Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

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Moderator: Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 19.08.2023, 17:45

Czauderna hat geschrieben:
19.08.2023, 16:11
Hallo,
Weder hab ich meine alte Arbeit wieder angefangen, weder bezahlten Urlaub, weder einen neuen Job und auch keine Rente.. daher weiß ich nicht was ich ankreuzen soll

also, die Zeit vom 28.5. bis 29.5. muss als bezahlte Arbeitszeit (Sonn- und Feiertage) gerechnet werden, d.h., dein Arbeitgeber muss ab 28.5. Lohn zahlen und dann ab 30.05. wieder Lohn im Rahmen der Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Beschäftigung am 14.06.2023.
Ich setzte dabei aber voraus, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 30.05. auch ab 30.05. ausgestellt wurde und als Erstmeldung deklariert war.
Selbst wenn es anders wäre - auch in diesem Falle müsste der Arbeitgeber mit dem 28.05. wieder mit der Lohnzahlung einsetzen, meine ich.
Ich sehe immer noch Feld 1 und dort den 28.05.
Gruss
Czauderna
Ja 28.5 und 29.5 wurde soweit ich weiß vom Arbeitgeber bezahlt...
Genau ab 30.5 haben die den Lohn dann im Rahmen der Entgeltfortzahlung bezahlt...bis zum Ende der Beschäftigung 14.6.

Genau Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 30.5. vom Psychiater war als erstmeldung deklariert und geht seit dem OHNE Unterbrechung WEITER.

Was soll ich dann bei Feld 1 eingeben?

"ABSCHLUSSBESCHEINIGUNG ZUM BEZUG VON KRANKENGELD, Arbeitsunfähig seit 25.5.2023

"Ich bestätige dass ich,

1: ab_________ meine Arbeit wieder voll aufgenommen habe oder aufnehmen werde"

Was soll ich hier dann genau eingeben?

Viele Grüße Hoffi...

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 19.08.2023, 18:41

Hallo,
wenn ich den Bogen auszufüllen hätte, würde ich den 28.5. eintragen - aber das schrieb ich bereits.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 19.08.2023, 21:31

Czauderna hat geschrieben:
19.08.2023, 18:41
Hallo,
wenn ich den Bogen auszufüllen hätte, würde ich den 28.5. eintragen - aber das schrieb ich bereits.
Gruss
Czauderna
Hallo,
Okay gut, dann werde ich dort ins Feld einfach "28.5.2023" eintragen, Montag werde ich alles per Einschreiben an die Krankenkasse senden. Vielen vielen vielen Dank ... Ich werde berichten

VG Hoffi

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 20.08.2023, 14:55

Hallo Czauderna,

habe poste bekommen hierbei geht es aber darum weil ja wie du weißt Anfang das kk abgelehnt wurde und ich Wiederspruch eingereichten hatte. Da steht Wiederspruch wird nach rechts und Sachlage geprüft und ich bekomme unaufgefordert Post.

Wie du ja weißt kam danach nochmals ein Antrag auf Kk den ich ausgefüllt hatte und der ja vor paar Tagen akzeptiert wurde und ich jetzt noch die Abschlussbescheinigung für das kk paper 1-3 ausfüllen muss und Denne morgen gebe.


Soll ich morgen Papier 1-3 Abschlussbescheinigung für das kk nichtsdestotrotz der Kasse senden? Weil beide Sachen sind ja an sich "zwei verschiedene Dinge" (meine den neuen akzeptierte kk Brief mit Abschlussbescheinigung für das kk
paper 1-3 und der neue Brief in dem um den Wiederspruch geht weil kk ja Anfangs abgelehnt wurde)

LG hoffi

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 20.08.2023, 17:39

Hallo,
ja, du hast recht, das sind zwei Fälle und so wie ich die Sache sehe, geht es einmal um die Zeit vom 25.05 - 27.05.2023 (Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse und zu Anderen geht es um die Zeit ab 30.05.2023, in der dein Arbeitgeber biss zum 14.06.2023 Entgeltfortzahlung leisten muss und die Krankenkasse ab dem 15.06.2023 Krankengeld leisten müsste (nach meiner Meinung).
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 06.09.2023, 11:45

