Kein Krankengeld seit 20.11.2011

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

hedi
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Kein Krankengeld seit 20.11.2011

Beitrag von hedi » 20.02.2012, 17:05

Hallo,

habe in diesem Forum über AZ des Bundesversicherungsamt gelesen und habe das Amt in meinem Fall eingeschaltet.
Habe 6 Wochen seit Beginn meiner Arbeitslosigkeit KG bezogen und wurde dann durch den MDK gesundgeschrieben. Einspruch erfolgt seitens meines Hausarztes und eines Facharztes, der mich auch in eine Akutklinik überwiesen hat, von der ich in Kürze den Termin erwarte.
Muss nicht die KK, in diesem Fall die Barmer, weiter Krankengeld zahlen bis zum Ende des Widerspruchs. Die haben mich massiv unter Druck gesetzt mit Geschichten wie ich sei nicht mehr krankenversichert, müsse alles selbst bezahlen sowie solle ich mich bei der KK meines Mannes versichern. Zudem solle ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. All das habe ich getan, bereits nachdem ich wusste, daß ich meinen Arbeitsplatz verliere. Auch habe ich denen gemeldet, daß ich seit 20.11.kein Geld beziehe. Da ich aber krank bin, bin ich auch nicht vermittelbar.
Habe übrigens 36 Jahre gearbeitet, bin 57 Jahre alt.

Gast

Beitrag von Gast » 20.02.2012, 17:18


Czauderna
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Re: Kein Krankengeld seit 20.11.2011

Beitrag von Czauderna » 20.02.2012, 17:23

hedi hat geschrieben:Hallo,

habe in diesem Forum über AZ des Bundesversicherungsamt gelesen und habe das Amt in meinem Fall eingeschaltet.
Habe 6 Wochen seit Beginn meiner Arbeitslosigkeit KG bezogen und wurde dann durch den MDK gesundgeschrieben. Einspruch erfolgt seitens meines Hausarztes und eines Facharztes, der mich auch in eine Akutklinik überwiesen hat, von der ich in Kürze den Termin erwarte.
Muss nicht die KK, in diesem Fall die Barmer, weiter Krankengeld zahlen bis zum Ende des Widerspruchs. Die haben mich massiv unter Druck gesetzt mit Geschichten wie ich sei nicht mehr krankenversichert, müsse alles selbst bezahlen sowie solle ich mich bei der KK meines Mannes versichern. Zudem solle ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. All das habe ich getan, bereits nachdem ich wusste, daß ich meinen Arbeitsplatz verliere. Auch habe ich denen gemeldet, daß ich seit 20.11.kein Geld beziehe. Da ich aber krank bin, bin ich auch nicht vermittelbar.
Habe übrigens 36 Jahre gearbeitet, bin 57 Jahre alt.
Hallo,

wenn du auf das Schreiben des BVA und dessen Rechtsauffassung zur Weiterzahlung des Krankengeldes bei Widerspruch anspielst, dann empfehle ich dir hier im Forum mal zu recherchieren. Da wirst du feststellen, dass es dieses Rundschreiben zwar gibt, aber sich (meines Wissens nach) keine, der der Rechtsaufsicht des BVA. unterstellten Kassen dieser Auffassung in der Praxis anschließt. Nun kann man darüber denken und urteilen wie man will,
aber als Betroffenen bleibt hier nur der Klageweg - ich kenne bisher keinen Fall, bei dem der oder die Betroffene gewonnen hat und die Kasse für die Dauer des Widerspruchsverfahrens (bis zur Zustellung des klage fähigen Bescheids)
Krankengeld zahlen musste.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.02.2012, 17:59

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hedi
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Beitrag von hedi » 20.02.2012, 18:08

hallo Macht Sinn,
danke für die schnelle Antwort.
ja ich hatte ein Bewilligungsbescheid mit Auszahlungsschein und als ich den 2. hingeschickt habe, kam prompt der MDK-Termin. Die Sachbearbeiterin von der Barmer hat von Anfang an zu mir gesagt, da ich arbeitslos würde, wäre das ein Fall für den MDK.
Bis letzte Woche, am 13. 02. sollte nach 3 Wochen die Entscheidung des MDK vorliegen, ob die Gegengutachten anerkannt werden. Mein Sohn hat die Telefonate geführt und man hat ihm gesagt, es sähe gut aus. Heute hat er nochmal die KK angerufen, aber es gäbe noch kein Ergebnis. Mir geht langsam finanziell die Luft aus, habe schon 2 Nervenzusammenbrüche mit ärztlicher Behandlung hinter mir und warte auf Termin der Klinik. Das BVA hat mir aber schon geschrieben, daß sie Akteneinsicht gefordert haben. Ich denke, daß die Barmer da gesetzeswidrig handelt. Man will die Kosten auf das Arbeitsamt verschieben.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.02.2012, 18:16

