Krankengeld gesperrt wegen Brückentag!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 08.11.2018, 10:22

Czauderna hat geschrieben: Also, auch mein* Rat, hör auf GKV.
Das wird nicht helfen. Selbst wenn der Neurologe nicht nur bestätigen würde, dass akina am 31.10.2018 nicht arbeitsfähig
war, sondern auch, dass er am 31.10.2018 längere Arbeitsuinfähigkeit annahm, bleibt es erstmal beim Urteil des Bayerischen
Landessozialgerichts vom 01.03.2018, L 20 KR 284/16 und bei diesem Text zum Bayern-Chaos:

knnen-sozialgerichte-ber-krankengeld-en ... ght=#90011

Da müssen wohl gewichtigere Argumente bemüht werden. GKV, Broemmel und Czauderna sind Teil des Problems, nicht der
Lösung.
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.11.2018, 11:43

Hallo,
nun, Akina wird nun wissen was zu tun ist - deshalb bitte keine Grundsatzdiskussionen mehr zu Urteilen und Sachverhalten, die nichts direkt mit diesem Fall zu tun haben. Ich will damit nichts "abwürgen", aber das führt hier die Rat suchende nicht weiter - gilt für alle User.
Gruss
Czauderna
PS : @Anton - wenn es dazu etwas zu bemängeln gibt - bitte dort, wo es um Allgemeines geht,also in "deiner" Rubrik.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 08.11.2018, 13:36

.
Ob akina weiß, was zu tun ist, darf bezweifelt werden.
Aber sie sollte wissen, dass ihre Krankenkasse nicht frecher
oder gar schlechter ist als andere und sie selbst nur eines von
vielen tausend Opfern sog. staatlicher Gewalt ist, weswegen
sich ernsthaft die Frage der Opfer-Entschädigung stellen
sollte:

krankengeldfalle-terminservice-und-vers ... ght=#89982
.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 08.11.2018, 13:44

Anton Butz hat geschrieben:.
Ob akina weiß, was zu tun ist, darf bezweifelt werden.
Aber sie sollte wissen, dass ihre Krankenkasse nicht frecher
oder gar schlechter ist als andere und sie selbst nur eines von
vielen tausend Opfern sog. staatlicher Gewalt ist, weswegen
sich ernsthaft die Frage der Opfer-Entschädigung stellen
sollte:

krankengeldfalle-terminservice-und-vers ... ght=#89982
.
Bist Du wieder auf der Suche nach Opfern die Du stellvertretend für Deine nicht belegte Meinung vor Gericht zerren willst?

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 08.11.2018, 14:07

.
Meine Meinung zur Unverhältnismäßigkeit der Sozialrechts-Guillotine ist
inzwischen vom Kanzler-Kandidaten-Ministerium des Jens Spahn bestätigt.
Damit fliegt auch die sog. Rechtsprechung dazu zwangsläufig vollends auf:
-vp90232.html#90232
Trotz zwischenzeitlich besserer Erkenntnis Versicherte weiterhin zu Opfern zu
machen, macht Jens Spahn jedenfalls nicht automatisch zum Bundeskanzler.
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.11.2018, 14:19

Hallo,
was genau habt Ihr an meinem letzten Beitrag nicht verstanden ?.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 08.11.2018, 14:26

Na Guenter,

ist es so schwierig zu erkennen:

akina´s einzige oder beste Chance ist,
sich an den "Herrn der Krankengeld-Falle"
zu wenden und ihm den ihr von der Kranken-
kasse zugeschobenen "Schwarzen Peter"
weiterzuleiten.

Schönen Gruß
Anton

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.11.2018, 14:31

Anton Butz hat geschrieben:Na Guenter,

ist es so schwierig zu erkennen:

akina´s einzige oder beste Chance ist,
sich an den "Herrn der Krankengeld-Falle"
zu wenden und ihm den ihr von der Kranken-
kasse zugeschobenen "Schwarzen Peter"
weiterzuleiten.