Czauderna hat geschrieben:
20.08.2023, 17:39
Hallo,
Hallo, ich habe eine Frage und zwar ich habe bis dato immer noch kein KrankenGeld erhalten obwohl die vor 2 Wochen im Brief meinten sie wollen mir rasch das kk überweisen, hab ja alles schnell denenen gegeben, Bankdaten etc. Lohnt es sich anzurufen und nachzufragen oder soll ich die Woche noch mich gedulden? LG Hoffi

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 06.09.2023, 12:53

Holger1981 hat geschrieben:
06.09.2023, 11:45
Czauderna hat geschrieben:
20.08.2023, 17:39
Hallo,
Hallo, ich habe eine Frage und zwar ich habe bis dato immer noch kein KrankenGeld erhalten obwohl die vor 2 Wochen im Brief meinten sie wollen mir rasch das kk überweisen, hab ja alles schnell denenen gegeben, Bankdaten etc. Lohnt es sich anzurufen und nachzufragen oder soll ich die Woche noch mich gedulden? LG Hoffi
Hallo,
du hast am 20.08. geschrieben, da sind mittlerweile 18 Tage vergangen, da wäre eine Nachfrage gerechtfertigt.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 06.09.2023, 17:42

Czauderna hat geschrieben:
06.09.2023, 12:53
Holger1981 hat geschrieben:
06.09.2023, 11:45
Czauderna hat geschrieben:
20.08.2023, 17:39
Hallo,
Hallo, ich habe eine Frage und zwar ich habe bis dato immer noch kein KrankenGeld erhalten obwohl die vor 2 Wochen im Brief meinten sie wollen mir rasch das kk überweisen, hab ja alles schnell denenen gegeben, Bankdaten etc. Lohnt es sich anzurufen und nachzufragen oder soll ich die Woche noch mich gedulden? LG Hoffi
Hallo,
du hast am 20.08. geschrieben, da sind mittlerweile 18 Tage vergangen, da wäre eine Nachfrage gerechtfertigt.
Gruss
Czauderna
Hallo, ich habe überlebt denen heute Abend eine Email an zu schreiben also meinen Berater, hab seine private E-Mail. Würde gerne wissen ob es Sinn macht in der Email rein zu schreiben das ich bei Nichtzahlung des kk dann vor das Sozialgericht gehen werde? Oder soll ich das noch nicht machen?

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 06.09.2023, 18:38

Hallo,
das mit der "privaten E-Mail" halte ich für keinen guten Gedanken.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 06.09.2023, 21:55

Czauderna hat geschrieben:
06.09.2023, 18:38
Hallo,
das mit der "privaten E-Mail" halte ich für keinen guten Gedanken.
Gruss
Czauderna
Oh man.. habe mich falsch ausgedrückt.. ich meine natürlich seine eigene Email Adresse von der Krankenkasse. Mit dieser Email Adresse hat er mir auch schonmal per Email geschrieben gehabt .

Hab halt gedacht vllt. Ist es besser für den Fall der Fälle falls ich wenn alle Stricke reißen und vors Sozialgericht muss dass ich einen Beweis habe als Email. Weil ich halt dort fragen will dass er meinte es wird rasch überwiesen aber dass nach 20 Tagen immernoch kein KrankenGeld da ist , warum das so lange dauert obwohl ich immer schnell alles denen gebe dnd dass es jetzt bitte zügig Überwiesen werden soll . Und hab gedacht noch hinzuzufügen das ich falls es jetzt nicht mir der Zahlung begonnen wird das ich vors Sozialgericht gehen will

LG hoffi

Kehlchen
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Kehlchen » 06.09.2023, 22:51

Hallo Es ist überflüssig, das Sozialgericht zu erwähnen. Ich würde das nicht tun. Wozu auch?

