Hi an alle,
ich habe eine Frage bzgl. der Krankengeldhöhe bei einer Tariferhöhung. Folgender Sachverhalt:
AU besteht seit Mitte September. Ab Ende Oktober aus der Lohnfortzahlung. Ab November würde der Person eine Gehaltserhöhung zustehen die tarifvertraglich geregelt ist (alle 2 Jahre eine Erhöhung). Wird das Krankengeld aus dem Monat August berechnet oder wird in diesem Fall die Tariferhöhung die Anfang November greifen würde bei der Berechnung berücksichtigt? Der Rechtsanspruch auf diese Erhöhung bestand ja bereits vor Beginn der AU.
Wenn der November greift wäre ich dankbar um Angaben zur Rechtsgrundlage.
Eine Frage noch bzgl dem Eigenanteil bei einer AHB über die Rentenversicherung. Die Person fällt wie gesagt Ende Oktober aus der Lohnfortzahlung. Die AHB beginnt ab dem Folgetag des Lohnfortzahlungsendes. Muss in diesem Fall der Eigenanteil in Höhe von 10 Euro gezahlt werden oder ist der aufgrund des Übergangsgeldbezugs hinfällig?
Vielen Dank und Gruß
Bonefish
Krankengeld-Berechnung bei Tariferhöhung
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 17
- Registriert: 10.07.2008, 21:43
Hallo,
die Tariferhöhung wird beim Krankengeld nicht berücksichtigt, da sie sich nicht auf den zu berücksichtigenden Abrechnungsmonat August erstreckt.
Als Übergangsgeldbezieher muss der Zuzahlungsbetrag von 10,- EURO während der Reha nicht geleistet werden, s. hier deutsche-rentenversicherung.de/nn_15758/SharedDocs/de/Inhalt/03__Rehabilitation/01__leistungen/02__medizinische__reha/kosten__zuzahlung.html
MfG
ratte1
die Tariferhöhung wird beim Krankengeld nicht berücksichtigt, da sie sich nicht auf den zu berücksichtigenden Abrechnungsmonat August erstreckt.
Als Übergangsgeldbezieher muss der Zuzahlungsbetrag von 10,- EURO während der Reha nicht geleistet werden, s. hier deutsche-rentenversicherung.de/nn_15758/SharedDocs/de/Inhalt/03__Rehabilitation/01__leistungen/02__medizinische__reha/kosten__zuzahlung.html
MfG
ratte1