Krankengeld 6 Wochen gesperrt

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Magri
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Krankengeld 6 Wochen gesperrt

Beitrag von Magri » 09.11.2018, 21:02

Hallo, ich hoffe nun durch ein Attest meiner Neurologin die Sperrzeit wieder
aufheben zu können. Ich hatte nach 2 Wochen aus gesundheitlichen Gründen
selbst gekündigt, da ich mich psychisch nicht in der Lage fühlte, den Pförtner-Job in einer Unterkunft für obdachlose Frauen ausüben zu können. Durch meine
Angststörung und Depressionen ( selbst trockener Alkoholiker) habe ich vielleicht etwas überstürzt gekündigt, was die Firma auch mit sofortiger Wirkung angenommen hat. Ich fühlte mich sicher und war erst mal geschockt
wegen der Speerfrist. Jetzt hoffe ich durch das Attest, dass dies als wichtiger Grund akzeptiert wird und die Kasse das eventuell aufhebt. Vielleicht kann mir
jemand schreiben, wie er die Chanchen einschätzt, dass dies okay geht oder
hat ähnliche Erfahrung?!


Danke Manfred

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.11.2018, 22:57

Hallo,
Von welcher „Sperrfrist“schreibst du ? Bitte etwas genauer den Sachverhalt beschreiben.
Danke
Gruß
Czauderna

Magri
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Krankengeld 6 Wochen gesperrt

Beitrag von Magri » 23.11.2018, 16:57

Hallo, ich schildere nochmal meinen Fall, da ich Heute von der Krankenkasse erfahren habe, dass der Widerspruch mit Attest der Neurologin auch nichts bringt. Ich hatte eine Chance auf eine Stelle als Pförtner in einer Unterkunft für obdachlose Frauen. Da meine EU-Rente nicht verlängert wurde und ich ab 01/18 arbeitslos gemeldet war, konnte ich meine psychische Belastung nicht richtig einschätzen. Da ich selbst seit 15 Jahren trockener Alkoholiker bin, hat mich der erste Dienst alleine dermaßen belastet, dass ich immer an meinen Tiefpunkt vor 15 Jahren erinnert wurde. War selbst 4 Wochen ohne festen Wohnsitz und es hat mich sehr depressiv gemacht, so dass ich selbst aus gesundheitlichen Gründen kündigte, um mich nicht mehr dieser Situation aussetzen zu müssen. Ich war ja sofort beim Neurologe und habe immer für 4 Wochen eine Krankschreibung aufgrund starker Ängste und Depressionen erhalten. In dem Attest wurde dies auch so aufgeführt und die Krankenkasse bleibt leider bei der Sache, dass das Ruhen des Krankengeldes bestehen bleibt, aufgrund Eigenkündigung. Versuche über VDK nochmals dagegen anzugehen. Der bescheid ist noch nicht da schriftlich, nur die Auskunft per E-Mail der Krankenkasse. Bin sehr enttäuscht, da es für mich ein wichtiger Grund war, selbst zu kündigen, was die Firma auch ohne Frist angenommen hat, natürlich um die Endgeldfortzahlung zu sparen. Ich war halt total von der Rolle und konnte leider die Folgen nicht absehen. Trotzdem versuche ich noch alle Mittel, um den Anspruch noch zu erhalten.

Gruß Magri

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.11.2018, 18:14

Hallo,
also will die Krankenkasse dir das Krankengeld für die Dauer der Entgeltfortzahlung sperren (verweigern) weil du selbst gekündigt hast, habe ich das richtig verstanden ?.
Du schreibst, dass du noch nix schriftliches hast - was genau stand in der E-Mail der Kasse. Ohne den Bescheid zu kennen kann keine passende Antwort gegeben werden.
So wie geschildert ist erst mal Fakt - dass du durch deine Eigenkündigung dem Arbeitgeber sechs Wochen Entgeltfortzahlung erspart hast und die Krankenkasse eben für diese sechs Wochen dir Krankengeld zahlen soll.
Du hast deinen Schritt der Kündigung beschrieben - wie gesagt, ohne den Wortlaut des Bescheides zu kennen ist da schwer etwas zu sagen - ich vermute aber, dass du ohne Rechtsbeistand und ohne den Rechtsweg nicht auskommen wirst, leider.
Gruss
Czauderna