Wenn du die direkte berufliche Mailadresse des Sachbearbeiters hast, dann kannst du sie nutzen.
Wichtige Kommunikation erfordert Briefpost. Bei deiner geschilderten Nachfrage würde ich auch zuerst eine Mail schreiben.

MfG

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 08.09.2023, 12:32

Kehlchen hat geschrieben:
06.09.2023, 22:51
Hallo Es ist überflüssig, das Sozialgericht zu erwähnen. Ich würde das nicht tun. Wozu auch?

Wenn du die direkte berufliche Mailadresse des Sachbearbeiters hast, dann kannst du sie nutzen.
Wichtige Kommunikation erfordert Briefpost. Bei deiner geschilderten Nachfrage würde ich auch zuerst eine Mail schreiben.

MfG

Hallo, ich habe in meiner E-Mail etwas direkter erwähnt warum das alles solange dauert etc. Antwort war diese hier:

"Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihre Email.

Für die Zeit von 25.05 -27.05 besteht Anspruch auf Krankengeld, hier haben wir die Entgeltdaten erneut vom Arbeitgeber angefordert.

Ihr Widerspruch bzgl. der Krankengeldzahlung ab dem 30.05 haben wir an den Widerspurchsausschuss weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen Frau X"
Kann ich hier was Antworten oder passt das so?

Also ich habe das Gefühl es wird absichtlich hier lange rumgespielt damit ich am Ende den kürzeren ziehe und sage dass ich aufgebe, was ich nicht verstehe in der Zeit vom 25-27.5 war ich über den Hausarzt krankgeschrieben worden, was wollen die da immernoch irgendwas vom Arbeitgeber das ist ja ein Witz...und dann gab es am 28.-29.5 eine Lücke da dort eh keine Arbeit war und seit dem 30.5 bin ich über den Psychiater Arbeitsunfähig krankgeschrieben aber dieser Zeitraum wird nun von der Wiederspruchstelle geprüft, ich erfülle alle Vorraussetzungen wie beim letzten Mal als ich kk erhielt, mehr kann ich momentan nicht tun oder? Finde das Verhalten unmöglich von der Kasse. Bringt dad nix wenn ich jetzt vors Sozialgericht gehe damit es verschnellert wird? (Das Geld ist fast aufgebraucht und wir drehen jeden Cent mit meiner Frau um und die Schulden werden nicht weniger. Bestens dank an die Kasse.)

LG Hoffi

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 08.09.2023, 13:47

Hallo,
Für die Zeit von 25.05 -27.05 besteht Anspruch auf Krankengeld, hier haben wir die Entgeltdaten erneut vom Arbeitgeber angefordert.

Das lässt den Schluss zu, dass entweder der Arbeitgeber bisher noch keine Entgeltmeldung an die Kasse abgegeben hat und deshalb die Kasse "erneut" diese anfordern musste oder dass die bereits abgegebene Meldung falsch war und deshalb erneut angefordert werden musste.
Kann von hier aus nicht beurteilt werden - kann nur die Kasse und/oder der Arbeitgeber beantworten.

Wegen der drei Tage vors Gericht ziehen, ich denke, das lohnt nicht. Du hast doch sicher für den Mai 2023 von deinem Arbeitgeber eine Gehaltsabrechnung erhalten. Schick die doch einfach zur Kasse. Wenn du den Auszahlungsbetrag für Mai mal durch 27 teilst und von dieser Summe
90% ausrechnest, dann hast du in etwa die Höhe deines Krankengeldes pro Kalendertag - diese Summe mal 3 genommen ergibt den Betrag, um den es ging, wenn du wegen der drei Tage zum Gericht gehst - kannst du machen.

