Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

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Moderator: Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 08.09.2023, 18:09

Czauderna hat geschrieben:
08.09.2023, 15:16
Hallo,
ich frage noch einmal nach - wenn die Kasse dir schreibt, dass die Sache ab dem 30.05. an den Widerspruchsausschuss gegangen ist, d.h. die Ablehnung des Krankengeldanspruchs aufrechterhalten wird, was war denn die entsprechende Begründung dafür.
Wenn zu meiner aktiven Zeit ein Vorgang an den Widerspruchsausschuss gegangen ist, der rechtlich, zumindest was den Ablauf des Widerspruchsverfahrens anging, fehlerhaft unsererseits war, dann haben wir die Sache sofort wieder zurückbekommen, mit einem entsprechenden Text dazu.
Nur, wenn das Verfahren formell richtig abgelaufen war, also die Versicherten genau und natürlich auch schriftlich über den Grund der Ablehnung mittels eines Bescheides informiert waren, nur dann hat der Widerspruchsausschuss zugunsten oder zuungunsten des Widerspruchsführers (Versicherte) entschieden und im Fall der Ablehnung einen klagefähigen Bescheid erteilt.
Gruss
Czauderna
Hallo, ich habe ja am 20.8 einen Brief im Briefkasten entdeckt (wurde wohl Samstag 19.8 eingeworfen), der Brief wurde am 17.8 verfasst und da stand ja drin dass mein Widerspruch gegen die Entscheidung wegen der Ablehnung (ab 30.5) vom 25.7 ,
am 10.8 eingegangen ist. Das heißt wenn's am 10.8 eingegangen ist das ist ja 1 Monat her. Seit dem habe ich nichts neues mehr zu meinem Wiederspruch erhalten. Erst wo ich gestern nachgefragt habe was jetzt mit der Zeit ab 30.5 ist... meinte sie ja es ist be Widerspruchsausschuss ist...

Ich verstehe nicht genau was das heißt? Was kann ich jetzt tun? Heisst das die Kasse lehnt den Widerspruch ab und hat es dem Widerspruchsausschuss weitergegeben? Ich habe nie Infos erhalten. Bitte um Hilfe bin nervlich echt am Ende

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 08.09.2023, 20:15

Hallo,
also, ich kann es nicht anders schreiben, wie ich es kenne. Der Widerspruchsausschuss besteht nicht aus Kassenmitarbeiter sondern aus Versicherten und ggf. aus Arbeitgebervertretern und die entscheiden über die Fälle, die durch ein Widerspruchsverfahren gelaufen sind, welches von den Fachabteilungen zu verantworten ist, d.h. die Ablehnung und damit die Erstellung eines belastenden Verwaltungsaktes obliegt Mitarbeiter/innen der Kasse (Fachabteilungen), die Widerspruchsbearbeitung obliegt den Fachabteilungen, ebenso wie die Anhörung und erst, wenn dieses Verfahren abgeschlossen wird, dann steht am Ende entweder die Abhilfe des Widerspruchs, also Rücknahme des belastenden Verwaltungsaktes und Erteilung eines Bewilligungsbescheides oder eben die Abgabe an den Widerspruchsausschuss, der dann das letzte Wort hat, also Erteilung eines klagefähigen Bescheides und damit Bestätigung der Entscheidung der Fachabteilung oder eben Abhilfe des Widerspruchs.
So wie du es schilderst, hast du mit Schreiben vom 17.8. von der Kasse erfahren, dass dein Widerspruch gegen die Ablehnung vom 25.07 am 10.08. bei der Kasse eingegangen ist.
Diese Ablehnung, erfolgte doch sicherlich schriftlich und beinhaltete nicht nur die Begründung (gesetzliche Grundlage), sondern auch eine Rechtsbehelfsbelehrung, wonach du einen Monat Zeit hattest, gegen eben diese Ablehnung Widerspruch einzulegen - das wäre dann (incl. Postweg) etwa der 24.08.2023 gewesen - so weit, so gut - die Widerspruchsfrist hast du eingehalten.
Was jedoch wichtig ist - was stand denn nun genau in der Ablehnung vom 25.07.2023 drinnen als Begründung?
Warum will dir die Kasse ab dem 30.05.2023 keinen Krankengeldanspruch, der zwar bis zum 14.06. ruht, wegen Entgeltfortzahlung, aber dem Grunde nach trotzdem besteht, zugestehen.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 08.09.2023, 23:24

