Krankengeld bei Teilrentenbezug

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Heinrich Wille
Beiträge: 3
Registriert: 08.01.2024, 14:53

Krankengeld bei Teilrentenbezug

Beitrag von Heinrich Wille » 10.01.2024, 21:03

Ich beziehe seit 09/2023 eine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte mit gewissen Abschlägen nach dem Gesetzt, die ich mir als Teilrente zu 95 Prozent auszahlen lasse. Dabei bin ich meinem früheren Arbeitgeber in Vollzeit weiter tätig und erhalte bislang ein Gehalt, dass über den Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Krankenversicherung liegt. So sichere ich mir den Anspruch auf zukünftiges Krankengeld und hole die Abschläge für die in Anspruch genommene Teilrente sukzessive etwas auf, da mein Arbeitgeber und ich noch Beiträge in die Rentenversicherung zahle.
Leider bin ich jetzt erkrankt mit einer Diagnose, die zumindest auf längerfristige Abwesenheit hindeutet und mache mir jetzt Gedanken, wie es finanziell weitergeht.

Ich werden nach meiner Recherche künftig Krankengeld erhalten, wo die Teilrente nicht angerechnet wird. Zu einer Reha über die Rentenversicherung kann mich die Krankenkasse an sich nicht mehr auffordern, da ich von der Rentenversicherung bereits eine Teilrente von 95 % erhalte. Folgende Fragen habe ich:

a) Ich stelle mir vor, dass mich die Krankenkasse zu einer Reha, die die Krankenkasse zahlt, auffordern wird. Erhalte ich dann auch während einer Reha weiter Krankengeld, da Übergangsgeld durch die Rentenversicherung entfällt?

b) Kann die Krankenkasse in meinem Fall zusätzlich nach einem etwaigen negativen Gutachten fordern, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen oder kann mich in die Krankenkasse dann in eine Vollrente zwingen, so dass kein Krankengeld mehr neben der Teilrente gezahlt wird? Ich bin dann ja immer noch unter der Regelaltersgrenze in meinem Fall.



Ich stelle mir jedenfalls vor, dass die Krankenkasse in jedem Fall versuchen wird, irgendwie bei mir das Krankengeld zeitnah einzusparen. Da ich noch finanzielle Verpflichtungen habe, benötige ich an sich das Krankengeld neben der Teilrente.

Das einfachste für mich wird bei schlechter Prognose sein, zeitnah eine Vollrente zu beantragen, dann entfällt aber sofort das Krankengeld. Ich hoffe, dass ich zeitnah wieder arbeitsfähig werde, dies ist aber derzeit nicht absehbar.
Wer kann mir in meinem Fall zu meinen Fragen eine Auskunft geben?

ratte1
Beiträge: 894
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Re: Krankengeld bei Teilrentenbezug

Beitrag von ratte1 » 10.01.2024, 22:33

Hallo,

Infos kannst du unter Punkt 7.2 auf Seite 204 des Rundschreibens des GKV-Spitzenverbandes vom 18./19.06.2019 zum Krankengeld finden:https://www.tk.de/resource/blob/2043160 ... 9-data.pdf

MfG

ratte1

Heinrich Wille
Beiträge: 3
Registriert: 08.01.2024, 14:53

Re: Krankengeld bei Teilrentenbezug

Beitrag von Heinrich Wille » 11.01.2024, 11:50

Danke für die schnelle Antwort, jedoch sind auf der von Ihnen erwähnten Seite die Fälle aufgeführt, wo nach Beginn der Leistung (Krankengeld) hier eine Teilrente gewährt wird.
In meinem konkreten Fall beziehe ich bereits seit Monaten eine Teilrente und war bis zur Erkrankung unverändert berufstätig, meine Teilrente wird wie beschrieben aufgrund einer Schwerbehinderung in Form einer vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen gewählt, die Regelaltersgrenze ist nicht erreicht. Meine jetzige Krankheit hat mit meiner Schwerbehinderung nichts zu tun. Deswegen gehe ich erst einmal davon aus, dass ich Krankengeld ungekürzt erhalte und keine Anrechnung der Teilrente erfolgt. Ist das so oder muss ich andere Dinge berücksichtigen?
Danke für eine Klarstellung und die Beantwortung meiner Fragen durch die Forenmitglieder im Voraus!

Heinrich Wille
Beiträge: 3
Registriert: 08.01.2024, 14:53

Re: Krankengeld bei Teilrentenbezug

Beitrag von Heinrich Wille » 13.01.2024, 07:58

Ist hier jemand, der auf meine Fragen antworten kann? Vielen Dank im Voraus!

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Krankengeld bei Teilrentenbezug

Beitrag von Czauderna » 13.01.2024, 11:35

Hallo,
ja, bei einer Teilrente besteht Krankengeldanspruch auf das ungekürzte Krankengeld. Du musst da nichts unternehmen, das macht die Krankenkasse, vorausgesetzt, sie bekommt die Daten von deinem Arbeitgeber übermittelt.
Gruss
Czauderna

Antworten