Was die Sache mit dem Krankengeld ab dem 30.05. angeht, bzw. muss ja der Arbeitgeber bis zum 14.06. (Ende der Beschäftigung) zahlen - bevor die Sache zum Widerspruchsauschuss der Kasse geht, sollte doch zumindest schriftlich von der Kasse vorliegen, warum die Kasse deinen Krankengeldanspruch ab dem 30.05. in Abrede stellt, also eine rechtliche Begründung dafür geliefert haben. Vor Gericht gehen kannst du erst wirklich dann, wenn auch der Widerspruchsauschuss die Ablehnung des Krankengeldanspruchs bestätigt.
Gruss
Czauderna

Holger1981
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Holger1981 » 08.09.2023, 14:31

Czauderna hat geschrieben:
08.09.2023, 13:47
Hallo,
Für die Zeit von 25.05 -27.05 besteht Anspruch auf Krankengeld, hier haben wir die Entgeltdaten erneut vom Arbeitgeber angefordert.

Das lässt den Schluss zu, dass entweder der Arbeitgeber bisher noch keine Entgeltmeldung an die Kasse abgegeben hat und deshalb die Kasse "erneut" diese anfordern musste oder dass die bereits abgegebene Meldung falsch war und deshalb erneut angefordert werden musste.
Kann von hier aus nicht beurteilt werden - kann nur die Kasse und/oder der Arbeitgeber beantworten.

Wegen der drei Tage vors Gericht ziehen, ich denke, das lohnt nicht. Du hast doch sicher für den Mai 2023 von deinem Arbeitgeber eine Gehaltsabrechnung erhalten. Schick die doch einfach zur Kasse. Wenn du den Auszahlungsbetrag für Mai mal durch 27 teilst und von dieser Summe
90% ausrechnest, dann hast du in etwa die Höhe deines Krankengeldes pro Kalendertag - diese Summe mal 3 genommen ergibt den Betrag, um den es ging, wenn du wegen der drei Tage zum Gericht gehst - kannst du machen.

Was die Sache mit dem Krankengeld ab dem 30.05. angeht, bzw. muss ja der Arbeitgeber bis zum 14.06. (Ende der Beschäftigung) zahlen - bevor die Sache zum Widerspruchsauschuss der Kasse geht, sollte doch zumindest schriftlich von der Kasse vorliegen, warum die Kasse deinen Krankengeldanspruch ab dem 30.05. in Abrede stellt, also eine rechtliche Begründung dafür geliefert haben. Vor Gericht gehen kannst du erst wirklich dann, wenn auch der Widerspruchsauschuss die Ablehnung des Krankengeldanspruchs bestätigt.
Gruss
Czauderna
Hi, nein ich meinte vor Gericht gehen wegen der Zeit ab dem 30.5 ,
....
Also kann ich vorerst nicht viel machen was die Zeit ab 30.5 angeht, als warten .. oder?

Wegen den 3 Tagen, soll ich denen per Email einfach die Gehaltsabrechnung senden? Oder per Post? Die müssten aber jetzt alles haben vom AG eigentlich...
LG hoffi

Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE

Beitrag von Czauderna » 08.09.2023, 15:16

Hallo,
ich frage noch einmal nach - wenn die Kasse dir schreibt, dass die Sache ab dem 30.05. an den Widerspruchsausschuss gegangen ist, d.h. die Ablehnung des Krankengeldanspruchs aufrechterhalten wird, was war denn die entsprechende Begründung dafür.
Wenn zu meiner aktiven Zeit ein Vorgang an den Widerspruchsausschuss gegangen ist, der rechtlich, zumindest was den Ablauf des Widerspruchsverfahrens anging, fehlerhaft unsererseits war, dann haben wir die Sache sofort wieder zurückbekommen, mit einem entsprechenden Text dazu.
Nur, wenn das Verfahren formell richtig abgelaufen war, also die Versicherten genau und natürlich auch schriftlich über den Grund der Ablehnung mittels eines Bescheides informiert waren, nur dann hat der Widerspruchsausschuss zugunsten oder zuungunsten des Widerspruchsführers (Versicherte) entschieden und im Fall der Ablehnung einen klagefähigen Bescheid erteilt.
Gruss
Czauderna

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