Czauderna hat geschrieben:
08.09.2023, 20:15
Hallo,
also, ich kann es nicht anders schreiben, wie ich es kenne. Der Widerspruchsausschuss besteht nicht aus Kassenmitarbeiter sondern aus Versicherten und ggf. aus Arbeitgebervertretern und die entscheiden über die Fälle, die durch ein Widerspruchsverfahren gelaufen sind, welches von den Fachabteilungen zu verantworten ist, d.h. die Ablehnung und damit die Erstellung eines belastenden Verwaltungsaktes obliegt Mitarbeiter/innen der Kasse (Fachabteilungen), die Widerspruchsbearbeitung obliegt den Fachabteilungen, ebenso wie die Anhörung und erst, wenn dieses Verfahren abgeschlossen wird, dann steht am Ende entweder die Abhilfe des Widerspruchs, also Rücknahme des belastenden Verwaltungsaktes und Erteilung eines Bewilligungsbescheides oder eben die Abgabe an den Widerspruchsausschuss, der dann das letzte Wort hat, also Erteilung eines klagefähigen Bescheides und damit Bestätigung der Entscheidung der Fachabteilung oder eben Abhilfe des Widerspruchs.
So wie du es schilderst, hast du mit Schreiben vom 17.8. von der Kasse erfahren, dass dein Widerspruch gegen die Ablehnung vom 25.07 am 10.08. bei der Kasse eingegangen ist.
Diese Ablehnung, erfolgte doch sicherlich schriftlich und beinhaltete nicht nur die Begründung (gesetzliche Grundlage), sondern auch eine Rechtsbehelfsbelehrung, wonach du einen Monat Zeit hattest, gegen eben diese Ablehnung Widerspruch einzulegen - das wäre dann (incl. Postweg) etwa der 24.08.2023 gewesen - so weit, so gut - die Widerspruchsfrist hast du eingehalten.
Was jedoch wichtig ist - was stand denn nun genau in der Ablehnung vom 25.07.2023 drinnen als Begründung?
Warum will dir die Kasse ab dem 30.05.2023 keinen Krankengeldanspruch, der zwar bis zum 14.06. ruht, wegen Entgeltfortzahlung, aber dem Grunde nach trotzdem besteht, zugestehen.
Gruss
Czauderna
Wow danke für die ausführliche Erklärung... genau bei meinem Wiederspruch habe ich die Frist definitv eingehalten und natürlich auch diesen per Post der lasse gesendet. Bei der Ablehnung vom 25.7 stand als Grund das hier, ich zitiere ganz genau wie es stand:

"Wir haben Ihnen bereits mitgeteilt dass wir die Krankengeldzahlung einstellen. Sie haben mit ihren derzeit bestehenden Krankheiten die höchstbezugsdauer am 01.07.2021 erreicht. Die von Ihrem behandelnden Arzt erneut bescheinigte Arbeitsunfähigkeit ab 30.05.2023 beruht noch auf derselben nicht behobenen krankheitsursache. Somit entsteht für diesen leistungsfall kein Anspruch auf Krankengeld"

Auf den ersten Satz damit meinen die das und zwar hatte ich bevor ich die Ablehnung per Post bekam denen eine Mail geschrieben was jetzt mit ks sei und der meinte per Email schon kk wird abgelehnt und die Post wäre auf dem Wege.

