KK eingestellt...MDK teilt mit arbeitsfähig

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Nienna
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KK eingestellt...MDK teilt mit arbeitsfähig

Beitrag von Nienna » 02.12.2023, 15:40

Ich war arbeitslos und bin vor ende des ALG 1 krank geworden.
Mein Arzt schreibt mich seit Mai durchgehend krank und seiner Meinung nach bin ich zur Zeit nicht arbeitsfähig, weder körperlich noch "geistig". Ich bin auch in Behandlungen bei weiteren Fachärzten, zudem bin ich in Physiotherapie um meine körperlichen Probleme ( Steißbeinprellung, Tennisarm, Rippenprellung) zu verbessern.
Nun hat die Krankenkasse schon 2x das KG eingestellt, aber nach eingelegtem Widerspruch dann doch gezahlt. Nun hat die KK aber den MDK eingeschaltet und gedroht mir kein weiteres KG zu zahlen, bzw. sogar ein Rückforderung des bereits gezahlten KG gefordert.

Ich bin von meinem Hausarzt weiterhin krank geschrieben, und im nächsten Jahr habe ich bereits weitere Facharzttermine wegen anhaltendender Beschwerden.

Wie soll ich mich verhalten wenn die KK tatsächlich das KG einstellt und zurückfordert und der MKD nach Akteneinsicht entscheidet dass ich durchaus arbeitsfähig bin? Soll/Kann ich erneut Widerspruch einlegen? Muß mein Arzt dann evtl. auch einen Bericht verfassen?

Czauderna
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Re: KK eingestellt...MDK teilt mit arbeitsfähig

Beitrag von Czauderna » 02.12.2023, 18:45

Hallo und willkommen im Forum,
wenn aufgrund eines MDK-Gutachtens die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellt, dann erfolgt die mittels eines Bescheides, gegen den natürlich innerhalb der genannten Frist Widerspruch eingelegt werden kann. Grundsätzlich reicht der Widerspruch als solcher, also ohne Begründung. Dazu kann ich allerdings nicht raten, denn dann kann man sich eigentlich den Widerspruch auch sparen. Die Kasse wird, je nach Fallstellung ein Widerspruchsgutachten beim MDK in Auftrag geben, und wenn der keine stichhaltige (medizinische Begründung) für den Widerspruch vorliegen hat und auch selbst keine findet, dann gibt es einen rechtsmittelfähigen Bescheid (Klage) und man kann klagen. So, wie geschildert geht da ohne Arzt nichts und auch da sehe ich persönlich schwarz, denn letztendlich geht die Beurteilung des MDK für die Kasse über die Beurteilung des/der behandelnden Ärzte.
Seit Mai wegen Steißbeinprellung, Tennisarm und Rippenprellung als Arbeitslosengeld 1 Empfänger arbeitsunfähig, das ist nicht üblich.
Gruss
Czauderna

Nienna
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Re: KK eingestellt...MDK teilt mit arbeitsfähig

Beitrag von Nienna » 02.12.2023, 18:57

Ich bin auch auf Grund von Burn Out krank geschrieben, die anderen Probleme haben sich nach und nach ergeben. Mein Arzt schreib mich weiter krank da auch er der Meinung ist dass ich auf Grund meiner Vorgeschichte die zur Arbeitslosigkeit geführt nicht mehr arbeitsfähig bin. Auch nicht stundenweise...
Was gibt es für mich als Alternative? Ich könnte allerdings in ein paar Monaten vorzeitig in Rente gehen...
Und könnte ich mich nach "Auslaufen" des KG wieder arbeitslos melden?

Czauderna
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Re: KK eingestellt...MDK teilt mit arbeitsfähig

Beitrag von Czauderna » 02.12.2023, 19:07

Hallo,
Rente = Altersruhegeld ? - das würde Sinn machen
Wieder Arbeitslosengeld 1 - die jetzige Arbeitsunfähigkeit trat vor Ende Alg-1 ein - war damit das Leistungsende ALG 1 gemeint ?
Ob das Arbeitsamt ALG-1 noch zahlt, ggf. bis zum Rentenbeginn, das kann ich nicht sagen, das kann nur das Arbeitsamt entscheiden, ob du ALG-1 bei einer, nach deiner Meinung und der deines Arztes, aber nicht der vom DMK, totalen Arbeitsunfähigkeit.
Also, wenn das mit dem Krankengeldende endgültig werden sollte, dann sofort zum Arbeitsamt und dann ggf. zum Job-Center.
Gruss
Czauderna

Nienna
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Re: KK eingestellt...MDK teilt mit arbeitsfähig

Beitrag von Nienna » 03.12.2023, 12:53

Muß mich die KK eigentlich schriftlich darüber informieren dass sie das KG einstellen? Und auch darüber dass sie den MDK eingeschaltet haben.
Und bekomme ich Post vom MDK mit dem endgültigen Bescheid?

Czauderna
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Re: KK eingestellt...MDK teilt mit arbeitsfähig

Beitrag von Czauderna » 03.12.2023, 13:27

Hallo,
Nienna hat geschrieben:
03.12.2023, 12:53
Muß mich die KK eigentlich schriftlich darüber informieren dass sie das KG einstellen? Und auch darüber dass sie den MDK eingeschaltet haben.
Und bekomme ich Post vom MDK mit dem endgültigen Bescheid?
ich bin der Meinung, dir in meiner ersten Antwort (02.12. - 17;45 Uhr) diese Frage bereits beantwortet zu haben.
Ja, es bedarf eines Bescheides und da sollte schon der Grund angegeben werden, nämlich, dass der Medizinische Dienst ein Gutachten bzw. eine Stellungnahme abgegeben hat.
Und nein, dieser Bescheid kommt nicht vom Medizinischen Dienst sondern von der Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

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