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hedi
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Beitrag von hedi » 20.02.2012, 18:39

hallo Fatbob,

danke für die witzige Antwort :D ! Ja Unverschämtheit, nach 36 Jahren auf Krankengeld zu hoffen.
Und das, wo die KK doch Millionen Überschüsse gemacht haben. Wenn man die Leute so unter Druck setzt, daß man erst gar keinen Widerspruch probiert, ist das klar! :)

hedi
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Beitrag von hedi » 20.02.2012, 19:00

hallo Machts Sinn,

was soll ich noch tun, als abwarten, bis die KK eine Entscheidung trifft.
Bis dahin habe ich wahrscheinlich das Zeitliche gesegnet.

Gruß Hedi

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.02.2012, 19:08

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hedi
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Beitrag von hedi » 20.02.2012, 19:13

hallo Machts Sinn,

das hat mein Sohn auch vor, diese Woche noch mehrmals dort anzurufen.
Ich bin nervlich nicht mehr dazu in der Lage.
Der Tipp ist gut. Danke!

Gruß Hedi

Grampa
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Beitrag von Grampa » 20.02.2012, 19:15

Damit ein Antrag auf einstweilige Anordnung Erfolg hat, muss meines Wissens u. A. mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen sein, dass der Widerspruch erfolgreich sein wird, ohne die konkrete Akte einzusehen kann hier niemand eine Prognose abgeben, nur eins ist klar: ohne entsprechenden Antrag wird das SG auch nichts prüfen

hedi
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Beitrag von hedi » 20.02.2012, 19:22

hallo Grampa,

die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, was auch ein Mitarbeiter der Barmer letzte Woche zu meinem Sohn sagte. Normalerweise ist die KK in der Beweispflicht, zu widerlegen, daß ich krank bin, weil 2 Gutachten, 1 davon
sogar von einem Facharzt, der mich zuvor nicht kannte und ich erst 2x
dort erscheinen musste, um ein Gutachten abgeben zu können.

Gruß Hedi

hedi
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Beitrag von hedi » 20.02.2012, 19:24

an Alle,

die Frage ist nur, wie lange sowas dauert, wenn die Sache vor das Sozialgericht geht.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.02.2012, 19:27

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Zuletzt geändert von Machts Sinn am 20.02.2012, 19:30, insgesamt 2-mal geändert.

Kernschmelze
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Beitrag von Kernschmelze » 20.02.2012, 19:28

Hallo hedi,

Du erwähntest zwei Nervenzusammenbrüche, die ärztlich behandelt werden mussten.

Es scheint vielleicht weit hergeholt, aber trotzdem mein Hinweis:
Wenn diese Nervenzusammenbrüche (mit) ausgelöst wurden durch das Verhalten der KK, dann rate ich Dir, diesen Zusammenhang von den Ärzten eindeutig bestätigen zu lassen. Diese Gutachten können später für einen Schmerzensgeldprozess - Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB - genutzt werden.

In dem Fall, den ich betreue, sind wir wie folgt vorgegangen:
1. Sofortiger Widerspruch hinsichtlich der Entscheidung der KK (Verwaltungsakt), das KG nicht mehr zu zahlen.
2. Sofortiges Rechtsschutzersuchen beim SG (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung).
3. Sofortige Beschwerde über das rechtswidrige Verwaltungshandeln der Sachbearbeiter beim Vorstandsvorsitzenden mit Androhung der Schadensersatzklage.

Die Wirkung: Innerhalb von 3 Tagen hatten wir die Zusage der KG-Stelle, dass das KG bis zur Beendigung des Widerspruchverfahrens gezahlt wird. Danach haben wir das Verfahren beim SG gestoppt.

Status: Die KK hat während der gesamten Zeit der Wiedereingliederung KG gezahlt - was sie auch muss. Danach haben wir in aller Ruhe den Schmerzensgeldprozess vorbereitet, der z. Zt. beim LG anhängig ist. Basis ist u. a. ein psychologisches Gutachten, das zeitnah zur damaligen Entscheidung eingeholt wurde und den Schockschaden dokumentiert.

Fazit: Lass' Dich nicht von den Sachbearbeitern veräppeln. Greife gleich den Vorstand an und demonstriere Deine Bereitschaft, dass Du Dich wehren wirst - erbarmungslos.

Ich weiß, dass mein Fall sicherlich nicht vergleichbar ist mit Deiner Situation. Aber vielleicht gibt es Dir und Deinem Sohn Mut, hier nicht vor der vermeintlichen "Übermacht" zurückzuschrecken. Das Sytem ist nur mit den Spielregeln des Systems zu schlagen, wenn es unrechtmäßig handelt.

Gruß, Kernschmelze
Zuletzt geändert von Kernschmelze am 20.02.2012, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.

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