Du hast ja mir auch gesagt die Blockfrist wurde eingehalten bei mir und auch war ich in der Zeit nicht mehr wegen der selben Krankheit krankgeschrieben.

Die meinen als Grund in der Ablehnung ich sei wieder mit der selben Krankheit krank und nicht davon erholt. Sowas gibt's doch gar nichr eigentlich.

Also wird sie ich verstanden habe der Widerspruchsausschuss jetzt entscheiden. Dann kann ich ja nur weiter warten oder? Und wenn die sagen passt alles dann ist alles gut Und wenn die ablehnen dann kann ich vor das Sozialgericht oder? Wäre interessant mit welcher Begründung die dann ablehnen würden .. weil du hast ja auch alle angesehen bei mir und von deiner Seite keinen Grund zur Ablehnung des kk gesehen . Hab ja die genauen Zeiten und alles in den Seiten vorher hier gepostet gehabt.

LG Hoffi

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 09.09.2023, 08:34

Hallo,
Die meinen als Grund in der Ablehnung ich sei wieder mit der selben Krankheit krank und nicht davon erholt. Sowas gibt's doch gar nichr eigentlich.
und genau das ist der springende Punkt - es geht nicht darum, dass man eine Erkrankung hat, sondern ob man wegen dieser Erkrankung auch arbeitsunfähig ist.
Die gesetzliche Vorgabe lautet, dass man seit dem Leistungsablauf bis zu erneuten Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit (frühestens nach Ende der maßgebenden Blockfrist) mindestens für sechs Monate nicht arbeitsunfähig gewesen sein darf wegen dieser Erkrankung - es heißt nicht behandlungsbedürftig, sondern arbeitsunfähig. Wenn nun die Kasse so argumentiert, dann muss sie zwingend ein ärztliches Gutachten oder zumindest eine Aussage haben, die besagt, dass du seit dem 01.07.2021 durchgehend wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig gewesen bist und deshalb keinen Krankengeldanspruch hättest.
Ich glaube nicht, dass es eine solche "Aussage" gibt.
Außerdem meine ich, dass sich die Kasse auch widerspricht - denn wenn dem so wäre, dann hätte sie dir für die Zeit vom 25.05. - 27.05. auch kein Krankengeld bewilligen dürfen, denn lt. Kasse wärest du in dieser Zeit ja auch wegen der Erkrankung "arbeitsunfähig" gewesen und die neue Erkrankung wäre "nur" hinzugetreten.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 10.09.2023, 14:14

Czauderna hat geschrieben:
09.09.2023, 08:34
Hallo,
Die meinen als Grund in der Ablehnung ich sei wieder mit der selben Krankheit krank und nicht davon erholt. Sowas gibt's doch gar nichr eigentlich.
und genau das ist der springende Punkt - es geht nicht darum, dass man eine Erkrankung hat, sondern ob man wegen dieser Erkrankung auch arbeitsunfähig ist.
Die gesetzliche Vorgabe lautet, dass man seit dem Leistungsablauf bis zu erneuten Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit (frühestens nach Ende der maßgebenden Blockfrist) mindestens für sechs Monate nicht arbeitsunfähig gewesen sein darf wegen dieser Erkrankung - es heißt nicht behandlungsbedürftig, sondern arbeitsunfähig. Wenn nun die Kasse so argumentiert, dann muss sie zwingend ein ärztliches Gutachten oder zumindest eine Aussage haben, die besagt, dass du seit dem 01.07.2021 durchgehend wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig gewesen bist und deshalb keinen Krankengeldanspruch hättest.
Ich glaube nicht, dass es eine solche "Aussage" gibt.
Außerdem meine ich, dass sich die Kasse auch widerspricht - denn wenn dem so wäre, dann hätte sie dir für die Zeit vom 25.05. - 27.05. auch kein Krankengeld bewilligen dürfen, denn lt. Kasse wärest du in dieser Zeit ja auch wegen der Erkrankung "arbeitsunfähig" gewesen und die neue Erkrankung wäre "nur" hinzugetreten.
Gruss
Czauderna
Hallo, genau seit dem 1.7.21 und bis zur Ende der Blickfirst war ich nicht nochmal wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig krankgeschrieben. Und der Berater selbst hat mir meine gesamten krankheitszeiten und Diagnosen der letzten 5 Jahre gegeben und da sieht man auch das wir praktisch im Recht sind. Ich weiß nicht wieso der Berater auch ablehnte weil er meinte ich wäre jetzt von der letzten Krankheit nicht erholt, so eine 'aussage" oder Regel gibt's ja nicht ...

