Korrektur Krankengeldbescheid Rückforderung

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Moderator: Czauderna

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ConnyS
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Korrektur Krankengeldbescheid Rückforderung

Beitrag von ConnyS » 24.10.2023, 21:38

Guten Abend. Ich habe seit Sommer letzten Jahres Krankengeld bezogen, welches nun mitte November aufgrund der 78 Wochen endet.

Anfang Okt wurde bei einer Prüfung festgestellt das ich wohl die ganze Zeit zuviel Krankengeld bekommen habe. Ich bekam einen Anruf von der Kk, wurde darüber informiert und man fragte ob ich für einen gewissen Zeitraum Lohn Abrechnungen hätte. Diese habe ich der Krankenkasse noch am gleichen Tag per Email übermittelt. Nach einigen Tagen wurde es nochmals geprüft. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat die Verdienst Bescheinigung falsch ausgefüllt. Dort war der Nachtzuschlag mit im bruttolohn angegeben. Die kk erklärte mir das nachtzuschläge steuerfrei sind und nicht mit in die Berechnung einfließen dürfen. Ich sagte denen das weiß ich nicht, da müssen die sich an den AG wenden die haben das ja auch ausgefüllt und zur kk geschickt.

Soweit war alles erstmal gut, es hieß am Telefon ich hätte keine Schuld. Zudem hieß es rückwirkend darf kein Krankengeld von mir zurück gefordert werden. Schlecht ist halt für mich ab september nach der Neuberechnung bekomme ich 5 euro am tag weniger. Also statt 35€ nur noch 30€ am tag. Es hieß auch noch ich solle mir keine Sorgen machen, rückwirkend darf KG nicht zurück gefordert werden. Die kk prüft ob der Arbeitgeber dafür aufkommen muss, da er es durch falsche Angaben verbockt hat, ansonsten hat die kk für sowas noch eine Versicherung. Habe mir also nichts weiter dabei gedacht außer mich geärgert das es nun weniger ist und somit später das Alg 1 ja noch weniger...

Gestern bekam ich Post von der KK. Korrektur krankgeld bescheid und Anhörung zur Rückforderung.

Sehr geehrte...
Die Angaben auf der Verdienst Bescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes waren fehlerhaft. Wir haben deshalb eine Korrektur durch geführt. Dieser bescheid hebt unsere Bescheide vom xxx und xxx auf.

Aufgrund ihrer arbeitsunfähigkeit erhalten sie Krankengeld in folgender Höhe : und es wurden die neuen Beträge geschrieben. Brutto, Abzüge, täglicher auszahlbetrag. Im Schnitt bekomme ich 5€ weniger am Tag, statt 35€ nun 30€.

Dann folgt die rechtsbehelfsbelehrung...
Wenn sie mit diesem Bescheid nicht einverstanden sind...

Eigentlich ist dann der Brief zuende. Aber es wurden in fett Schrift noch ein paar Zeilen an mich gerichtet.

Sehr geehrte...
Aufgrund der Neuberechnung Ihres Krankengeldes hat sich eine Überzahlung vom xx - xx in Höhe von insgesamt 2,8k Euro ergeben. Dieser Beitrag ist von Ihnen grundsätzlich zurück zu zahlen. Bevor wir die Forderung gegen Sie erheben, möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich innerhalb von 14 Tagen zum Sachverhalt zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen...

Ich habe heute mehrfach bei der kk angerufen. Man kann doch nicht einmal so sagen und dann wieder anders. Kein Sachbearbeiter wäre heute da welcher mir helfen könnte. Ich sollte noch einen Rückruf bekommen, hat aber niemand angerufen. Die Dame sagte nur sie weiß es nicht aber natürlich wenn ich zuviel erhalten habe muss ich es zurück zahlen. Ich sagt ihr das ich ab Nov nicht mal 800€ alg1 erhalte wie soll ich da knapp 3000€ zurück zahlen. Zudem wurde doch anfangs gesagt das rückwirkend nichts auf mich zukommt. Nur für die Zukunft, aber nicht rückwirkend. Weiß nun überhaupt nicht was ich machen soll. Habe auch keine Rechtsschutz Versicherung. Bitte daher um Eure Hilfe. Vielen Dank vorab.

