Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

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Moderator: Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 20.09.2023, 16:37

Czauderna hat geschrieben:
20.09.2023, 15:43
Ich kenne es nur so, wenn jemand eine Leistung beantragt und die Kasse nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet, dann gilt der Antrag als bewilligt.
Gruss
Czauderna

Bei dee Sache ab 30.5 war es ja anfangs so dasa die meinten ich hatte Anspruch auf krankengeld (ab30.5.) Antrag war dann beigelegt und diesen hätte ich ausgefüllt und Zurückversendet und daraufhin kam dann die Ablehnung. Dann machte ich Wiederspruch und jetzt ist es im Ausschuss..die Sache ist der Widerspruch von mir dafür ist jetzt knapp 2 Monate her .. ich kann hier nichts machen als nur zu warten oder? Weil ich weiss ja nicht wann die sich entscheiden ob quartalsweise etc und ich weiß ja nicht wie viel sie Frist ist wie du gesagt hast. Odwr kann ich das rausfinden?

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 20.09.2023, 17:27

Hallo,
Du kannst Deine Kasse fragen, wann der Widerspruchsausschuss getagt hat bzw. wann er tagt.
Gruss
Czauderna

Kehlchen
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Kehlchen » 20.09.2023, 22:33

Hallo
Ich kenne es nur so, wenn jemand eine Leistung beantragt und die Kasse nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet, dann gilt der Antrag als bewilligt.
Gruss
Czauderna
Das dachte ich auch, die Frist betrug m.W. 3 Monate - ich habe aber kürzlich gelesen, dass diese Regelung gerichtlich überprüft wurde und gekippt werden musste.

Weiß jemand den Fachbegriff für die Regelung? Dann finde ich die Info wieder. Finde sehr wichtig für Hilfesuchende, die Frage zu klären.

MfG
Kehlchen

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 21.09.2023, 08:28

Hallo,
hier ist es mit der Entscheidungsfrist gut erklärt - https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... e-tun-6907
Gruss
Czauderna

Kehlchen
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Kehlchen » 21.09.2023, 08:56

Danke, Czauderna! Die verlinkte Seite ist gut. Die Fristen für Angelegenheiten der Kranken/Pflegeversicherung (3 bzw. 5 Wochen) hatte ich falsch im Kopf.
Der Begriff, nach dem ich gesucht hatte, ist Genehmigungsfiktion. Fristen variieren je nach Rechtsgebiet.
MfG

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 21.09.2023, 14:25

Vielen Dank fur die Antworten und den Link zu

İch habe soeben mich bei einer Rechtsberatung informiert und über den Fall mit denen gesproche, auch die Rechtsberatung gibt mir mit mit allen Punkten Recht und weiss auch Bescheid jetzt.

Hab auch bei der Krankenkasse nochmal angerufen und nochmal ernsthaft nachgehakt und denen auch gesagt dass ich mich momentan beraten lassen habe bei einer Rechtsberatung über denn Fall.

Auch
Die Email die ich der Kasse vor 2 Tagen gesendet habe in der die maschinelle Entgeltabrechnung Mai 2023 drinnen ist und auch die Aussage von dem alten AG der behauptet das Kasse nie ein Brief mit Entgeltunterlagen gesendet haben soll, hat die Krankenkasse erhalten meinte der Kassenmitarbeiter.

Die Kasse hat mir die Adresse gegeben an die sie die Entgeltdatenforderungen gesendet hatz die Adresse stimmt und es sollen auch Beweise und Bestätigungen vorhanden sein das der alte Arbeitgeber diese Kassenbriefe erhalten haben soll .

Hab den alten AG das jetzt auch gesagt. Denke der alte AG sagt nicht die Wahrheit weil die Kasse sagt es gibt Beweise dass der alte AG die Kassenbriefe Erhalten hat.

Der Kassenmitarbeiter meinte sein Chef prüft gerade ob das Entgeltdokument Mai 2023 was ich vom alten AG erhalten habe, ausreicht damit ich die 3 Tage bezahlt bekomme und wird in 1-2 Tagen mir Bescheid geben.

Nehmen wir an die Kasse sagt dieses Entgeltdokument reicht nicht sondern sie brauchen immernoch das vom alten AG . Was kann man da tun? Macht der alte AG sich nicht strafbar indem sie der Kasse Dokumente nicht rausgibt? Es soll mehrere Beweise geben meinte der Kassenmitarbeiter

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 21.09.2023, 14:58

Hallo,
Nehmen wir an die Kasse sagt dieses Entgeltdokument reicht nicht sondern sie brauchen immernoch das vom alten AG . Was kann man da tun? Macht der alte AG sich nicht strafbar indem sie der Kasse Dokumente nicht rausgibt? Es soll mehrere Beweise geben meinte der Kassenmitarbeiter

Du schreibst zum Anfang des letzten Beitrags, dass du mit einer "Rechtsberatung" gesprochen hast - hast du der diese Frage auch gestellt?
Wir machen hier keine Rechtsberatung und offengestanden, ob der Arbeitgeber sich strafbar gemacht hat, weil er bis heute noch keine Entgeltmeldung an die Kasse abgegeben hat, das weiß ich nicht - Ich hatte einen solchen Fall noch nicht, wir haben da immer eine Lösung gefunden, im Sinne unserer Versicherten.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 26.09.2023, 12:40

Hallo, ich habe nun einen Brief (vom 22.9.23) in der Hand das steht, da geht wohl nur um die 3 Tage aber schonmal ein Anfang:

"Berechnung des Krankengeldes"