Wegen der Zeit vom 25. - 27.5
Das war ja eine Krankheit die vom Hausarzt festgestellt wurde (Magendarm etc)) und für die ich Arbeitsunfähig krankgeschrieben wurde,

diese Krankheit hatte ja nichts mit der Krankheit an sich zutun die ab 30.5 beim Psychiater begann....


Was kann ich tun bisher ? Abwarten oder?

Und noch eine Frage da du ja vom Fach bist ... die Zeit vom 25-27.5 würde ja bewilligt, denke da wird alsbald eine Zahlung kommen, jedoch wegen der Sache ab 30.5 die ja jetzt beim Widerspruchsausschuss liegt, wie lange dauert in der Regel so ein Widerspruchsverfahren denn ca.?

D-S-E
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von D-S-E » 10.09.2023, 16:51

Hallo zusammen,

ich habe an diesem schönen Sonntag mal versucht, deinen Fall nachzuvollziehen, lieber Holger.

Eine Voraussetzung für das neue Krankengeld wurde hier bisher außer Acht gelassen - wenn ich es richtig verstanden habe. Hier noch mal kurz die Voraussetzungen:

1. Eine neue Blockfrist muss begonnen haben.

2. Es muss mindestens 6 Monate keine AU wegen der bisherigen Beschwerden attestiert worden sein.

3. Du musst mindestens 6 Monate erwerbstätig gewesen sein oder dem Arbeitsmarkt zu Verfügung gestanden haben.


Der Punkt, an dem es haken könnte, ist Punkt 3.

Wichtig, Holger: Wenn du Arbeitslosengeld 1 bezogen hast, hast du dem Arbeitsmarkt nicht zwingend zu Verfügung gestanden. Viele erhalten das Arbeitslosengeld nach dem Leistungsende des Krankengeldes als Nahtlosigkeitsfall.

Nahtlosigkeitsfall bedeutet, dass man das Arbeitslosengeld erhält, ohne sich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen zu müssen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bei der Rentenversicherung noch ein Reha- oder Rentenverfahren lief, als du damals das Arbeitslosengeld beantragt hast (muss aber nicht so gewesen sein).

Wenn das bei dir zutrifft, erfüllst du eventuell die 6 Monate unter Punkt 3 nicht.

Ob das auf dich zutrifft, hat dir die Agentur für Arbeit im damaligen Bewilligungsbescheid schriftlich mitgeteilt, das kannst also nur du selbst sagen.

Sollte meine Vermutung richtig sein, hat die Kasse in ihren Schreiben zwar nichts vernünftig erklärt. Recht hat sie dann aber trotzdem und du hast keinen Krankengeldanspruch für deine AU ab 30.05.2023 (bzw. Ab 14.06.2023, nach Ende des Arbeitsverhältnis).

Dies hat dann auch nichts mit dem Krankengeld vom 25.-27.05.2023 zu tun, den Anspruch hast du natürlich.

Viele Grüße
D-S-E

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 11.09.2023, 00:32

D-S-E hat geschrieben:
10.09.2023, 16:51


2. Es muss mindestens 6 Monate keine AU wegen der bisherigen Beschwerden attestiert worden sein.

3. Du musst mindestens 6 Monate erwerbstätig gewesen sein oder dem Arbeitsmarkt zu Verfügung gestanden haben.


Der Punkt, an dem es haken könnte, ist Punkt 3.