Magri
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Beitrag von Magri » 23.11.2018, 18:39

Danke für die Antwort. In der E-Mail stand nur, dass sich der Sachverhalt nicht geändert hat und das Ruhen des Krankengeldes von 6 Wochen weiter bestehen bleibt. Sobald der schriftliche Bescheid da ist, werde ich es über die VDK probieren, aber selbst da habe ich keine größeren Erwartungen. Wenn schon das Attest beinhaltet hat, dass ich mit starken Ängsten usw. zu tun hatte. Ist knallhart geworden Heut zu Tage, aber ich möchte mir nicht noch zusätzlich Vorwürfe machen. Das ist schon gelaufen!


Danke für die Rückmeldung, Magri

RHW
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Beitrag von RHW » 25.11.2018, 19:05

Hallo Magri,

diese Urteile können sehr wesentlich sein:
https://www.jurion.de/urteile/bsg/1980- ... -rk-27_79/

https://openjur.de/u/313785.html

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.11.2018, 19:30

RHW hat geschrieben:Hallo Magri,

diese Urteile können sehr wesentlich sein:
https://www.jurion.de/urteile/bsg/1980- ... -rk-27_79/

https://openjur.de/u/313785.html
Hallo,
bestärkt meine Auffassung dass Magri wahrscheinlich nicht ohne Rechtsbeistand auskommen wird - vielen Danik RHW für den Link.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Re: Krankengeld 6 Wochen gesperrt

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.11.2018, 10:16

Die Kasse hat dir eine Mail geschickt, in der diese Informationen standen? Oder läuft das Ganze über einen geschützten Kanal bei der Kasse?

Bei einer offenen Mail liegt eine Datenschutzverletzung vor. Weitere Infos: https://www.datenschutzzentrum.de/artik ... rden!.html

Mein Rat: Fordere dir einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsgrundlagen an, gegen den du schriftlich Widerspruch einlegen kannst. Ich gehe davon aus, dass der nicht kommt, weil es keine entsprechenden Rechtsgrundlagen gibt. Falls doch, frage am besten hier wieder nach.

Alles Gute und gute Besserung

Anton Butz
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Re: Krankengeld 6 Wochen gesperrt

Beitrag von Anton Butz » 26.11.2018, 14:45

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
26.11.2018, 10:16

Fordere dir einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsgrundlagen an,
gegen den du schriftlich Widerspruch einlegen kannst. Ich gehe davon
aus, dass der nicht kommt, weil es keine entsprechenden Rechtsgrund-
lagen gibt.

Hallo GKV,

auf die Idee, einen negativen Bescheid zu verlangen, muss man erst mal
kommen. Ist dir schon mal § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V begegnet ("Sperrzeit")?

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/49.html

Schönen Gruß
Anton Butz

Czauderna
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Re: Krankengeld 6 Wochen gesperrt

Beitrag von Czauderna » 26.11.2018, 15:42

Hallo,
meiner Auffassung nach geht es hier über den Rechtsweg zu erreichen, dass in diesem Fall eben folgendes nicht zugetroffen hat - Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln ruht nach dem Urteil des Bundessozialgericht 16.22.1989 3 RK 40/79 der Anspruch auf Krankengeld.
Wäre natürlich besser für den Fragend wenn die Kass e es auch so einsehen würde, allerdings bezweifle ich das erst mal.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Re: Krankengeld 6 Wochen gesperrt

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.11.2018, 22:52

Anton Butz hat geschrieben:
26.11.2018, 14:45
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
26.11.2018, 10:16

Fordere dir einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsgrundlagen an,
gegen den du schriftlich Widerspruch einlegen kannst. Ich gehe davon
aus, dass der nicht kommt, weil es keine entsprechenden Rechtsgrund-
lagen gibt.

