Krankengeld: A-U verschiedene Krankheiten von 2 Ärzten

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Moderator: Czauderna

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Uschymar
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Krankengeld: A-U verschiedene Krankheiten von 2 Ärzten

Beitrag von Uschymar » 06.07.2021, 11:14

Guten Morgen,
am 31.07.2021 endet mein Arbeitsverhältnis. Z.zt. bin ich vom Orthopäden bis zum 31.07.2021
noch ohne Bezug von KG krankgeschrieben. Am 23.07.2021 habe ich einen Termin beim
Neurologen, und beabsichtige mich bis auf weiteres krankschreiben zu lassen.
Das ich zum Beschäftigungsende von zwei verschiedenen Ärzten krankgeschrieben bin, hat das
Nachteile für mich? Der Orthopäde wäre ja ab 01.08. raus.
Und fürs Krankengeld wäre ja die A-U vom Neurologen ausschlaggebend, da der Beginn der
A-U noch während der Beschäftigung ist. Richtig?
Ich weiß heute schon, dass ich mich im November wieder am Knie operieren lassen muss,
solange will mich der Orthopäde aber nicht krank schreiben. Nach der OP wäre die A-U ja dann
eine Erstbescheinigung vom Orthopäden. Müsste ich mich dann schon 6 Wochen vor der OP
parallel zum Neurologen vom Orthopäden krankschreiben lassen?
Ich sage schon mal vielen Dank für die Antworten :)
V G Uschymar

Czauderna
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Re: Krankengeld: A-U verschiedene Krankheiten von 2 Ärzten

Beitrag von Czauderna » 06.07.2021, 12:02

Hallo und willkommen im Forum
wenn eine bereits bestehende Arbeitsunfähigkeit über das Ende der Beschäftigung hinaus andauert, wie in deinem Fall, dann setzt die Krankenkasse bei dir am 1.8.2021 mit der Krankengeldzahlung ein und dies auch dann, wenn noch vor Ende der Beschäftigung eine weitere Diagnose hinzutritt und für sich alleine gesehen auch Arbeitsunfähigkeit auslöst.
Am 23.07.2021 habe ich einen Termin beim
Neurologen, und beabsichtige mich bis auf weiteres krankschreiben zu lassen.

Das hier liegt allerdings nicht in deiner Macht - es sind immer die Ärzt/innen, die entscheiden und attestieren, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Wenn es sich bei deinem Neurologen um einen Arzt handelt, der das machen darf und er das dann auch macht, dann ist alles okay.

Ich weiß heute schon, dass ich mich im November wieder am Knie operieren lassen muss,
solange will mich der Orthopäde aber nicht krank schreiben. Nach der OP wäre die A-U ja dann
eine Erstbescheinigung vom Orthopäden. Müsste ich mich dann schon 6 Wochen vor der OP
parallel zum Neurologen vom Orthopäden krankschreiben lassen?


Das ist nicht so einfach - zunächst müsste geklärt sein, wie lange die jetzige Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen weiterbesteht - ich bin zwar kein Arzt, aber mit einer 48jährigen Berufserfahrung als Krankenkassenmitarbeiter ausgestattet, von daher zweifle ich, dass eine Arbeitsunfähigkeit, attestiert vom Neurologen, solange Bestand haben wird. Auch, dass der Orthopäde sechs Wochen vor dem Eingriff Arbeitsunfähigkeit attestieren wird, halte ich für unwahrscheinlich, aber ich bin kein Mediziner. Ggf. wird die Krankenkasse den Medizinischen Dienst einschalten.
Wenn also die Arbeitsunfähigkeit unterbrochen wird, dann stellt sich die Frage, wie deine Krankenversicherung nach Ende dieser Arbeitsunfähigkeit aussehen wird. Wirst du Arbeitslosengeld-1 bekommen, dann zahlt das Arbeitsamt ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit im November für maximal sechs Wochen ALG-1 weiter und danach die Krankenkasse Krankengeld, wenn es länger dauern sollte.
Bekommst du kein Arbeitslosengeld-1, dann bestünde, bei einer freiwilligen Weiterversicherung kein Krankengeldanspruch mehr.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Re: Krankengeld: A-U verschiedene Krankheiten von 2 Ärzten

Beitrag von D-S-E » 06.07.2021, 21:19

Hallo Uschymar,

Die AU vom Neurologen (vermutlich mit psychischer Diagnose) muss noch im Juli beginnen, sodass eine Überschneidung besteht. Im November achtest du darauf, dass zum Zeitpunkt der OP bzw. der neuen Erstbescheinigung die vorherige AU noch nicht ausgelaufen ist - es muss wieder eine Überschneidung vorliegen, um sicherzugehen.

Damit sind die formellen Voraussetzungen für durchgehenden Krankengeldbezug nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfüllt. Das was du schreibst mit neuen 6 Wochen ist alles Quatsch, du musst nur auf durchgehende und bei wechselnden Diagnosen sich überschneidende AU's achten.

Das was normalerweise möglich ist (AU bis Freitag, neue AU erst am Montag) geht hier ausnahmsweise nicht. Denn wenn du NACH ENDE DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES bis Freitags Psyche und ab Montag Knie hast, endet Freitag die beitragsfreie Versicherung und der Krankengeldanspruch.

Czauderna hat natürlich Recht, die Krankenkasse wird das alles hinterfragen, wahrscheinlich mit dem Medizinischen Dienst. Als aktiver Krankengeldfallmanager kann ich dir versichern, dass alles so legal ist, ich persönlich dieses Verhalten aber für Betrug halte. Es dient ja nur dazu, das niedrigere Arbeitslosengeld 1 zu verhindern.