Hi, vielen Dank für deinen Beitrag D-S-E,

2. Der letzte Tag an dem ich damals kk ja erhielt war der 1.7.21 und seit dem war ich nicht mehr wegen "Diagnose XY" krankgeschrieben

3. Ich habe damals als mein kk endete 1.7.21,

Direkt alg 1 erhalten ,allerdings MUSSTE ich damals dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und so hatte ich es auch damals unterschrieben. Ab und zu kam mal Post aber nichts "wildes" , es war genau die Zeit wo es noch Corona gab daher wurden auch Einladungen nicht verschickt sondern ab und an nur mal angerufen. Danach ging's zum Jobcenter, und zuletzt halt 1.5.23 versucht den neuen Job zu machen usw.. Rest weißt du ja...

Daher auch bei Punkt 3 sollte es nicht Haken....
Außer das Arbeitsamt hat damals selbst diesen Status "Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" geändert aber denke das können die ja nicht machen und die waren doch froh wenn ich es so unterschrieben hab dass ich die Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe ich hoffe endlich das was vom Ausschuss kommt.. und das positiv.

Ist schon schwer genug mit Schulden , momentan leben wir vom Geld meiner Frau btw versuchen gerade noch über die Runden zu kommen aber Sozialhilfe will ich nicht weil dann ich es wieder zurückzahken muss und dann noch mehr Schulden habe.
Lg

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 19.09.2023, 03:28

Hallo, ich bin echt am Ende mit der Geduld,

Am 8.9 habe ich der Krankenkasse per Email geschrieben dass ich deren Brief vom 11.08.2023 am 16.8.2023 erhalten habe und man darin erwähnte dass meine Krankengeldzahlung (für die 3 Tage, 25.5. -27.5) rasch durchführen wollen und ich denen halt alles ausgefüllt denen 22.8.2023 per Einschreiben gesendet habe und warum immernoch das nicht gezahlt wurde.

Daraufhin schreibte man mir am selben Tag (8.9) dass für die Zeit von 25.05 -27.05 Anspruch auf Krankengeld bestehe und die erneut Entgeltdaten vom Arbeitgeber angefordert hat .

Es ist bis dato İMMERNOCH kein Geld da, das darf doch wohl nicht wahr sein, mein Konto ist leer und was soll ich tun? İch hatte schon einen Nervenzusammenbruch!

İch will heute bei dem Berater anrufen und Druck machen dass die endlich zahlen sollen, ich mein warum zur Hölle haben die nochmal Entgelt Daten vom Arbeitgeber angefordert??? Die haben doch alles bekommen ?!

Soll ich denen eine Email schreiben ob sie die Entgeltdaten nun haben oder soll ich denen gleich meine Lohnabrechnung einfshc senden?? Oder dkrekt beim Berater anrufen? Mir reicht es jetzt mit der Krankenkasse ich will endlich Druck machen wegen den 3 Tagen meinten die am 11.8 man Wille rasch zahlen, ich komme mir veräppelt vor! Oder soll ich zum Sozialgericht gehen ??? Es reicht mir wirklich am Ende gehe ich noch zur Zeitung weil sowas ist nicht normal. Die machen das doch mit purer Absicht und so gehen sie mit versicherten Leuten um die jeden Cent umdrehen müssen. Bitte gibt mir einen Ratschlag ich will jetzt was machen damit das endlich. Mal gezahlt wird! LG

