Krankengeld eingestellt

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Moderator: Czauderna

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Silent-Hunter
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Krankengeld eingestellt

Beitrag von Silent-Hunter » 15.01.2022, 10:22

Liebe Forengemeinde,

ich wende mich heute mit folgendem Problem an Euch. Ich fang ganz vorn an.

Im Oktober 2019 verloren wir unsere Tochter im Alter von 25 Jahren. Dieses Ereigniss hat mir den Boden unter den Füßen weggerissen.
Ich lies mich krankschreiben. Diagnose damals F... Nummer (Verdacht). Ich begab mich in psychologischer Behandlung. Nach 1 Jahr beendete ich diese wieder. Dann kam der erste Brief, dass die KK das KG einstellt. (Außsteuerung) War auch rechnerisch alles in Ordnung. So weit so gut.
Ich meldete mich dann beim AA und bekam ALG1. Nach ca. 1 Jahr ging es mir wieder dermaßen schlecht und wurde wieder krankgeschrieben auf F32.2G.
KG wurde mir genehmigt und auch bezahlt. Nach der letzten Krankschreibung kam kein KG mehr und ich dachte mir, ruf ich mal an. Und jetzt kam für mich der Hammer.
Telefonat sinngemäß: " Wir haben ihr KG eingestellt, weil Sie den Antrag auf Reha nicht abgegeben haben." Ich: Ich habe von Ihnen nie einen Antrag bekommen."
" Bei uns ist er raus und zählt am 3.Tag als zugestellt. Beweisen Sie, dass er nicht zugestellt wurde."
Jetzt habe ich folgendes dazu gefunden.
Zwar gilt der Bescheid grundsätzlich nach § 37 Abs. 2 SGB X am dritten nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Wird der Zugang selbst jedoch bestritten, hat die Krankenkasse den Zugang nach den allgemeinen Beweisregeln nachzuweisen (vgl. BFH, Urteil vom 14.03.1989 VII R 75/85 , BStBl II 1989, 534 ). Dieser Nachweis kann nicht alleine dadurch geführt werden, dass es keinen Rückläufer gab. Einen derartigen Anscheinsbeweis gibt es nicht. So kann es bespielweise ebenso sein, dass der Brief bereits auf dem Hinweg verloren ging. Es entspricht gerade nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Briefe mit hundertprozentiger Sicherheit zugehen. Eine solche wäre aber erforderlich, um die Absendung eines Schriftstückes als Beweis für den Zugang ansehen zu können.

Nun möchte ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlgen. Meine Frage nun hierzu.
Habe ich eine Chance und wie schreibt man sowas.


Vielen Dank an alle die mir helfen wollen/können.



Silent-Hunter

Czauderna
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Re: Krankengeld eingestellt

Beitrag von Czauderna » 15.01.2022, 12:41

Hallo und willkommen im Forum
ja, selbstverständlich solltest du sofort Widerspruch einlegen.
Darin sollte auf jeden Fall drinnen stehen, dass du eine Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages nach § 51 SGB V nicht erhalten hast
und als Begründung gibst du das als Begründung an, was du gefunden hast, nämlich, dass du nicht der Kasse beweisen musst, dass du den Bescheid nicht erhalten hast, was ja auch gar nicht ginge, sondern die Kasse muss dir beweisen, dass du ihn erhalten hast, z.B., wenn der Bescheid per Einschreiben versandt worden wäre, durch die Übergabebenachrichtigung des Zustellers.
Als Abschluss beantragst du die Rücknahme der mündlichen Krankengeldverweigerung, die übrigens auch nicht zulässig ist. Du verlangst, dass deinem Widerspruch abgeholfen wird, oder dass du einen klage fähigen Bescheid erhältst.
Das Ganze natürlich per Einschreiben.
Gruss
Czauderna

Silent-Hunter
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Re: Krankengeld eingestellt

Beitrag von Silent-Hunter » 16.01.2022, 20:04

Hallo Czauderna ,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe nun Widerspruch eingelegt per Mail und einmal per Einschreiben. mal sehen was kommt.



