Krankengeld bei Wiedereingliederung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Lalelu123
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Krankengeld bei Wiedereingliederung

Beitrag von Lalelu123 » 23.06.2021, 20:34

Hallo und herzlichen Dank für die Aufnahme.

Ich bin seit dem 14.01 AU erkrankt und nun in der Wiedereingliederung. Diese endet kommenden Sonntag 27.06.

Meine Krankenkasse teilte mir mit, dass das Krankengeld nur bis Freitag 25.06 gezahlt wird, da ich als Sachbearbeiterin am Wochenende nicht arbeiten würde. Meine AU ist wie die Wiedereingliederung bis Sonntag 27.06 ausgestellt.

Kann die KK einfach für 2 Tage das Krankengeld streichen? Wenn ja, mit welcher Rechtsgrundlage? Ich wurde telefonisch auf §74 SGB V verwiesen, doch das scheint mir nicht korrekt.

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe
Silke

Czauderna
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Re: Krankengeld bei Wiedereingliederung

Beitrag von Czauderna » 23.06.2021, 20:59

Hallo und willkommen im Forum
Wenn die Wiedereingliederung lt. wiedereingliederunsplan am 27.06. endet, dann muss auch das kalendertaegliche Krankengeld bis zum 27.06. gezahlt werden. Die Krankenkasse hätte schon bei der Genehmigung des Planes darauf achten und das Ende auf den 25.6. festlegen müssen.
Gruß
Czauderna

Lalelu123
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Re: Krankengeld bei Wiedereingliederung

Beitrag von Lalelu123 » 23.06.2021, 21:05

Danke für deine Antwort.

Die KK teilte mir diese Info direkt nach Einreichung der Wiedereingliederung mit.

Der Plan selber wurde aber nicht geändert.

Mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass Krankengeld während der Wiedereingliederung gezahlt wird. Aber auch, dass die Wiedereingliederung nur bis freitags 25.06 anerkannt wird. Wenn ich Samstags arbeiten würde, dann muss ich das nachweisen.

Mein Arbeitgeber sagt aber, dass er Gehalt erst ab Montag zahlt denn ich habe ja bis einschließlich Sonntag eine AU.

Bekomme ich nun Krankengeld für Sa und So oder muss ich die Wiedereingliederung und AU für Gehalt ändern lassen?

Bin gerade echt verzweifelt

Gruß
Silke

D-S-E
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Re: Krankengeld bei Wiedereingliederung

Beitrag von D-S-E » 24.06.2021, 07:36

Hallo Silke,

die Begründung der Kasse ist eigentlich korrekt und die Kasse handelt sogar in deinem Sinne, denn sowohl du als auch die Kasse würden profitieren, wenn beim Wiedereingliederungsplan darauf geachtet wird, dass diese am Freitag endet.

Im Grunde ist es so, dass du diesen Kampf mit deinem Arbeitgeber austragen müsstest - aus der Praxis kenne ich es aber so, dass fast alle Versicherten ihren Ärger gegen die Krankenkasse richten und dort versuchen, die zwei weiteren Tage Krankengeld zu bekommen, obwohl dies finanziell schlechter ist.

Falls du nichts schriftliches bekommen hast, fordere die Kasse auf, schriftlich zu bescheiden, warum dein Krankengeld früher endet, als auf die AU endet. Dann leg dagegen Widerspruch ein. Das wird schon klappen.

Viele Grüße
D-S-E

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