Du schreibst, dass Du 2003 ausgesteuert wurdest. Damals muss man Dir in dem Bescheid die Blockfrist (3-Jahres-Frit) mitgeteilt haben. Hast Du das Schreiben zufällig noch?
Wenn nein, wann warst Du denn auf die Diagnose das erste Mal arbeitsunfähig geschrieben?
Eine Erklärung: Wenn jemand ausgesteuert ist, lebt ein Krankengeldanspruch nur wieder auf, wenn einerseits mindestens 6 Wochen Arbeitsfähigkeit bestand und andererseits in dem aktuellen Versicherungsverhältnis und der aktuellen Blockfrist überhaupt ein Krankengeldanspruch herleitbar ist.
Klingt kompliziert, aber ersteres ist meines Erachtens durch Deine Berufstätigkeit vom Tisch und auch eine neue Blockfrist müsste längst angefangen haben. Als Arbeitnehmer hats Du nach dem Ende der Entgeltfortzahlung auch den Krankengeldanspruch.
Der Rest scheint Vermeidungstaktik/Krankengeldmanagement der AOK zu sein. Hier hilft auf jeden Fall nur die Schriftform, ggf. der Beistand vom VDK/Anwalt und gute Nerven.
Zum Thema Kontakt in 14 tägigem Abstand zur Sachbearbeiterin. Ich würde das nur auf schriftliche Aufforderung und auch nur mit Zeugen machen. Am wenigsten Angriffsfläche bietest Du, wenn Du Dich in Fachärztliche Mitbehandlung begibst und die Therapien machst, die der Arzt verordnet/empfiehlt.
Wenn die AOK Fragen zu Deinem Gesundheitszustand hat, soll sie das im Rahmen einer Arztanfrage beim Arzt erledigen. Deine laienhafte/subjektive Einschätzung (die ja sont auch wenig zählt) kann da ja keine gesicherte Aussagen machen, gell?!

Gute Besserung!
LG, Fee