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 19.09.2023, 08:05

Hallo,
<Soll ich denen eine Email schreiben ob sie die Entgeltdaten nun haben oder soll ich denen gleich meine Lohnabrechnung einfshc senden?? Oder dkrekt beim Berater anrufen? Mir reicht es jetzt mit der Krankenkasse ich will endlich Druck machen wegen den 3 Tagen meinten die am 11.8 man Wille rasch zahlen, ich komme mir veräppelt vor! Oder soll ich zum Sozialgericht gehen ??? Es reicht mir wirklich am Ende gehe ich noch zur Zeitung weil sowas ist nicht normal. Die machen das doch mit purer Absicht und so gehen sie mit versicherten Leuten um die jeden Cent umdrehen müssen. Bitte gibt mir einen Ratschlag ich will jetzt was machen damit das endlich. Mal gezahlt wird! LG

es gibt für dich kein "Verbot", d.h., all das, was du geschrieben hast, kannst du machen wie z.B. deine Entgeltabrechnung für den Mai 2023 per E-Mail an die Kasse zu schicken und ggf. vorher mit der Kasse telefonischen Kontakt aufnehmen. Selbst zum Sozialgericht kannst du gehen, aber ob das, wegen drei Tage, grundsätzlich bewilligtem Krankengeld den Aufwand lohnt ?. Hast du mal ausgerechnet, um wie viel Geld es sich da handelt ?.
Sicher, drei Tage Krankengeld können auch schon von Bedeutung sein, ob die aber von Bedeutung sind für die Gesamtlage bleibt abzuwarten.
Wohlgemerkt, wir reden an dieser Stelle ausschließlich von den drei Tagen Krankengeld. Auch die Idee mit der Zeitung kannst du umsetzen und auch hier der Hinweis bzgl. der Höhe. Ich persönlich halte den Weg mit anrufen und zuschicken für den besten in deiner Situation.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 19.09.2023, 13:35

Czauderna hat geschrieben:
19.09.2023, 08:05
Hallo,
<Soll ich denen eine Email schreiben ob sie die Entgeltdaten nun haben oder soll ich denen gleich meine Lohnabrechnung einfshc senden?? Oder dkrekt beim Berater anrufen? Mir reicht es jetzt mit der Krankenkasse ich will endlich Druck machen wegen den 3 Tagen meinten die am 11.8 man Wille rasch zahlen, ich komme mir veräppelt vor! Oder soll ich zum Sozialgericht gehen ??? Es reicht mir wirklich am Ende gehe ich noch zur Zeitung weil sowas ist nicht normal. Die machen das doch mit purer Absicht und so gehen sie mit versicherten Leuten um die jeden Cent umdrehen müssen. Bitte gibt mir einen Ratschlag ich will jetzt was machen damit das endlich. Mal gezahlt wird! LG

es gibt für dich kein "Verbot", d.h., all das, was du geschrieben hast, kannst du machen wie z.B. deine Entgeltabrechnung für den Mai 2023 per E-Mail an die Kasse zu schicken und ggf. vorher mit der Kasse telefonischen Kontakt aufnehmen. Selbst zum Sozialgericht kannst du gehen, aber ob das, wegen drei Tage, grundsätzlich bewilligtem Krankengeld den Aufwand lohnt ?. Hast du mal ausgerechnet, um wie viel Geld es sich da handelt ?.
Sicher, drei Tage Krankengeld können auch schon von Bedeutung sein, ob die aber von Bedeutung sind für die Gesamtlage bleibt abzuwarten.
Wohlgemerkt, wir reden an dieser Stelle ausschließlich von den drei Tagen Krankengeld. Auch die Idee mit der Zeitung kannst du umsetzen und auch hier der Hinweis bzgl. der Höhe. Ich persönlich halte den Weg mit anrufen und zuschicken für den besten in deiner Situation.
Gruss
Czauderna
Hallo, ich habe nun angerufen und mal Tacheles gesprochen.. es wurde mir gesagt man wolle sofort 25-27.5 kk zahlen allerdings würde man immernoch wie auch schon die Kollegin von der kasse mir sagte - auf Entgeltunterlagen vom Arbeitgeber warten und der Arbeitgeber hätte mehrmals schon nicht drauf reagiert und man warte ab bis der nächste Schritt dann unternommen wird, ich habe jetzt der Personalabteilung von der ehemaligen Firma geschrieben dass die Krankenkasse auf Unterlagen wartet und diese bitte umgehend an die Krankenkasse gesendeten werden wollen.