D-S-E
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Re: Korrektur Krankengeldbescheid Rückforderung

Beitrag von D-S-E » 24.10.2023, 23:44

Hallo ConnyS,

meiner Meinung nach macht die Krankenkasse das aus folgendem Grund:

Der Kasse braucht deine schriftliche Stellungnahme dazu, um den entstandenen Schaden entweder

- als Vermögensschaden laufen zu lassen (die Kasse ist gegen Vermögensschäden versichert)

oder

- dem Arbeitgeber als Schadenersatzforderung in Rechnung zu stellen.

Beides geht nur, wenn du dich weigerst, das zurückzuzahlen. Und zwar schriftlich. Deshalb gibt es nur eine richtige Vorgehensweise:

Du schreibst der Kasse, dass du der Rückforderung nicht nachkommen kannst. Weil dir das Krankengeld nicht ungewöhnlich hoch erschien, hast du alles gutgläubig ausgegeben.

Du kannst ja mal warten, ob sich @Czauderna noch meldet. Ich glaub nicht, dass die Kasse das Geld ernsthaft zurückfordern will.

Viele Grüße

Rossi
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Re: Korrektur Krankengeldbescheid Rückforderung

Beitrag von Rossi » 25.10.2023, 17:37

Wie sieht es aus, hat die Krankenkasse auch eine Rechtsgrundlage genannt, wonach das Krankengeld zurückgefordert werden kann?

Vermutlich nicht oder?

Für eine Rückforderung müssen die Voraussetzungen des § 45 SGB X vorliegen.

Zitat:

§ 45 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes



(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

(2) 1Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. 2Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. 3Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit

1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,

2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder

3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.


Also nur, wenn die Voraussetzungen der Nr. 1, 2 oder 3 vorliegen. Du hast nicht getäuscht (Nr. 1), du hast keine falschen Angaben gemacht (Nr. 2), dann bleibt allenfalls Nr. 3 übrig. Bei Nr. 3 muss man gucken, ob Du die falsche Höhe hättest erkennen können.

ConnyS
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Re: Korrektur Krankengeldbescheid Rückforderung

Beitrag von ConnyS » 26.10.2023, 20:42

Guten Abend, danke schön für eure Antworten.

Ich habe die schriftliche Stellungnahme nun per Prio Brief an die KK geschickt.

Habe denen deutlich mitgeteilt, dass ich der Rückforderung nicht nachkommen kann. Ich habe nichts. Es war für mich bei nicht mal 1050 Euro KG im Monat absolut nicht ersichtlich das dieses zu viel sein könnte. Als der Anruf kam als es festgestellt wurde habe ich ja auch sofort mitgeholfen den Fehler zu finden und habe sofort alte Lohn Abrechnung raus gesucht und sofort per Mail zur KK geschickt. Der Fehler lag bei meiner ex Firma, da die Verdienstbescheinigung falls ausgefüllt war. In der heutigen Zeit bin ich mit 1050€ eh nicht wirklich aus gekommen. Ich habe mehr schlecht wie recht gelebt. Monatsende war nicht ein Cent mehr übrig. Miete, Rechnungen und Einkaufen, dazu hat es ehrlich gesagt nicht mal 30 Tage gereicht. Ich habe davon keinen Cent mehr.

Eine Rechtsgrundlage hat die Krankenkasse nicht genannt. Nur das bei einer Prüfung festgestellt wurde das mein AG die Verdienstbescheinigung falsch ausgefüllt hat. Aufgrund meiner Mithilfe mit den Lohn Abrechnungen haben die das KG nun neu berechnet, einen Korrektur Bescheid erstellt und die alten Bescheide in einem Satz aufgehoben. Eine Rechtsgrundlage wurde da nirgends erwähnt.

Vielen Dank bislang. Ich hoffe das ich da raus komme. Habe schon Probleme genug aktuell. Ich halte euch auf dem laufenden.

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