Krankengeld durch Lückentag verwirkt, wer zahlt bei erneuter Krankschreibung?
Moderator: Czauderna
Krankengeld durch Lückentag verwirkt, wer zahlt bei erneuter Krankschreibung?
schönen guten Morgen,
leider hat mich die Krankenkasse aus dem Krankengeldbezug gekickt, weil ich einen Lückentag habe. Meine Krankmeldung, die ja nun nicht bezahlt wird, läuft zu heute aus. Wenn ich mich jetzt weiter krankschreiben lasse, wer bezahlt das dann? (ich bin arbeitslos mit ALG I Anspruch). ich weiß nicht wie ich mich da verhalten soll. Danke und liebe Grüße
leider hat mich die Krankenkasse aus dem Krankengeldbezug gekickt, weil ich einen Lückentag habe. Meine Krankmeldung, die ja nun nicht bezahlt wird, läuft zu heute aus. Wenn ich mich jetzt weiter krankschreiben lasse, wer bezahlt das dann? (ich bin arbeitslos mit ALG I Anspruch). ich weiß nicht wie ich mich da verhalten soll. Danke und liebe Grüße
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zwischen den Stühlen
.
Das lässt sich so nicht beantworten,
sondern nur sagen: vielleicht
- keiner
- später die Krankenkasse
- die Arbeitsagentur
- das Job-Center
Kommt ganz auf die übrigen Details an
und darauf, was der Gesetzgeber macht
https://up.picr.de/34565124sv.pdf
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Das lässt sich so nicht beantworten,
sondern nur sagen: vielleicht
- keiner
- später die Krankenkasse
- die Arbeitsagentur
- das Job-Center
Kommt ganz auf die übrigen Details an
und darauf, was der Gesetzgeber macht
https://up.picr.de/34565124sv.pdf
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Re: Krankengeld durch Lückentag verwirkt, wer zahlt bei erneuter Krankschreibung?
Sie wissen es also nicht.
Re: Krankengeld durch Lückentag verwirkt, wer zahlt bei erneuter Krankschreibung?
Moin,
Anton weiß es ganz genau. Er will es Dir nur nicht direkt sagen. Er plant eigentlich erst die Verunsicherung, dann Entsetzen, dann Schuldzuweisung und wenn das alles angekommen ist versucht er Dich dazu zu bringen für seine abstrusen Ideen vor das Sozialgericht zu ziehen.
Dann geht die Klage schief, die Richter sind Schuld, es wird im Besten Fall noch ein Richter wegen Rechtsbruch angezeigt und die Opfer müssen Eine Strafe wegen Missbrauch bezahlen.
Ist nicht an den Haaren herbeigezogen sondern es gibt genug Beispiele.
Jetzt zu Deiner Frage:
Es bezahlt keiner. Durch die Lücke entfällt der Anspruch auf Krankengeld. Die Versicherung wird fortgesetzt als Familienangehörige (falls verheiratet und Ehemann in der GKV), als freiwillig versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld oder als obligatorische Anschlusssicherung (auch ohne Krankengeldanspruch).
Das Arbeitsamt zahlt erst wieder ALG wenn Du der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst.
So viel als Schlussfolgerung aus Deinen Angaben. Ob dennoch ein Anspruch besteht (wenn die Lücke durch einen Fehler des Arztes entstanden ist und Du alles mögliche unternommen hast, um eine lückenlose Krankschreibung zu erhalten).
Anton weiß es ganz genau. Er will es Dir nur nicht direkt sagen. Er plant eigentlich erst die Verunsicherung, dann Entsetzen, dann Schuldzuweisung und wenn das alles angekommen ist versucht er Dich dazu zu bringen für seine abstrusen Ideen vor das Sozialgericht zu ziehen.
Dann geht die Klage schief, die Richter sind Schuld, es wird im Besten Fall noch ein Richter wegen Rechtsbruch angezeigt und die Opfer müssen Eine Strafe wegen Missbrauch bezahlen.
Ist nicht an den Haaren herbeigezogen sondern es gibt genug Beispiele.
Jetzt zu Deiner Frage:
Es bezahlt keiner. Durch die Lücke entfällt der Anspruch auf Krankengeld. Die Versicherung wird fortgesetzt als Familienangehörige (falls verheiratet und Ehemann in der GKV), als freiwillig versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld oder als obligatorische Anschlusssicherung (auch ohne Krankengeldanspruch).
Das Arbeitsamt zahlt erst wieder ALG wenn Du der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst.
So viel als Schlussfolgerung aus Deinen Angaben. Ob dennoch ein Anspruch besteht (wenn die Lücke durch einen Fehler des Arztes entstanden ist und Du alles mögliche unternommen hast, um eine lückenlose Krankschreibung zu erhalten).
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die einen sehen es so die anderen anders
War dies nicht ausreichend eindeutig?
DiesAnton Butz hat geschrieben: ↑14.12.2018, 10:45.
Das lässt sich so nicht beantworten …
Kommt ganz auf die übrigen Details an
und darauf, was der Gesetzgeber macht
stimmt so jedenfalls nicht! Wenn du näher beschreibst,
wie das war und was „arbeitslos mit ALG I Anspruch“ be-
deutet, sehen wir hier gerne weiter.
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Re: Krankengeld durch Lückentag verwirkt, wer zahlt bei erneuter Krankschreibung?
Hallo,
Ich frage mich, wie es zu einer Lücke kommen, die morgen beginnt.
Gruß
Czauderna
Ich frage mich, wie es zu einer Lücke kommen, die morgen beginnt.
Gruß
Czauderna
Re: Krankengeld durch Lückentag verwirkt, wer zahlt bei erneuter Krankschreibung?
Indem die Lücke vor der letzten AU (die morgen endet) entstanden ist
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Und nun?
Und nun Kati2020,Anton Butz hat geschrieben: ↑14.12.2018, 14:27
Wenn du näher beschreibst, wie das war und was „arbeitslos
mit ALG I Anspruch“ bedeutet, sehen wir hier gerne weiter.
wie soll es - spätestens am Montag -
weitergehen?
Schönen Gruß
Anton