Hausarzt hat einen Fragebogen von der BKK MobilOil bekommen

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Moderator: Czauderna

Klinger
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Hausarzt hat einen Fragebogen von der BKK MobilOil bekommen

Beitrag von Klinger » 02.05.2013, 17:42

Moin. Mein Hausarzt hat mich heute angerufen. Er hat einen Brief von der KK bekommen, in dem er für den MDK u.a. ankreuzen soll, ob ich schon Psychotherapeutische oder Psychiatrische Hilfe gesucht hätte. Außerdem wollen sie von ihm angekreuzt bekommen, ob ich
[ ] eine Reha beantragen soll
[ ] eine Umschulung beantragen soll
[ ] eine innerbetriebliche Umsetzung anstreben soll
[ ] und noch einige andere Ankreuz-Möglichkeiten.

Morgen fahre ich hin und hole mir eine Kopie von dem Schreiben.

Ist das ein Standardschreiben der BKK MobilOil?
Bin seit dem 18.12. AU wegen F84.5 und F43.9. Kann definitiv nicht auf meinen Arbeitsplatz zurückkehren. Chef hat Umsetzung abgelehnt, Umgestaltung des Arbeitsplatzes auch. Ich strebe eine Umschulung an, habe am 27.5. einen Termin deswegen bei der DRV.
Der Stress mit der KK zieht mich zusätzlich zu meiner persönlichen Lebenskrise noch weiter runter.

Wenn er jetzt da irgendwo ein Kreuz macht, dann behauptet die KK nachher "Ihr Arzt hat ja folgendes angeordnet"? oder wie?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 02.05.2013, 19:28

Das scheint mir der vereinbarte Vordruck zu sein:

daris.kbv.de/daris/doccontent.dll?LibraryName=EXTDARIS^DMSSLAVE&SystemType=2&LogonId=38c788da58c95e4da67e93af60585cad&DocId=003762221&Page=1

Sonst darf nichts abgefragt werden, nur diese Fragen mit dem vereinbarten Muster.

Und wenn dein Arzt da irgendwo ein Kreuz hinmacht, wäre es unabhängig von der Krankenkasse doch eine Überlegung wert, seinem Rat zu folgen.

vlac
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Beitrag von vlac » 02.05.2013, 19:46

Hallo,

ich persönlich wäre da vorsichtig - Du hattest ja am 15. April einen Termin bei einer Psychiaterin und diese Fragen können eigentlich, vor dem Hintergrund Deines sehr komplexen Erkrankungsmusters, nur von einem Facharzt beantwortet werden.

Ich würde also darauf dringen, dass der Hausarzt da nichts rein schreibt, ohne sich vorher mit der Fachärztin abgestimmt zu haben.

Klinger
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Beitrag von Klinger » 02.05.2013, 20:58

@ GerneKrankenVersichert: Der Link funktioniert nicht. Was für ein Vordruck ist das?

@ vlac: Der Termin lief eher suboptimal. Sie konnte mir nicht wirklich weiterhelfen.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.05.2013, 06:20

Das ist der zwischen den Kassen und Ärzten vereinbarte Vordruck, genannt Muster 52. Vielleicht funktioniert dieser Link: kbv.de/vl/36204.html

Miep
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Beitrag von Miep » 03.05.2013, 07:47

Den hat meine Ärztin auch bekommen und gesagt, sie sei verpflichtet, ihn auszufüllen.

Sie hat angegeben, dass nicht absehbar ist, wie lange ich noch AU bin, dass ich keine leichten Tätigkeiten ausüben kann (bin arbeitslos) und die Erwerbsfähigkeit bedroht ist.

Ein EM-Antrag läuft, was die KK auch weiss. Trotzdem will man mich wohl vorzeitig aus dem Krankengeld kicken.

Und dieses Formular landet dann beim MDK, der nach Aktenlage entscheidet oder wie?

Klinger
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Beitrag von Klinger » 03.05.2013, 07:52

Ich will ja eine Umschulung machen. Bin jetzt grade bei der Agentur für Arbeit für eine Beratung. Zuständig für mich ist aber wohl die Rentenkasse, da ich die Wartezeit erfüllt habe. Die KK wird ja wihl während der 10 Wochen Frist und während der Antragsphase nicht versuchen, das Krankengeld einzustellen?

