Krankengeld berechnung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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siggi
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Krankengeld berechnung

Beitrag von siggi » 04.08.2009, 14:40

Hallo an alle,':wink:'
ich habe folgendes Problem mit meiner Kasse:
Seit 6. Juli habe Krankengeldanspruch und habe eben einen Brief über die Höhe des Krankengeldes erhalten. Keine Berechnungsgrundlage keine Erklärung nichts dergleichen.Im Vorfeld hatte die KK einen versuch gestartet mich zur Selbstauskunft zu bewegen':shock:'.
Nun zu meinen Fragen

muss die KK nicht eine nachvollziehbare Berechnung zuschicken?
Ist das ein Verwaltungsakt der eine Rechtsbehelfsbelehrung haben muss?
Wenn ja wie setze ich das durch?':roll:'
Gruß siggi

Hucky
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Beitrag von Hucky » 04.08.2009, 19:33

Hallo,

die KK muss Dir in ihrem Bescheid nicht zwingend die Berechnung des KG bis Detail mitteilen. Die KK teilt Dir in der Regel nur das Brutto-KG und das Netto-KG und ggf. noch die Bemessungssgrundlage mit.(§ 33 (1) SGB X: Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.)

Das Sinnvollste ist, du vereinbarst einen Termin, bei dem Dir der SB die Berechnung erklären kann.

§ 36 SGB X regelt das Thema Rechtsbehelf. Grundsätzlich sollte ein Rechtsbehelf bei jedem Verwaltungssakt erfolgen. Macht es die KK nicht, verlängert sich die Widerspruchssfrist auf 1 Jahr.

Ob du den Rechtsbehelf unbedingt durchsetzen willst bleibt Dir überlassen. Der Bescheid ist auch ohne Behelf gültig.

VG
Hucky

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.08.2009, 20:44

Hallo,
bis auf die Sache mit der Rechtsbehelfsbelehrung stimme ich Hucky zu.
Natürlich wird die Kasse auf Anforderung auch mitteilen wie das Krankengeld genau errechnet wurde.

Ansonsten aber nicht.

Bei der Mitteilung über die Höhe des Krankengeldes handelt es sich um einen begünstigenden Verwaltugsakt, also eine Leistungsbewilligung.
Eine Rechtsbehelfsbelehrung gehört nur unter belastende Verwaltungsakte,
also z.B. Verweigerung von Krankengeld oder Leistungsblehnungen oder Kürzungen.
Gruß
Czauderna

siggi
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Beitrag von siggi » 05.08.2009, 00:19

Hallo,

naja wenn ich so sehe was die mir da vorgeben, zweifele ich schon ob das sein kann, zumal ich nicht weiss woher die mein EK haben und ob das mit der wiklichkeit übereinstimmt, also keine bemessungsgrundlage.
Bei einem Brutto von 1488€ und einem Netto von 1057€ kome ich mit allen KG-rechnenern im www. auf ganz andere Beträge als die KK ausserdem weis ich nicht wie mann von den 3Kröten überhapt noch existieren soll. ':('
Und dann noch Medis und KGym bezahlen, geht gar nicht mehr.

Naja werde die KK bitten mir das ganze genau zu erläutern wieso diese beträge und nicht mehr.
Habt Ihr einen tip wieviel das sein müsste?
kann ich mit den 3Kröten evtl. befreiung beantragen?
und kann die KK mich zwingen':?' meinen Doc. von der Schweigepflicht gegenüber den Mitarbeitern der KK zu entbinden? oder wollen die nur druck ausüben, wie wehrt man sich da am besten?

Gruss und DANKE ':lol:'

siggi

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.08.2009, 08:26

Hallo,
habe mal kurz gerechnet - ohne >Gewähr muesste dein Brutto-Krankengeld bei etwa 35,00 € pro Kalendertag liegen (70 % vom Bruttoeinkommen im Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit).

Woher die Kasse die Daten hat ? - wenn Du beschäftigt bist vom Arbeitgeber - wenn du ALG-Bezieher bist vom Arbeitsamt (kann aber nicht sein, weil dort das KRankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wird.

Beachten solltest Du (steht auch auf der Krankengeldmitteilung), dass von deinem Krankengeld noch Sozialversicherungsbeiträge zur Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden.

Eine Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen ist nicht möglich - man lediglich alle Zuzahlungen, die 2% vom Jahreseinkommen überschreiten (bei chronisch Kranken sind das 1%) von der Kasse zurückbekommen.

Du musst deinen Doc. nicht extra von der Schweigepflicht entbinden -
die behandelnden Ärzte sind aufgrund der Gesetzgebung und der Rechtsprechung verpflichtet den Kassen in bestimmten Umfängen Auskunft über den Gesundheitszustand des Versicherten zu erteilen.

Wogegen du aber beispielsweise Einlegen kannst ist , das die Kasse Krankenhaus oder Reha-Entlassungs oder Befundbericht erhält.

bedenke aber, dass Du eine gesetzliche Mitwirkungspflicht hast und da könnte es dir passieren (ich betoine, könnte), das die Kasse dann kein Krankengeld mehr zahlt.

Gruß

Czauderna

siggi
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Beitrag von siggi » 05.08.2009, 12:49

Hallo,

meiner berechnung nach müssete das Brutto auch bei knapp 35,--€ liegen die KK hat aber nur 31,37 Brutto ausgerechnet und genau da liegt mein zweifel. Ich werde auf jeden fall heute noch einen Brief abschicken und die KK bitten das ganz ausführlich vorgerechnet zu bekommen.