Viele Grüße und alles Gute
D-S-E

Uschymar
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Re: Krankengeld: A-U verschiedene Krankheiten von 2 Ärzten

Beitrag von Uschymar » 08.07.2021, 15:03

Guten Tag,
ich musste die Antwort von D-S-E erstmal sacken lassen, da ich sie persönlich als sehr
anmaßend und beleidigend empfinde. Da hab ich hier im Forum, ganz andere Sachen gelesen.
Und auf keinen Fall will ich hier die Anleitung zum Betrug!

Ich arbeite die letzten 25 Jahre in einem Konzern, und die wollen sich ja gerne mal neu
erfinden. Im Fall meiner Abteilung: Die bundesweiten 10 Abteilungen lösen wir mal auf,
und zentralisieren diese dann in Leipzig.
Mitgehen, ansonsten Kündigung und durchaus großzügige Abfindung. Und als Schmankerl,
bezahlte unwiderrufliche Freistellung, während der Kündigungszeit (bei mir 7 Monate).
Nun weiß aber der geneigte Krankengeldfallmanager, dass es in dieser Freistellung im Falle
einer langfristigen Erkrankung kein Krankengeld gibt, und der Arbeitgeber nach 6 Wochen
raus ist. Aber, man muss sich ja nicht krankschreiben lassen, da man ja eh Zuhause ist.

Im Februar hat man dann einen Unfall, auf Grund dessen, im Oktober/November eine
2. OP anfällt. Bei dem Neurologen bin ich schon sehr lange in Behandlung, da braucht ich
nicht " einen auf Psyche machen". Auf Grund der Freistellung könnte ich mich gar nicht
eher krank schreiben lassen! Anspruch auf Arbeitslosengeld hab ich übrigens 18 Monate.

Meine Fragen sollten lediglich dazu dienen, mich zu informieren, dass ich nichts falsch mache,
da ich gerade keinen zusätzlichen Stress vertragen kann.

Gruß Uschymar

Czauderna
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Re: Krankengeld: A-U verschiedene Krankheiten von 2 Ärzten

Beitrag von Czauderna » 08.07.2021, 17:03

Hallo,
ich kann dir versichern, dass deine Frage hier im Forum genau so verstanden wird, wie du es mit deinem Schlusssatz auch ausgedrückt hast.
Anleitungen zum Betrug gab es hier niemals und wird es auch niemals geben. Sicher wird sich D-S-E noch einmal dazu melden.
Nun weiß aber der geneigte Krankengeldfallmanager, dass es in dieser Freistellung im Falle
einer langfristigen Erkrankung kein Krankengeld gibt, und der Arbeitgeber nach 6 Wochen
raus ist. Aber, man muss sich ja nicht krankschreiben lassen, da man ja eh Zuhause ist.

Das sehe ich etwas anders - zumindest kenne ich es aus meiner Praxis noch so. Wenn du schreibst, dass der Arbeitgeber nach sechs Wochen raus ist aus der Entgeltfortzahlung, doch nur deshalb, dass er von dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten hat, woher sollte er sonst wissen, wann die sechs Wochen vorbei sind. Wenn du bei der Krankenkasse immer noch als krankenversicherungspflichtiges Mitglied über den Arbeitgeber angemeldet bist, dann hast du einen grundsätzlichen Krankengeldanspruch, der übrigens während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nur ruht. Würde also der Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen keine sechs Wochen Entgelt fortzahlen, müsste die Kasse Krankengeld zahlen, meine ich.
Ich wiederhole mich ungern, aber natürlich würde die Kasse eine solche Arbeitsunfähigkeit durch den MDK überprüfen lassen, das ist ein ganz normaler und alltäglicher Vorgang im Krankengeldfallmanagement.
Wenn also deine lfd. Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen weiterbesteht bis zum November, dann bekommst du durchgehend Krankengeld, wird sie unterbrochen, dann könnte es ggf. schwierig werden.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Re: Krankengeld: A-U verschiedene Krankheiten von 2 Ärzten

Beitrag von D-S-E » 09.07.2021, 13:58

Czauderna hat geschrieben:
08.07.2021, 17:03
Würde also der Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen keine sechs Wochen Entgelt fortzahlen, müsste die Kasse Krankengeld zahlen, meine ich.
Aber so wie ich das verstehe, bestand bis zum 31.07.2021 die bezahlte Freistellung. Dann zahlt die Krankenkasse natürlich bei einem AU Beginn z.B. 01.06.2021 kein Krankengeld nach 6 Wochen, sondern erst ab 01.08.2021 bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit.

Sind wir doch mal kurz ehrlich, nur einen Moment. Wenn im Oktober/November eine zweite OP ansteht, könntest du dich ja dann krankschreiben lassen - Anspruch auf Krankengeld hast du dann ja auch - nur eben in Höhe Arbeitslosengeld. Der Grund für die beabsichtigte Überbrückung mit der AU vom Neurologen liegt ja auf der Hand - das Krankengeld ist höher als das Arbeitslosengeld, außerdem ist das in der Regel komfortabler als die Vermittlungsversuche der Agentur für Arbeit.

Kann man so machen, ist alles legal, aber dass man das als Krankengeldfallmanager nicht mag, ist doch irgendwo auch logisch.

Vor allem sieht es natürlich seltsam aus, wenn jemand bei einem Neurologen/Psychiater seit Jahren in Behandlung ist und zuuuufällig kurz vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses kommen auf einmal Krankmeldungen. Kein Fallmanager der Krankenkasse kauft einem das ab, ist einfach so.

Viele Grüße
D-S-E

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