VG

D-S-E
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Re: Krankengeld eingestellt

Beitrag von D-S-E » 20.01.2022, 17:40

Hallo,

in der Tat muss die Krankenkasse nachweisen, dass der Brief angekommen ist, nicht du musst den Nicht-Erhalt nachweisen.

Es gibt Kassen, die deshalb Aufforderungen per Postzustellungsurkunde versenden.

Umgekehrt ist es natürlich genauso, dass bei AU's die Beweislast für den Eingang bei der Kasse beim Versicherten liegt, auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen.

Viel Erfolg!

Czauderna
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Re: Krankengeld eingestellt

Beitrag von Czauderna » 20.01.2022, 17:51

Hallo,
Umgekehrt ist es natürlich genauso, dass bei AU's die Beweislast für den Eingang bei der Kasse beim Versicherten liegt, auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen.

Wobei aber angemerkt werden sollte, dass dies künftig nicht mehr so sein wird, da die Ärzte/innen die Meldung digital direkt an die Kassen senden müssen. Da ist dann der Versicherte raus aus der Nummer mit der Beweislast.
Gruss
Czauderna

Silent-Hunter
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Re: Krankengeld eingestellt

Beitrag von Silent-Hunter » 07.04.2022, 21:36

Hallo an alle,

da sich das jetzt mit dem KK erledigt hat, kam die nächsten Briefe.

Aussteuerung zum 04.05.2022. Ist korrekt , alles ok soweit.
Heute der nächste Brief. Kein Einschreiben etc.

Zitat" Bitte teilen Sie uns Namen und Adresse Ihrer Psychotherapeutin mit" Zitatende

Muss ich denen das mitteilen?


Danke an alle die mir einen Tipp geben.

Czauderna
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Re: Krankengeld eingestellt

Beitrag von Czauderna » 07.04.2022, 22:22

Silent-Hunter hat geschrieben:
07.04.2022, 21:36
Hallo an alle,

da sich das jetzt mit dem KK erledigt hat, kam die nächsten Briefe.

Aussteuerung zum 04.05.2022. Ist korrekt , alles ok soweit.
Heute der nächste Brief. Kein Einschreiben etc.

Zitat" Bitte teilen Sie uns Namen und Adresse Ihrer Psychotherapeutin mit" Zitatende

Muss ich denen das mitteilen?


Danke an alle die mir einen Tipp geben.
Hallo,
nein, musst du nicht, außerdem sollte die Kasse wissen, wenn es eine psychotherapeutische Behandlung gibt, schließlich bezahlt sie diese Behandlung.
Was will sie denn auch jetzt damit, das Leistungsende steht mit dem 04.05. fest. Das passt irgendwie nicht zusammen von der Kassensenseite.
Gruss
Czauderna

Silent-Hunter
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Re: Krankengeld eingestellt

Beitrag von Silent-Hunter » 08.04.2022, 07:14

Czauderna hat geschrieben:
07.04.2022, 22:22
Silent-Hunter hat geschrieben:
07.04.2022, 21:36
Hallo an alle,

da sich das jetzt mit dem KK erledigt hat, kam die nächsten Briefe.

Aussteuerung zum 04.05.2022. Ist korrekt , alles ok soweit.
Heute der nächste Brief. Kein Einschreiben etc.

Zitat" Bitte teilen Sie uns Namen und Adresse Ihrer Psychotherapeutin mit" Zitatende

Muss ich denen das mitteilen?


Danke an alle die mir einen Tipp geben.
Hallo,
nein, musst du nicht, außerdem sollte die Kasse wissen, wenn es eine psychotherapeutische Behandlung gibt, schließlich bezahlt sie diese Behandlung.
Was will sie denn auch jetzt damit, das Leistungsende steht mit dem 04.05. fest. Das passt irgendwie nicht zusammen von der Kassensenseite.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,

vielen Dank für deine Antwort. Ich denke genau so. Es endet eh am 04.05.2022. Also bekommen sie nichts von mir. War eh nicht Einschreiben. Also.

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