kein KG und Rauswurf aus der KK

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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pitti42
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kein KG und Rauswurf aus der KK

Beitrag von pitti42 » 16.02.2010, 14:07

Ich habe da mal eine Frage: Ich wurde durch das AA in eine Umschulung gesteckt, da ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Nun wurde ich krank (seit 11.05.09) und machte eine Reha vom 01.12.09 bis 12.01.10. Da ich als "gesund" entlassen wurde, weigert sich die KK trotz erneuter AU (Psyche) KG zu zahlen und kündigte meine Mitgliedschaft, da ich erst ab 14.01.10 erkrankt sei und ich solle mich bei meinem Mann familienversichern.
Darf die KK mich und meinen Sohn, der bei mir versichert war (ist), aus der KK rausschmeißen? Was könnte ich dagegen tun? Habe ich überhaupt die Möglichkeit das zu verhindern, oder haben sie Recht?

LG pitti42

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.02.2010, 14:13

Hallo,
so wie geschildert scheint die Kasse im recht zu sein.
Es handelt sich offenbar um eine neue Arbeitsunfähigkeit, die zu einem Zeitpunkt eintrat als keine Versicherung in einer Klasse mit Krankengeldanspruch vorlag. Auch der nachgehende Leistungsanspruch greift hier nicht weil ein An spruch auf Familienversicherung geltend gemacht werden kann.
Gruß
Czauderna

pitti42
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Beitrag von pitti42 » 16.02.2010, 14:20

Gilt dies auch wenn ich dieselbe Erkrankung habe? Durch die Reha wurde es nur noch schlimmer und ich bekam ambulante Pflege jetzt.
Auf welcher Grundlage kann die KK mich so entlassen? Ich bekam letzten Samstag erst das Kündigungsschreiben. Wo soll ich jetzt Geldbezüge beantragen? Ich weiß nicht weiter.

LG pitti42

KKbine
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Beitrag von KKbine » 16.02.2010, 22:38

Hallo!
Ausgehend von der Schilderung waren Sie nach § 192 SGB V versichert, weil Sie Krankengeld bezogen haben und die Umschulung aufgrund Ihrer langen Erkrankung beendet wurde.
Die Versicherung nach o.g. Paragraphen endet mit Arbeitsfähigkeit. Da eine AU ab 14.01. bestand, waren Sie nicht versichert mit Krankengeldanspruch sondern grds. mit einem nachgehenden Leistungsanspruch, der aber durch die Möglichkeit der Familienversicherung verhindert wird.

Einzige Chance: Ihr behandelnder Arzt prüft das Ergebnis der Reha ( Entlassungsbericht müsste er erhalten) und legt einen Widerspruch gegen die Arbeitsfähigkeit durch die Klinik ein; dann muss die Kasse prüfen, ob ggf. fortlaufend Arbeitsunfähigkeit bestanden hat.

Also bitte sofort Ihren behandelnden und vor der Reha AU-bescheinigenden Arzt aufsuchen.

LG, die Bine

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