İch denke der Arbeitgeber macht das absichtlich weil mein Entgeltunterlagen habe ich alle schon vor Wochen erhalten.

Dem von der Kasse habe ich gefragt ob meine Entgeltunterlagen was bringen würden ... er meinte die was die Kasse will wäre etwas anders aber wir könnten es probieren, hab ihn die Entgeltunterlagen von mir versendet. Es geht nicht um viel Geld für die 3 Tage aber ich habe einfach kein Geld mehr auf dem Konto und dann kommt wieder Inkasso etc. Hoffentlich klappt das jetzt mal 🙏 🙏🙏🙏🙏🙏🙏

EDİT: WİRD İMMER LUSTİGER, MEİN ALTER ARBEİTGEBER BEHAUTET SİE HÄTTEN NİE POST VON DER KRANKENKASSE ZWECKS ENTGELTUNTERLAGEN ERHALTEN und ich solle die Adresse der Firma an die Krankenkasse weiterleiten damit die Firma auch Post von der Kasse erhalten kann😂 Einer von beiden lügt aber wer? Hab dem Kassenmitarbeiter das auch mitgeteilt, komme mir echt veräppelt vor. Hoffentlich bringen die Entgeltunterlagen jetzt dem Krankkassen Mitarbeiter etwas

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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 19.09.2023, 17:43

Hallo,
ich denke mal, dein (alter) Arbeitgeber sagt nicht so richtig die Wahrheit. Fakt ist - wenn er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen Zeitraum innerhalb der ersten 28 Tage einer Beschäftigung erhält, dann muss er wissen, dass die Krankenkasse hier Krankengeld zahlt und er muss dann eine entsprechende Meldung an die Kasse von sich aus vornehmen. Nur wenn er das nicht macht, dann meldet sich die Kasse irgendwann mal und fordert die Übermittlung der Meldung an. So kenne ich es aus meiner Praxis.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 19.09.2023, 20:32

Czauderna hat geschrieben:
19.09.2023, 17:43
Hallo,
ich denke mal, dein (alter) Arbeitgeber sagt nicht so richtig die Wahrheit. Fakt ist - wenn er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen Zeitraum innerhalb der ersten 28 Tage einer Beschäftigung erhält, dann muss er wissen, dass die Krankenkasse hier Krankengeld zahlt und er muss dann eine entsprechende Meldung an die Kasse von sich aus vornehmen. Nur wenn er das nicht macht, dann meldet sich die Kasse irgendwann mal und fordert die Übermittlung der Meldung an. So kenne ich es aus meiner Praxis.
Gruss
Czauderna
Genau das hat mir damals der (alte) AG gesagt das es so geht aber Komischerweise behaupten die das Gegenteil, werde morgen nochmals den Kassenmitarbeiter anrufen und fragen ob das ausreicht mit dem Mai Entgeltdokument was ich ihm heute gesendet habe, falls nicht dann was kann man dann tun? İch denke auch fast das der AG hier nicht so ganz die Wahrheit sagt, was kann man da machen? İst das nicht strafbar wenn die sich weigern das rauszurücken?

İch habe übrigens per Mail aber das Entgeltdokument von Mai verlangt und das hat der AG nach 15 min mir per Email gesendet....

Sieht denn das Entgeltdokument was ich als ehemaliger Arbeitnehmer bekommen hab soviel anders aus als das was die Krankenkasse vom ehemaligen Arbeitgeber bekommt? Weil der Kassenmitarbeiter meinte er müsse schauen ob es damit geht .......

