Krankengeld falsch berechnet?!

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Moderator: Czauderna

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StanLee2000
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Krankengeld falsch berechnet?!

Beitrag von StanLee2000 » 08.05.2024, 10:39

Guten Morgen,

nachdem ich arbeitslos geworden bin, habe ich direkt Krankengeld bezogen. Nun erhalte ich mein reguläres Arbeitslosengeld, das fast 200€ mehr ist als mein vorheriges Krankengeld. Ich gehe davon aus das es falsch berechnet worden ist?! Meines Wissens nach ist ja das Krankengeld genauso hoch wie das ALG? Wie reklamiere ich das am besten und steht mir eine Nachzahlung zu?

Lg

Czauderna
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Re: Krankengeld falsch berechnet?!

Beitrag von Czauderna » 08.05.2024, 13:22

Hallo,
ob das Krankengeld falsch berechnet wurde, das ist die Frage. Du schreibst, dass du direkt nach Ende deiner Beschäftigung Krankengeld erhalten hast.
Wann begann die Arbeitsunfähigkeit, wann endete dein Arbeitsverhältnis?
Dann könnten wir deine Frage besser beantworten.
Gruss
Czauderna

StanLee2000
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Re: Krankengeld falsch berechnet?!

Beitrag von StanLee2000 » 08.05.2024, 17:31

Meine Arbeitsunfähigkeit began nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Lg

Czauderna
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Re: Krankengeld falsch berechnet?!

Beitrag von Czauderna » 08.05.2024, 17:44

Hallo ,
vielen Dank für die Antwort, aber sie hilft da leider nicht weiter. Begann die Arbeitsunfähigkeit nicht noch während des Arbeitsverhältnisses, dann kann es eigentlich nur so sein, dass die Arbeitsunfähigkeit nach Beginn der ALG-1 Zahlung eintrat. In diesem Falle wird das ALG-1 für maximal sechs Wochen weitergezahlt und dann zahlt die Krankenkassen Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, dessen Höhe ihr von der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) übermittelt wird.
Wenn die Arbeitslosengeldzahlung allerdings erst nach Ende der Arbeitsunfähigkeit begann, dann muss der Ablauf ein anderer gewesen sein, vielleicht ein nachgehender Leistungsanspruch, was ich aber nicht so recht nachvollziehen könnte.
Also noch einmal bitte antworten.
1. Wann genau begann die Arbeitsunfähigkeit (Datum) ?
2. Wann endete das Beschäftigungsverhältnis (Datum) ?
3. Von wann bis wann wurde Krankengeld bezogen (Datum)?
4. Wann begann die Arbeitslosengeldzahlung (Datum)?
Warum ich das frage - nun es könnte sein, dass sich das Krankengeld aus dem letzten Arbeitsentgelt (Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit) errechnete , dann hätte das Arbeitslosengeld nichts mit der Krankengeldzahlung zu tun.
Gruss
Czauderna

StanLee2000
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Re: Krankengeld falsch berechnet?!

Beitrag von StanLee2000 » 13.05.2024, 13:32

Hi,

Arbeitsunfähigkeit ist ungefähr September/November 22 eingetreten bis Ende Dezember 2023.

Arbeitslos wurde ich im Mai 2022.

Lg

Czauderna
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Re: Krankengeld falsch berechnet?!

Beitrag von Czauderna » 13.05.2024, 13:50

Hallo,
ich verstehe nicht, wieso auf klare Fragen solche Antworten kommen, das hilft nicht.
Also, wenn die Arbeitsunfähigkeit im September/ November 2022 ( das sind zwei Monate Unterschied) begonnen hat und bis Ende Dezember 2023
gedauert hat, dann hat die Höhe des Krankengeldes nicht mehr mit dem Arbeitsverhältnis zu tun, welches im Mai 2022 geendet hat.
Es könnte, und dann wäre es logisch, aber auch so gewesen sein.
Die Arbeitsunfähigkeit begann September/November 2022 während einer Beschäftigung, die während des Krankengeldbezugs im Mai 2023 endete. Die Arbeitsunfähigkeit endete Ende Dezember 2023. Anschließend begann der Arbeitslosengeld-1 Bezug und das Arbeitslosengeld war höher als das bisher bezogene Krankengeld und das führt dann zur Frage, ob denn das Krankengeld falsch berechnet wurde. Nein, wurde es nicht, denn die Berechnung des Arbeitslosengeldbezuges ist eine andere als die Berechnung von Krankengeld. Außerdem muss der Krankengeldbezieher von seinem Krankengeld noch Sozialversicherungsbeiträge entrichten, was der Arbeitslosengeldempfänger nicht tun muss.
Ich habe fertig !
Gruss
Czauderna

StanLee2000
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Re: Krankengeld falsch berechnet?!

Beitrag von StanLee2000 » 13.05.2024, 15:53

Ich war der Meinung irgendwo gelesen zu haben dass das Krankengeld immer die selbe Höhe hat wie das Arbeitslosengeld 1 :?:

Czauderna
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Re: Krankengeld falsch berechnet?!

Beitrag von Czauderna » 13.05.2024, 16:40

Hallo,
das stimmt ja auch, allerdings nur dann, wenn ein Arbeitslosengeldempfänger arbeitsunfähig wird. Dann zahlt zuerst das Arbeitsamt bis zu sechs Wochen das Arbeitslosengeld weiter und danach die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Gruss
Czauderna

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