Miep
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Beitrag von Miep » 03.05.2013, 07:58

Bei mir läuft ein EM-Antrag und die wollen auf den letzten Metern den MDK einschalten, um mich los zu werden... :roll:

Klinger
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Beitrag von Klinger » 03.05.2013, 10:59

Es war tatsächlich ein ganz anderer Vordruck, auf dem viel viel mehr abgefragt wurde, und oben in der Kopfzeile stand, man solle ihn möglichst schnell an die KK zurückfaxen...
Mein Arzt hat dann einfach den Vordruck ausgefüllt, den ich ihm mitgebracht habe.

Danke für den Link!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.05.2013, 14:16

Hallo,
man kann sich ja mittlerweile fast alles vorstellen, aber während der von der Kasse selbst gesetzten 10-Wochen-Frist das Krankengeld zu beenden wegen Arbeitsfähigkeit, dass halte ich dann doch für ziemlich schwer vorstellbar.
Das ist es bei einer Rentenantragstellung, die vom Versicherten ohne Aufforderung zur Reha durch die Kasse,vorgenommen wurde schon etwas anders.
Gruss
Czauderna

Miep
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Beitrag von Miep » 03.05.2013, 18:06

"Das ist es bei einer Rentenantragstellung, die vom Versicherten ohne Aufforderung zur Reha durch die Kasse,vorgenommen wurde schon etwas anders."

Wie ist das gemeint?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.05.2013, 19:08

Miep hat geschrieben:"Das ist es bei einer Rentenantragstellung, die vom Versicherten ohne Aufforderung zur Reha durch die Kasse,vorgenommen wurde schon etwas anders."

Wie ist das gemeint?
Hallo,
na ja, wenn der Versicherte während des Krankengeldbezugs von sich aus einen Rentenantrag stellt, kann er nicht davon ausgehen, dass die Kasse den Fall
als erledigt betrachtet und nix mehr macht in Sachen Fallsteuerung. Sie wird zumindest sich durch den MDK bestätigen lassen durch ein Gutachten, dass auch wirklich die Erwerbsfähigkeit bedroht bzw. gefährdet ist und wird dann dem Versicherten sein Dispositionsrecht einschränken, frei nach dem Motto -"Du hast zwar von dir aus den Rentenantrag gestellt, jetzt darfst du ihn aber ohne unsere Zustimmung nicht mehr zurücknehmen und wenn dir der RV-Träger die Rente ablehnt solltest du Widerspruch einlegen und wenn dir der RV-Träger statt der Rente erst mal eine Reha gibt, dann musst du die antreten, sonst gibt es kein Krankengeld mehr!. So, meine ich, könnte das laufen, kommt eben auch auf die Kasse an.
Gruss
Czauderna

Miep
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Beitrag von Miep » 04.05.2013, 09:52

Habe nicht vor, den Rentenantrag zurück zu nehmen.

Eine stationäre Reha hatte ich bereits 2011. Weiss nicht, ob die DRV mir eine weitere vor Ablauf der 4-Jahres-Frist genehmigen würde, aber weigern würde ich mich da natürlich nicht.

Die KK kann mich auch zur Begutachtung zum MDK schicken, wenn sie die Entscheidung der DRV nicht abwarten möchte.

Angst habe ich "nur" vor einer Entscheidung nach reiner Aktenlage (meine Ärztin muss auch das Formular ausfüllen und zur KK schicken) und einer nachfolgenden Einstellung des Krankengeldes.

Das ist existenzgefährdend.

Wäre so eine Entscheidung per Aktenlage in meinem Fall wahrscheinlich? Rechtens ist so was ja nicht und da würde ich sofort Widerspruch einlegen.

Danke.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.05.2013, 11:47

Hallo Miep,
so wie geschildert denke ich nicht, dass hier die Kasse anhand eines Gutachtens nach Aktenlage entscheiden wird und ich glaube auch nicht, dass sich der MDK.
ohne Berücksichtigung dieses Sachverhaltes zu einem solchen Gutachten hinreißen lässt. Anders sieht es aus, wenn der MDK nicht von der Rentenantragstellung weiß, womit wir bei der Frage wären, darf die Kasse den MDK überhaupt über die Antragstellung informieren (Datenschutz ?).
Gruss
Czauderna

Miep
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Beitrag von Miep » 04.05.2013, 12:31

Tja, also die KK ist natürlich über den Rentenantrag informiert.

Zum MDK hatte ich ja (noch) keinen Kontakt.

Und in dem Formular, welches meine Ärztin für den MDK ausfüllen sollte, was aber zunächst an die KK zurückzusenden ist, wurde nur angegeben, dass die Erwerbsfähigkeit bedroht ist und event. eine Rente sinnvoll sei, da ich bereits 2011 zur Reha war (AU entlassen, erneute Arbeitsversuche ein paar Monate später gescheitert).

LG.

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