, da ja die neue Erkrankung ab 25.2.20 einen komplett anderen Diagnoseschlüssel hat u. nicht mit dem ersten in Verbindung gebracht werden kann.
Und im §48 Abs. 1 SGB V heißt es:
(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
und die zweite ist ja nicht infolge der ersten aufgetreten. Die kann nicht mal ansatzweise mit der ersten in Verbindung gebracht werden.
Richtig?

Czauderna
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Re: fängt die Dauer des Krankengeldes neu an, wenn der Diagnoseschlüssel sich ändert?

Beitrag von Czauderna » 18.02.2021, 14:12

Hallo,
du hast meine Frage nicht verstanden oder falsch vertanden - am besten, du gibst mal folgende Daten bekannt.
Wann wurde die letzte Bescheinigung wegen Diagnose "A" ausgestellt und wie lange wurde dort Arbeitsunfähigkeit attestiert ?
Wann wurde die Bescheinigungen wegen Diagnose "B" ausgestellt ?
Wurde die letzte Bescheinigung als Erstbescheinigung oder als Folgebescheinigung ?
Gruss
Czauderna

paul1234
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Re: fängt die Dauer des Krankengeldes neu an, wenn der Diagnoseschlüssel sich ändert?

Beitrag von paul1234 » 18.02.2021, 15:26

die Krankenschein vor der Herz-OP: 11.2.20 - 25.2.20 Erstbescheinigung Befund M25-56 u. M25-57 Gelenkprobleme
ich wurde am 25.2.20 ins Krankenhaus eingeliefert u. bekam am 26.2. einen Herzschrittmacher.
die Krankenschein nach der Herz-OP: 2.3. - 31.3.20 Folgebescheinigung Befund I44.2 Herzprobleme

Czauderna
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Re: fängt die Dauer des Krankengeldes neu an, wenn der Diagnoseschlüssel sich ändert?

Beitrag von Czauderna » 18.02.2021, 16:20

paul1234 hat geschrieben:
18.02.2021, 15:26
die Krankenschein vor der Herz-OP: 11.2.20 - 25.2.20 Erstbescheinigung Befund M25-56 u. M25-57 Gelenkprobleme
ich wurde am 25.2.20 ins Krankenhaus eingeliefert u. bekam am 26.2. einen Herzschrittmacher.
die Krankenschein nach der Herz-OP: 2.3. - 31.3.20 Folgebescheinigung Befund I44.2 Herzprobleme
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung - also, so wie geschildert trat die Arbeitsunfähigkeit wegen der Herzgeschichte noch während der Arbeitsunfähigkeit wegen der Gelenksache ein - Knackpunkt ist 25.02.2020 - und genau deshalb sieht die Kasse das ab dem 11.2.2020 als durchgehende Arbeitsunfähigkeit und die Herzgeschichte als hinzugetretene Erkrankung.
Anders hätte sich es, meiner Meinung nach, ergeben wenn die zweite Arbeitsunfähigkeit erst am 26.02.2020 oder später begonnen hätte.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Re: fängt die Dauer des Krankengeldes neu an, wenn der Diagnoseschlüssel sich ändert?

Beitrag von D-S-E » 18.02.2021, 23:57

Hallo,

genauso wie Czauderna schreibt ist es.

Es mag einem komisch vorkommen, aber es gilt der Grundsatz: Tritt während der AU eine weitere Krankheit hinzu, wird der Krankengeldanspruch nicht verlängert.

Für diesen Hinzutritt genügt ein einziger Tag, an dem beide Krankheiten AU auslösen.

Als du am 25.02. ins Krankenhaus kamst, warst du noch AU. Also ist die Krankheit eingetreten, als die AU noch nicht beendet war --> Hinzutritt.

Dagegen wäre es z.B. bei stationärer Aufnahme am 26.02. um 00:30 Uhr kein Hinzutritt mehr und somit längerer Anspruch

Viele Grüße
D-S-E

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