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 19.09.2023, 21:33

Hallo,
ja, die maschinellen Meldungen sehen schon etwas anders aus. Allerdings, wenn die Lohnabrechnungen auch maschinell erstellt wurden, dann dürfte die Kasse erst mal damit auskommen. Im Zweifelsfall sollte die Kasse aber so flexibel sein und eine Vorschusszahlung vornehmen, aber auch da spielt die Gesamtsumme eine Rolle - bei drei Tagen ist das wohl zu aufwendig.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 20.09.2023, 15:23

Czauderna hat geschrieben:
19.09.2023, 21:33
Hallo,
ja, die maschinellen Meldungen sehen schon etwas anders aus. Allerdings, wenn die Lohnabrechnungen auch maschinell erstellt wurden, dann dürfte die Kasse erst mal damit auskommen. Im Zweifelsfall sollte die Kasse aber so flexibel sein und eine Vorschusszahlung vornehmen, aber auch da spielt die Gesamtsumme eine Rolle - bei drei Tagen ist das wohl zu aufwendig.
Gruss
Czauderna
Hallo, ja die Entgeltabrechnung die ich bei mir liegen habe sind maschinell, habe heute die Kasse nicht erreichen können weil sie zu ist und habe dem Berater nochmals per Email geschrieben dass die Firma behauptet nie Post von der Kasse erhalten zu haben. Und dass er mir bite sagen soll ob das von mir maschinell gesendete Entgeltdokument ausreicht und er die Zahlung jetzt durchführen soll oder einen Vorschuss damit wir Vorankommen und ich morgen nochmal anrufen werde.

Meine Frage ist was wenn der Kassenmitarbeiter sagt er könne mit meinem Entgeltdokument nichts anfangen und er sagt die Firma sendet nix und die Firma sagt die Kasse sendet ja nix... ich stehe in der Mitte was kann ich tun? İch muss sorry wie ein hund hinterherlaufen jedesmal das ist doch alles Absicht. Kann mir da eine Bürgerberatung etc weiterhelfen wenn ich denen alles sende und erkläre? Können die was machen? Wegen 3 Tagen zicken die Rum.


Das andere ist immernoch beim Ausschuss der Kasse... wegen der Zeit ab 30.5

Wie lange dauert so ein Widerspruchsverfahren laut Erfahrung??? Hah im Internet gelesen dass wenn sie Krankenkasse 3 Monate nach dem Widerspruchsschreiben sich nicht dazu äußern dass sie in dem Fall mir zustimmen muss und zahlen muss? Stimmt das?

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 20.09.2023, 15:43

Hallo,
Wie lange dauert so ein Widerspruchsverfahren laut Erfahrung??? Hah im Internet gelesen dass wenn sie Krankenkasse 3 Monate nach dem Widerspruchsschreiben sich nicht dazu äußern dass sie in dem Fall mir zustimmen muss und zahlen muss? Stimmt das?

nein, so kenne ich das nicht - hier liegt kein Leistungsantrag vor, sondern die Kasse muss von sich aus entscheiden ob ein Leistungsanspruch (Krankengeld) besteht. Das hat sie getan - sie hat den Leistungsanspruch verneint. Dagegen hast du Widerspruch eingelegt, dem wurde nicht abgeholfen sondern der Vorgang wurde an den Widerspruchsausschuss der Kasse weitergeleitet. Dessen Entscheidung steht jetzt aus. Die Widerspruchsausschüsse tagen bei den Kasse in festen Zeitabständen. Größere Kasse haben auch mehrere Ausschüsse. Es kann durchaus möglich sein, dass diese Ausschüsse nur einmal im Quartal tagen, vielleicht auch nur einmal im Monat. Von kürzeren Zeitabständen habe ich selbst keine Kenntnis.
Das von dir genannte Procedere ist mir nicht bekannt.
Ich kenne es nur so, wenn jemand eine Leistung beantragt und die Kasse nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet, dann gilt der Antrag als bewilligt.
Gruss
Czauderna

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