Krankengeld durch Lückentag verwirkt, wer zahlt bei erneuter Krankschreibung?

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Moderator: Czauderna

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Kati2020
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Krankengeld durch Lückentag verwirkt, wer zahlt bei erneuter Krankschreibung?

Beitrag von Kati2020 » 14.12.2018, 10:07

schönen guten Morgen,
leider hat mich die Krankenkasse aus dem Krankengeldbezug gekickt, weil ich einen Lückentag habe. Meine Krankmeldung, die ja nun nicht bezahlt wird, läuft zu heute aus. Wenn ich mich jetzt weiter krankschreiben lasse, wer bezahlt das dann? (ich bin arbeitslos mit ALG I Anspruch). ich weiß nicht wie ich mich da verhalten soll. Danke und liebe Grüße

Anton Butz
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zwischen den Stühlen

Beitrag von Anton Butz » 14.12.2018, 10:45

.
Das lässt sich so nicht beantworten,
sondern nur sagen: vielleicht

- keiner
- später die Krankenkasse
- die Arbeitsagentur
- das Job-Center

Kommt ganz auf die übrigen Details an
und darauf, was der Gesetzgeber macht

https://up.picr.de/34565124sv.pdf
.

Kati2020
Beiträge: 2
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Re: Krankengeld durch Lückentag verwirkt, wer zahlt bei erneuter Krankschreibung?

Beitrag von Kati2020 » 14.12.2018, 11:26

Sie wissen es also nicht.

broemmel
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Re: Krankengeld durch Lückentag verwirkt, wer zahlt bei erneuter Krankschreibung?

Beitrag von broemmel » 14.12.2018, 13:17

Moin,
Anton weiß es ganz genau. Er will es Dir nur nicht direkt sagen. Er plant eigentlich erst die Verunsicherung, dann Entsetzen, dann Schuldzuweisung und wenn das alles angekommen ist versucht er Dich dazu zu bringen für seine abstrusen Ideen vor das Sozialgericht zu ziehen.

Dann geht die Klage schief, die Richter sind Schuld, es wird im Besten Fall noch ein Richter wegen Rechtsbruch angezeigt und die Opfer müssen Eine Strafe wegen Missbrauch bezahlen.

Ist nicht an den Haaren herbeigezogen sondern es gibt genug Beispiele.

Jetzt zu Deiner Frage:
Es bezahlt keiner. Durch die Lücke entfällt der Anspruch auf Krankengeld. Die Versicherung wird fortgesetzt als Familienangehörige (falls verheiratet und Ehemann in der GKV), als freiwillig versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld oder als obligatorische Anschlusssicherung (auch ohne Krankengeldanspruch).
Das Arbeitsamt zahlt erst wieder ALG wenn Du der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst.

So viel als Schlussfolgerung aus Deinen Angaben. Ob dennoch ein Anspruch besteht (wenn die Lücke durch einen Fehler des Arztes entstanden ist und Du alles mögliche unternommen hast, um eine lückenlose Krankschreibung zu erhalten).

Anton Butz
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die einen sehen es so die anderen anders

Beitrag von Anton Butz » 14.12.2018, 14:27

Kati2020 hat geschrieben:
14.12.2018, 11:26

Sie wissen es also nicht.

War dies nicht ausreichend eindeutig?
Anton Butz hat geschrieben:
14.12.2018, 10:45
.
Das lässt sich so nicht beantworten …
Kommt ganz auf die übrigen Details an
und darauf, was der Gesetzgeber macht

Dies
broemmel hat geschrieben:
14.12.2018, 13:17

Es bezahlt keiner.

stimmt so jedenfalls nicht! Wenn du näher beschreibst,
wie das war und was „arbeitslos mit ALG I Anspruch“ be-
deutet, sehen wir hier gerne weiter.
.

Czauderna
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Re: Krankengeld durch Lückentag verwirkt, wer zahlt bei erneuter Krankschreibung?

Beitrag von Czauderna » 14.12.2018, 20:09

Hallo,
Ich frage mich, wie es zu einer Lücke kommen, die morgen beginnt.
Gruß
Czauderna

broemmel
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Re: Krankengeld durch Lückentag verwirkt, wer zahlt bei erneuter Krankschreibung?

Beitrag von broemmel » 14.12.2018, 21:10

Indem die Lücke vor der letzten AU (die morgen endet) entstanden ist

Anton Butz
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Und nun?

Beitrag von Anton Butz » 15.12.2018, 09:03

Anton Butz hat geschrieben:
14.12.2018, 14:27

Wenn du näher beschreibst, wie das war und was „arbeitslos
mit ALG I Anspruch“ bedeutet, sehen wir hier gerne weiter.

Und nun Kati2020,

wie soll es - spätestens am Montag -
weitergehen?

Schönen Gruß
Anton

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