Kein Krankengeld ist das Rechtens?

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Moderator: Czauderna

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Nicole1974
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Kein Krankengeld ist das Rechtens?

Beitrag von Nicole1974 » 18.08.2009, 10:55

Hallo,

ich heiße Nicole und bin 35 Jahre alt und vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.Also ich wurde 2007 von der Krankenkasse ausgesteuert.Nun bin ich seit anfang Juli Krankgeschrieben weil ich eine Knie op hatte was absolut nichts mit der Krankheit zu tun hat wegen der ich ausgesteuert wurde.Die betraf eine Hautkrankheit.Nun bekam ich heute von Der Aok einen Brief das ich kein Anspruch mehr also überhaupt keinen mehr auf Krankengeld habe und ich muss mich beim AA melden.

Weil ich keine aufnahme einer neuen Beschäftigung meines Restleistungvermögen hatte bzw auch keine Umschulung nach meiner Aussteuerung.Dabei ging ich ganze Zeit Arbeiten und ich habe auch keine gesundheitliche Probleme arbeiten zu gehen.Bin jetzt noch bis 29.08 Krank und sollte mich ans AA wenden.Ist das alles Rechtens?
War dann auch gestern beim AA die haben nur den Kopf geschüttelt und verstehe es auch nicht wirklich das es sich ja um eine neue Krankheit handelt.
Kann mir hier jemand weiter helfen?
Lg Nicole

Czauderna
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Re: Kein Krankengeld ist das Rechtens?

Beitrag von Czauderna » 18.08.2009, 12:49

Nicole1974 hat geschrieben:Hallo,

ich heiße Nicole und bin 35 Jahre alt und vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.Also ich wurde 2007 von der Krankenkasse ausgesteuert.Nun bin ich seit anfang Juli Krankgeschrieben weil ich eine Knie op hatte was absolut nichts mit der Krankheit zu tun hat wegen der ich ausgesteuert wurde.Die betraf eine Hautkrankheit.Nun bekam ich heute von Der Aok einen Brief das ich kein Anspruch mehr also überhaupt keinen mehr auf Krankengeld habe und ich muss mich beim AA melden.

Weil ich keine aufnahme einer neuen Beschäftigung meines Restleistungvermögen hatte bzw auch keine Umschulung nach meiner Aussteuerung.Dabei ging ich ganze Zeit Arbeiten und ich habe auch keine gesundheitliche Probleme arbeiten zu gehen.Bin jetzt noch bis 29.08 Krank und sollte mich ans AA wenden.Ist das alles Rechtens?
War dann auch gestern beim AA die haben nur den Kopf geschüttelt und verstehe es auch nicht wirklich das es sich ja um eine neue Krankheit handelt.
Kann mir hier jemand weiter helfen?
Lg Nicole

Hallo,
ich gehe davon aus dass Du Leistungsbezieher durch das Arbeitsamt bist
und dieses zunächst die Leistung für sechs Wochen fortgezahlt hat ??
wenn das der Fall ist und es sich um eine neue Erkrankung handelt dann hast Du auch anspruch auf Krankengeld.

mein Rat - sofort schriftlich Krankengeld bei der Kasse beantragen und für den Fall der Ablehnung eine schriftliche Ablehnung unter Nennung der Rechtsgrundlagen anfordern.

Gruß

Czauderna

Nicole1974
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Beitrag von Nicole1974 » 18.08.2009, 13:10

Nein bin ich nicht ich war seit 2007 arbeiten bin in einem festen Arbeitsverhältnis und das seit 14 Jahren.Ich hatte lohnfortzahlung 6 wochen und müsste nun Krankengeld bekommen eigentlich. :(

Gast

Beitrag von Gast » 18.08.2009, 16:27

hääää... ???? also der Sachverhalt erschliest sich mir nicht ganz so richtig.

du warst krankgeschrieben und bist nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit ausgesteuert worden. danach warst du nicht mehr arbeitsunfähig und bist wieder arbeiten gegangen. oder hab ich das jetzt falsch verstanden.

Nicole1974
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Beitrag von Nicole1974 » 18.08.2009, 16:53

Ich wurde ausgesteuert im Jahr 2007.Danach war ich arbeiten und bin auch in einem Angestelltenverhältniss.Nun bin ich seit Juli krank und müsste Krankengeld bekommen aber Krankenkasse sagt hätte kein Anspruch darauf.Würde ausgesteuert wegen einer Hautkrankheit,nun hatte ich op am Knie

Gast

Beitrag von Gast » 18.08.2009, 17:07

ich kappiere es immer noch nicht - sorry. wie lange hast du damals Krankengeld bezogen? von Aussteuerung spricht man, nachdem man 78 Wochen Krankengeld bezogen hat.

und seitdem, also seit 2 Jahren warst du nicht mehr krank und immer brav wieder bei deinem Arbeitgeber arbeiten und hast auch Lohn dafür bekommen vom Arbeitgeber. warum solltest du dann keinen Anspruch auf Krankengeld haben??? entweder steh ich aufm Schlauch oder du drückst dich nicht richtig aus. schreib mal Details. mit den Angaben, die du gemacht hast, kann man nicht wirklich was anfangen.

