Fragebogen der KK

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Walter62
Beiträge: 26
Registriert: 19.09.2019, 08:15

Fragebogen der KK

Beitrag von Walter62 » 22.09.2020, 10:18

Hallo und guten Tag,
ich bin seit 02.01.2020 AU, erhalte Krankengeld.
Hatte am 27.07.2020 eine Operation und warte auf den Termin zur Nachuntersuchung, hier soll beurteilt werden, ob die OP erfolgreich war.
Nachdem ich gestern eine erneute Krankmeldung bis 19.10.2020 bei der KK vorgelegt habe, hatte ich heute Post von der KK.
Man möchte mich bei der Genesung unterstützen. Bislang konnten wir sie aber nicht erreichen. Dieser Satz stört mich enorm, da ich zu 90% zu Hause bin.
Da laut Schreiben der MDK bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigleit berät, bittet man mich den beiliegenden Fragebogen auszufüllen.
Frage 1 - Wie geht es Ihnen. Welche Beschwerden stehen einer Arbeitsaufnahme/Vermittelbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entgegen.
Es folgen Fragen zu geplanten Operationen, therapeutischen Maßnahmen, behandelden Ärzten, Schwerbehinderung, Arbeitsplatz.

Ist es üblich solche Fragebogen zu versenden und auf was muß ich achten, wenn ich den Fragebogen ausfülle.
Ich danke für euer Interesse.
LG

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Fragebogen der KK

Beitrag von Czauderna » 22.09.2020, 10:36

Hallo,
grundsätzlich bist du nicht verpflichtet diesen Fragebogen auszufüllen. Dass dich die Kasse "leider" nicht erreicht hat, liegt daran, dass sie dich eigentlich gar nicht anrufen darf, ohne dass du das vorher nicht schriftlich zugelassen hast. Ob diese Fragebögen üblich sind - das kann zumindest ich nicht mit einem klaren ja oder nein beantworten. Ich selbst kenne das noch aus meinen früheren Zeiten der Fallsteuerung, heutzutage meine ich zu wissen, dass davon abgesehen wird - Arztanfrage und dann ggf. der MDK ist der gängige Weg.
Ich, wenn es mich selbst betreffen würde, gäbe den Fragebogen zurück und würde nur das hier Hatte am 27.07.2020 eine Operation und warte auf den Termin zur Nachuntersuchung, hier soll beurteilt werden, ob die OP erfolgreich war. Sinngemäß reinschreiben. Dazu vielleicht noch die Bitte, sich für weitere Fragen an den behandelnden Arzt/Ärztin zu wenden und dass ich selbstverständlich auch für eine entsprechende Begutachtung durch den MDK zur Verfügung stehen würde.
Damit hätte ich den Fragebogen ausgefüllt, der Kasse die notwendige Information gegeben und sie vor die Frage gestellt, abzuwarten oder den MDK einschalten, wobei der MDK, der vom Versicherten selbst ins Spiel gebracht wird, dann doch keine wirkliche Alternative darstellen würde.
Das ist jedenfalls meine Erfahrung - wer geht denn freiwillig zum Gutachter, wenn er auch arbeiten könnte.
Gruss
Czauderna

Walter62
Beiträge: 26
Registriert: 19.09.2019, 08:15

Re: Fragebogen der KK

Beitrag von Walter62 » 22.09.2020, 11:42

Hallo Czauderna.
vielen Dank für Deine prompte Antwort.
Nach weiteren Recherchen im Netz bin ich der Meinung, dass die KK es einfach nur versucht mit diesem Fragebogen, zulässig, ist das nicht zumal in dem Fragebogen nicht darauf hingewiesen wird, dass die Angaben freiwillig sind. Hier wird der Anschein erweckt, als ob die KK dies im Auftrag des MDK tut. Viele die Krankengeld erhalten haben einfach nur Angst, dass ihnen das Krankengeld gestrichen wird, wenn sie den Fragebogen nicht beantworten. Hier wird nach meinem Empfinden sehr viel mit Angst gespielt.
LG

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Fragebogen der KK

Beitrag von Czauderna » 22.09.2020, 11:54

Hallo,
dafür haben doch dann zum Glück Foren wie dieses, in denen u.a. ehemalige und auch aktive Krankenkassenmitarbeiter/innen mit entsprechendem Rat (keine Rechtsberatung) zur Verfügung stehen. Angst sollte niemand vor seiner Krankenkasse haben und das muss auch nicht sein. Eine gesetzliche Krankenkasse ist eine Behörde und muss sich, wie jede andere Behörde auch, natürlich an Recht und Gesetz halten. Dass diese Vorgabe auch heißt, einerseits dafür Sorge zu tragen, dass nur das medizinisch Notwendige und finanziell Erforderliche geleistet wird aber andererseits nicht jedes Mittel dazu angewandt werden darf, um diese Vorgabe umzusetzen.
Gruss
Czauderna

Antworten