"Anlässlich ihrer Arbeitsunfähigkeit vom 25.05.2023 möchten wir Sie nachstehend über die Berechnung ihres Krankengeldes informieren. Damit ihnen während ihrer Krankheit keine Nachteile entstehen sind vom Krankengeld Beiträge zu entrichten ihren beitragsanteil er sehen sie aus der Aufstellung. Sie erhalten im auszahlungszeitraum ab 25.05.2023 ein kalendertägliches Krankengeld in Höhe von 47,85€.

davon sind noch abzuziehen:
Versicherten Anteile zur Rentenversicherung 4,45 €
Versicherten Anteile zur Arbeitslosenversicherung 0,62€
Versicherten Anteile zur Pflegeversicherung 0,73 €
Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung 0,21 €

sind damit ergibt sich ein kalendertäglicher nettozahlbetrag von 41,84 €. Den zusatzbetrag zur Pflegeversicherung 0,21€ für kinderlose tragen sie alleine."

Klingt alles super jedoch ist meine Frage der Arbeitsvertrag begann am 1.5.2023 und endete am 14.6.2023

In diesem Schreiben sind wohl die 3 Tage gemeint über die ich beim Hausarzt krankgeschrieben war , 25.5.-27.5.2023

Im Mai habe ich 2442,29€ brutto verdient und im Juni 1466,59€ laut Lohnabrechnung.

Insgesamt 3780 für Zeitraum 1.5.-14.6.2023
3780€ brutto laut Meldebescheinigung zur Sozialversicherung.

Meine Frage ist, sind die aufgeführten kallentäglichen KrankenGeldbeträge (für diese wohl 3 Tage) korrekt?


Da ich in der Firma von 1.5.-14.6 gewesen bin, wird für das kk Berechnung nur der erste Monat berechnet?

Lg

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 26.09.2023, 13:14

Hallo,
ja, vom Bruttokrankengeld müssen die erwähnten Eigenanteile (Sozialversicherung, ausgenommen Krankenversicherung) abgezogen werden und maßgebend ist in diesem Fall der Mai (01.05. - 24.5.).
Ob die genannten Beträge korrekt sind, das kann ich nicht beurteilen.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 26.09.2023, 14:06

Czauderna hat geschrieben:
26.09.2023, 13:14
Hallo,
ja, vom Bruttokrankengeld müssen die erwähnten Eigenanteile (Sozialversicherung, ausgenommen Krankenversicherung) abgezogen werden und maßgebend ist in diesem Fall der Mai (01.05. - 24.5.).
Ob die genannten Beträge korrekt sind, das kann ich nicht beurteilen.
Gruss
Czauderna
Okay verstehe, um es selbst auszurechnen müsste ich also vom 1.5-24.5 zählen und das dann minus 70% oder ? Bzw mein netto für den Zeitraum war 1777€ also wäre es es ein 1249 netto kk aufs ganze Monat gerechnet und das geteilt durch 24 Tage sind dann 52 brutto ...

Ich lese immer 70 Prozent vom lohn

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 26.09.2023, 16:28

Ich habe 125 Euro und paar zerquetschte nun erhalten, hab es gerade auf dem Konto geprüft. Wenigstens etwas... hat echt ewig gedauert.

Bleibt zu hoffen wie es mit dem Rest aussieht denn das ist ja das wichtigste... ich warte ab was vom Widerspruchsausschuss kommt. Jetzt sind es genau 2 Monate her dass ich Wiederspruch gemacht habe wegen der AU ab 30.5

Ich werde kommende Woche nochmals zu meinem Psychiater gehen, gibt es Papiere die evtl wichtig sein könnten falls mein Widerspruch vom Widerspruchsausschuss abgelehnt wird? Ich Frage wegen Sozialgericht ob die Papiere vom Arzt noch zusätzlich brauchen wie Diagnosen etc oder reicht für das Sozialgericht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus als "Beweis"?

Kehlchen
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Kehlchen » 27.09.2023, 05:15

Hallo Holger, für das Sozialgericht brauchst du die Diagnosen nicht (bei Klage wegen Krankengeld).
MfG

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 27.09.2023, 08:26

Kehlchen hat geschrieben:
27.09.2023, 05:15
Hallo Holger, für das Sozialgericht brauchst du die Diagnosen nicht (bei Klage wegen Krankengeld).
MfG
Hallo,
grundsaetzlich ist das so, allerdings spielt in diesem Falle die Diagnose bzw. der Grund für die Arbeitsunfähigkeit eine entscheidende Rolle, denn gerade wegen der Diagnose und dem Beginn ab 30.05. scheint ja die Kasse den Krankengeldanspruch zu verweigern. Mit dieser Frage, ob und wann dem Sozialgericht im Falle einer Klage Diagnosedaten bzw. Gutachten vorgelegt werden sollten oder sogar vorgelegt werden müssen, das ergibt sich aufgrund einer vorhgerigen Beratung durch einen Rechtsanwalt/anwältin
Gruss
Czauderna

Kehlchen
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Kehlchen » 27.09.2023, 14:35

Das (mit Diagnosen bei Blockfrist) leuchtet ein, danke für die schnelle Korrektur, Czauderna!
MfG

D-S-E
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von D-S-E » 27.09.2023, 20:15

Holger1981 hat geschrieben:
26.09.2023, 14:06
Ich lese immer 70 Prozent vom lohn
Ja, aber maximal 90 Prozent vom Netto.

Die Kasse soll dir sagen, welches Brutto und Netto der Arbeitgeber für die Zeit 01.-24.05.2023 angegeben hat (kann jeder Krankengeld-Mitarbeiter sofort im Computer sehen).

Werte aufschreiben und gucken ob das hinkommt.

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