Gast

Beitrag von Gast » 18.08.2009, 17:11

hat dein Arbeitgeber dich nach der Aussteuerung eigentlich wieder bei der Krankenkasse angemeldet?

Nicole1974
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Beitrag von Nicole1974 » 18.08.2009, 17:18

Also ich fange mal von vorne an.Ich war 78 Wochen Krank wegen Akne Inversa (Hautkrankheit).Wurde darauf ausgesteuert eingliederung wurde mir 2007 vom AA bezahlt da ich ja ausgesteuert war.Danach war ich arbeiten war zwar auch mal krank aber nicht wegen Akne Inversa sondern mal wegen Gallenop oder Grippe aber nie so das ich über 6 Wochen krank war.Bin Vollzeitkraft und wurde auch normal von meinem Arbeitgeber bezahlt.So nun wurde ich im Juli am Knie Operiert und bekam bis Sonntag meine Lohnfortzahlung.am freitag bekam ich dann den Brief von der krankenkasse das ich keine anspruch auf Krankengeld habe.Ich habe dann angerufen und meine Sachbearbeiterin sagte mir ja wäre so.Ich fragte sie ja aber ist doch eine ganz ander Krankheit? Das wäre egal es gebe ein neues Urteil Krannkengeldanspruch kann nur wieder aufleben
*
durch die Aufnahme einer neuen Beschäftigung die meinem restleistungsvermögen entspricht.....(was auch immer das heißen soll ging ja 8 Stunden arbeiten und werde das nach heilung meines Knies auch wieder)
*
oder durch eine Umschulungsmaßnahme....

Jetzt besser verständlich? Sorry aber das alles verwirrt mich so wie gesagt selbst das AA het nur den Kopf geschüttelt und versteht es nicht.

Nicole1974
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Beitrag von Nicole1974 » 18.08.2009, 17:20

Ähm ich denke dochmal habe jeden Monat Brav Krankenkasse bezahlt.....

Paule
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Beitrag von Paule » 18.08.2009, 18:06

Kann es sein, dass beide Diagnosen auf der AU standen (Akne inversa + Knie)?

Nicole1974
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Beitrag von Nicole1974 » 18.08.2009, 18:22

Nein kann absolut nicht sein da ich bei einem ganz anderem Arzt war

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 18.08.2009, 19:47

mein Tip:

lass dir eine Bescheinigung von der Krankenkasse geben, auf der alle Krankheitszeiten mit Diagnose augelistet sind und dann lass dir einen schriftlichen Bescheid darüber geben, dass du keinen Krankengeld-Anspruch mehr hast. Außerdem sollen sie die genaue Blockfrist (3-Jahres-Frist, innerhalb der du den Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld hast). berechnen. Sag der Krankenkasse, sie sollen auch eine genaue Begründung rein schreiben, und welche Krankheiten angerechnet worden sind und wieso, damit du Widerspruch einlegen kannst.

mal sehen, wie die Kasse dann reagiert....

Gruß Lady Butterfly

Grampa
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Beitrag von Grampa » 10.09.2009, 09:46

wenn innerhalb der vorangegangenen AU wg. der Akne auch schon mal paralell AU wg. Knie bestand (auch wenn es nur paar Wochen wegen z.B.einer Knie-Arthroskopie waren), dann übernimmt die Erkrankung "Knie" die Blockfrist und somit die Bezugszeiten der gesamten AU wegen Akne, somit wäre es durchauch denkbar, dass aktuell kein erneuter Anspruch auf KRG besteht

Gruß
Grampa

Platon67
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Beitrag von Platon67 » 11.09.2009, 08:34

....ich würde vermuten, dass die KK auf den § 48 Abs. 2 S. 1 SGB V hinaus möchte.

Evtl. wird hier argumentiert, dass die Hauterkrankung durchgehend (auch ohne Arbeitsunfähigkeit) bestanden hat und behandlungsbedürftig war...

Ist zwar durchaus gewagt - was anderes würde mir zum Vorgehen der Kasse allerdings nicht einfallen..... Insoweit würde ich tatsächlich einen ausführlichen schriftlichen Bescheid bei der Kasse anfordern! Erst wenn die tatsächlichen Ablehnungsgründe bekannt sind, kann das als aussenstehender besser beurteilt werden.....

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 11.09.2009, 10:25

...daher auch meine Anregung, sich von der Kasse fein säuberlich aufschreiben zu lassen, von wann bis wann wegen welcher Diagnose au vorlag, wie die Aussteuerung und Blockfristen berechnet wurden und aufgrund welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welcher Begründung nun Krankengeld verwehrt wird....und am besten das alles schriftlich... :twisted:

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