Das mit der schweigepflicht ist halt so ne sache, die wollten eine in der, die KK explizit alle Befunde, alle Bilder, alle Gutachten sämtliche med. Unterlagen usw. was mit meiner erkrankung zu tun hat bekommt sowie der MDK eben auch. Dann der hinweis auf §69 SGB X der aber nur sagt das die KK eine fortdauer der erkrankung an den Arbeitgeber mitteilen darf nicht aber vom Doc. zur KK! Oder kann ich nicht mehr lesen?
Also werde ich mal keine entbindung zurück senden, jedoch danke für die Info.
Und sollte ein Bescheid, welcher ja auch Krankengeld ist, nicht, egal ob begünstigend oder negativ, immer Rechtsbehelfsfähig sein? Ich dachte immer das wäre so.':oops:'

Gruß
Siggi

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.08.2009, 23:01

siggi hat geschrieben:Hallo,

meiner berechnung nach müssete das Brutto auch bei knapp 35,--€ liegen die KK hat aber nur 31,37 Brutto ausgerechnet und genau da liegt mein zweifel. Ich werde auf jeden fall heute noch einen Brief abschicken und die KK bitten das ganz ausführlich vorgerechnet zu bekommen.

Ja, mach das mal !

Das mit der schweigepflicht ist halt so ne sache, die wollten eine in der, die KK explizit alle Befunde, alle Bilder, alle Gutachten sämtliche med. Unterlagen usw. was mit meiner erkrankung zu tun hat bekommt sowie der MDK eben auch. Dann der hinweis auf §69 SGB X der aber nur sagt das die KK eine fortdauer der erkrankung an den Arbeitgeber mitteilen darf nicht aber vom Doc. zur KK! Oder kann ich nicht mehr lesen?

Das siehst du leider falsch - natürlich darf der Arzt bzw. er muss sogar der Kasse auf Anfrage mitteilen ob die Arbeitsunfähigkeit noch weiter besteht und ggf. wie lange und er muss sogar ingewissem Umfang medizinische Daten übermitteln.

Also werde ich mal keine entbindung zurück senden, jedoch danke für die Info.

Das ist deine eigene Entscheidung - kannst du machen

Und sollte ein Bescheid, welcher ja auch Krankengeld ist, nicht, egal ob begünstigend oder negativ, immer Rechtsbehelfsfähig sein? Ich dachte immer das wäre so.':oops:'

Natürlich kann man auch gegen ansich begünstigende Verwaltungsakte Widerspruch einlegen - hier gilt die 1 Jahres-Frist, aber nur unter belastende Verwaltungsakte gehört folgender Spruch

"Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch einlegen, der möglichst eingehend begründet werden sollte "
(Habe ich aus dem Gedächtnis geschrieben, könnte tatsächlich wörtlich etwas anders lauten)

Gruß
Siggi
Gruß Czauderna

Rentner
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Beitrag von Rentner » 06.08.2009, 09:40

Hallo Siggi,

das Krankengeld wird aus 90 % des Nettos berechnet. Zur Auszahlung kommt dieser Betrag minus der Anteile für KV und PV.

siggi
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Beitrag von siggi » 06.08.2009, 09:53

Hallo,

erst mal Danke an Czauderna für die ausführliche hilfe.
Ich hab den Brief weggeschickt und hoffe bald von der kk zu hören, werde ggf. mitteilen wie die KK geantwortet hat.

Rentner hat folgendes geschrieben:
das Krankengeld wird aus 90 % des Nettos berechnet. Zur Auszahlung kommt dieses Betrag minus der Beiträge für KV und PV.

Das mit den 90% wäre trotzdem ein anderer betrag, deswegen bin ich ja so erstaunt, auf jeden fall habe ich mit vielen KG-rechnern sowie mit der veröffentlichten Formel immer den selben betrag > ca. 35€ < aber niemals kam ich in die nähe des betrages meiner KK.

Rentner
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Beitrag von Rentner » 06.08.2009, 13:26

Du schreibst von einem Netto von 1057 €. Davon sind 90% 931,30 %.

Diesen Betrag durch 30 Tage ergibt 31,37 € Krankengeld brutto kalendertäglich.

Was stimmt dann nicht ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.08.2009, 13:40

Hallo,
ja, da hat der "Renter" recht - manchesmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht - ich habe auch nur mit den 70% gerechnet, aber die Begrenzung auf 90% vom Netto nicht beachtet - sorry
und
vielen Dank Rentner für die Korrektur.
Gruß
Czauderna

Nemesis
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Beitrag von Nemesis » 06.08.2009, 21:54

Rentner hat geschrieben:Hallo Siggi,
das Krankengeld wird aus 90 % des Nettos berechnet. Zur Auszahlung kommt dieser Betrag minus der Anteile für KV und PV.
Im Grunde genommen ist dieses Statement völlig falsch, da nicht lediglich das Nettogehalt betrachtet wird, sondern:

1. es werden umfangreiche Vergleichsberechnungen bei der Krankengeldberechnung durchgeführt (die ich hier nicht erläutern möchte, da zu umfassend) und
2. es werden vom Bruttokrankengeld niemals Beitragsanteile für KV abgezogen, sondern für PV, RV und ALV.

Etwa grob abschätzen lässt sich das Krankengeld, wenn man so ca. 80 -85 % seines vorherigen Nettogehalts rechnet, allerdings kann dies auch noch sehr schwanken, wenn man kein gleichbleibendes Gehalt bezieht (sondern Stunden- /Akkordlohn, auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantieme etc. spielen dabei eine gewichtige Rolle).

Ergo: Lass dir den Brutto- als auch Nettorankengeldbetrag händisch von der Sachbearbeiterin / dem Sachbearbeiter vorrechnen, gehe dazu am Besten persönlich in die Geschäftsstelle, dann können wir weitersehen (wenn du hier genaue Werte und Berechnungsdaten veröffentlichst).

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