Hallo GKV,

auf die Idee, einen negativen Bescheid zu verlangen, muss man erst mal
kommen. Ist dir schon mal § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V begegnet ("Sperrzeit")?

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/49.html


Schönen Gruß
Anton Butz
Ich habe den Eindruck, du bist nicht so ganz im Thema

GerneKrankenVersichert
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Re: Krankengeld 6 Wochen gesperrt

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.11.2018, 23:00

Czauderna hat geschrieben:
26.11.2018, 15:42
Hallo,
meiner Auffassung nach geht es hier über den Rechtsweg zu erreichen, dass in diesem Fall eben folgendes nicht zugetroffen hat - Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln ruht nach dem Urteil des Bundessozialgericht 16.22.1989 3 RK 40/79 der Anspruch auf Krankengeld.
Wäre natürlich besser für den Fragend wenn die Kass e es auch so einsehen würde, allerdings bezweifle ich das erst mal.
Gruss
Czauderna
Interessanter ist dieses - später - ergangene Urteil, gegen das anscheinend keine Revision eingelegt wurde: https://openjur.de/u/313785.html
Diese Regelungen zeigen nicht nur, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit gesehen hat, bestimmte Verhaltensweisen eines Versicherten mit Sanktionen zu belegen. Sie zeigen darüber hinaus, dass der Gesetzgeber das spezielle Problem der Eigenkündigung erkannt hat. Wenn er jedoch im SGB V von einer Vorschrift absieht, die der in § 144 SGB III getroffenen Bestimmung entspricht, so belegt das seine Absicht, entsprechende Sanktionen im Krankenversicherungsrecht bewusst nicht treffen zu wollen. Eine planwidrige, unbeabsichtigte Gesetzeslücke, die durch richterliche Rechtsfortbildung geschlossen werden könnte, entfällt daher. Eine *** Anwendung des § 49 Abs 1 Nr 1 SGB V auf die Eigenkündigung scheidet daher grundsätzlich aus.

Ob etwas Anderes in den Fällen zu gelten hat, in denen ein Rechtsmissbrauch seitens des Versicherten vorliegt, lässt der Senat offen. Es bedarf also keiner Entscheidung ob eine planwidrige, unbeabsichtigte Gesetzeslücke in den Sachverhalten anzunehmen ist, in denen eine Eigenkündigung bewusst und gewollt gerade deshalb erfolgt, um die Krankenkasse zu schädigen. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor.

Die Klägerin hat ihre Eigenkündigung aus persönlichen Gründen ausgesprochen. Für die Annahme einer Kündigung nur zum Schein oder in der Absicht, die Krankenkasse zu schädigen, liegen keine Anhaltspunkte vor.

Anton Butz
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Re: Krankengeld 6 Wochen gesperrt

Beitrag von Anton Butz » 27.11.2018, 10:35

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
26.11.2018, 22:52

Ich habe den Eindruck, du bist nicht so ganz im Thema

Naja, vielleicht ist das Thema innerhalb der GKV noch
nicht bei allen ausreichend präzise angekommen?

aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... t9555.html
.

Czauderna
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Re: Krankengeld 6 Wochen gesperrt

Beitrag von Czauderna » 27.11.2018, 14:14

Hallo Anton,
ich sehe da jetzt keinen Zusammenhang mit der Frage hier - bitte erläutern, ansonsten gilt, keine Grundsatzdiskussionen, die dem Ratsuchenden nicht weiterhelfen sondern nur den Experten und auch das noch nicht einmal.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Re: Krankengeld 6 Wochen gesperrt

Beitrag von Anton Butz » 27.11.2018, 15:06

.
Die Frage dreht sich um

- Sperrzeit

- Sperrfrist

- Eigenkündigung

- wichtiger Grund

- Ruhen

Das sind Begriffe aus dem Sperrzeit-Recht.
Aber klar – ihr seid die Experten!

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