Krankengeld erst ab Datum der Feststellung!?!

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Moderator: Czauderna

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jori
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Krankengeld erst ab Datum der Feststellung!?!

Beitrag von jori » 26.10.2009, 14:48

Moinmoin.

Ich bin am Ende meiner Wiedereingliederung wieder krank geworden, bis dann die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde, habe ich aber schon wieder voll gearbeitet. Nun hat mein behandelnder Arzt aber nur den Zahlschein der eigentlich nur bis Ende der Eingliederung gedacht war, einfach "bis auf weiteres" ausgestellt und meinte, das würde der Krankenkasse so genügen. Dem war natürlich nicht so, bis dann die Kasse aber den "Gelben Schein" anforderte, waren 14 Tage vergangen. Für die nun kein Krankengeld gezahlt wird, da dieses ja erst ab dem Datum der Feststellung erfolgt.

Wen darf ich jetzt hauen?!? :?

Nee, im Ernst, mir fehlt mein halber Monatsbedarf und mein Konto ist nach einem Jahr Krankheit auch am Ende.
Ich bin für jeden Tip dankbar.

Schöne Grüße

Joerg

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.10.2009, 15:54

Hallo,
da lag der Arzt falsch - er hätte eine Erstmeldung (gelber Schein) ausstellen müssen - danach beginnt der Krankengeldanspruch mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung.
Gruß
Czauderna

jori
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Beitrag von jori » 26.10.2009, 16:26

Hallo!

Ja, Danke für die schnelle Antwort, das hab ich mir schon gedacht, nur wie komme jetzt ich zu meinem Krankengeld?

Schöne Grüße

Joerg

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.10.2009, 16:56

Hallo,
nun, sofort eine Meldung ausstellen lassen - wenn der Arzt "Rückrat" hat erstellt er eine Erstmeldung mit dem Tag an dem er den Auszahlschein erstellt hat bzw, an dem er die AU. erneut festgestellt hat.
Allerdings kann die Kasse das Krankengeld versagen weil die Meldung zu spät eingegangen ist.
In deinem Falle könnte sie allerdings eine Ausnahme machen, da der "Auszahlschein" ja fristgerecht eingegangen ist - die Betonung liegt aber auf "könnte".
Gruß
Czauderna

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