Schönen Gruß
Anton
Hallo,
ich stelle fest, du gibst diesen Rat, broemmel, GKV und auch ich einen anderen Rat. Damit ist doch klar, dass sich Akina zwischen diesen beiden Vorschlägen entscheiden kann, wenn sie will.
Damit ist doch alles gesagt. Deine Bewertung unseres Vorschlags und unsere Bewertung deines Vorschlags führen Akina in soweit nicht weiter.
Gruss
Guenter

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 08.11.2018, 20:40

Anton Butz hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: Also, auch mein* Rat, hör auf GKV.
Das wird nicht helfen. Selbst wenn der Neurologe nicht nur bestätigen würde, dass akina am 31.10.2018 nicht arbeitsfähig
war, sondern auch, dass er am 31.10.2018 längere Arbeitsuinfähigkeit annahm, bleibt es erstmal beim Urteil des Bayerischen
Landessozialgerichts vom 01.03.2018, L 20 KR 284/16 und bei diesem Text zum Bayern-Chaos:

knnen-sozialgerichte-ber-krankengeld-en ... ght=#90011

Da müssen wohl gewichtigere Argumente bemüht werden. GKV, Broemmel und Czauderna sind Teil des Problems, nicht der
Lösung.
.
Keine Grundsatzdiskussion, nur der Hinweis an akina:

Das von mir zitierte Urteil des BUNDESsozialgerichts gilt. Das Urteil eines nachrangigen LANDESsozialgerichts ändert daran nichts. Bitte lass dich von Anton nicht in die Irre führen.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 09.11.2018, 06:43

GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Das von mir zitierte Urteil des BUNDESsozialgerichts gilt.
Und das darin verbaute Konstruktionsteil?
... dass eine ärztliche "Feststellung" der AU kein bloßer rein praxisinterner Vorgang ist, der lediglich in den den Patienten betreffenden ärztlichen Behandlungsunterlagen (formlos) festgehalten werden müsste. Dies ergibt sich schon mittelbar aus § 49 Abs 1 Nr 5 SGB V und ist jedenfalls im - vorliegend betroffenen - Bereich der AU-Feststellung durch Vertragsärzte bezüglich der technischen Ausgestaltung näher geregelt (vgl dazu BSGE 111, 18 = SozR 4-2500 § 46 Nr 4, RdNr 13). Erforderlich ist dafür vielmehr ein Akt mit Außenwirkung, der über eine lediglich irgendwie geäußerte innere Überzeugungsbildung des Arztes hinausgeht und in Form eines entsprechenden Schriftstücks ("Bescheinigung") nach außen hin - vor allem gegenüber der als leistungspflichtig in Anspruch genommenen Krankenkasse - beweissicher zu dokumentieren ist.
Und was ist hiermit?
„Danach ist bei der Auslegung der Vorschriften des SGB sicherzustellen, dass die sozialen Rechte (hier:
insbesondere dasjenige auf wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit nach § 4 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB I)
"möglichst weitgehend" verwirklicht
werden (zu Gehalt und Bedeutung des § 2 Abs 2 SGB I in der
Rechtsprechung des BSG - jeweils mit umfangreichen Rspr-Nachweisen - näher zB Bürck in von Wulffen/
Krasney, Festschrift 50 Jahre BSG, 2004, 139 ff; Fichte, SGb 2011, 492 ff; Dirk Heinz, ZfSH/SGB 2012, 9,
13 ff; exemplarisch aus der BSG-Rspr BSGE 81, 231, 238 = SozR 3-2500 § 5 Nr 37 S 145 (Aufgabe der
Rechtsfigur vom missglückten Arbeitsversuch)). In diese Richtung geht letztlich auch die Rechtsprechung
des BVerfG
, wonach trotz des grundsätzlich fehlenden verfassungsrechtlichen Anspruchs auf bestimmte
Leistungen der GKV gesetzliche bzw auf dem Gesetz beruhende Leistungsausschlüsse und Leistungsbegren-
zungen ebenso wie die nachteilige Auslegung und Anwendung von Regelungen des Leistungsrechts der GKV
durch die Fachgerichte stets daran gemessen werden müssen, ob sie im Rahmen des Art 2 Abs 1 GG
gerechtfertigt
sind, insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen; das gilt insbeson-
dere für diejenigen Personen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen, die in der GKV pflichtversichert
sind und denen die Möglichkeit einer davon abweichenden Absicherung nicht offen steht (vgl BVerfGE 115,
25, 42 ff = SozR 4-2500 § 27 Nr 5 RdNr 20 ff). In Anbetracht des Umstandes, dass das Gesetz die Versa-
gung von Leistungsansprüchen aus dem Recht der GKV bei unstreitiger Krankheit und ansonsten gegebenen
Anspruchsvoraussetzungen nur unter qualifizierten Anforderungen ermöglicht (vgl §§ 52, 52a SGB V ("Lei-
stungsbeschränkung bei Selbstverschulden"), auch § 146 Abs 1 S 1 SGB III zur Alg-Fortzahlung im Krank-
heitsfall), erschiene es unverhältnismäßig, einem Versicherten, der alle sonstigen Anspruchsvoraus-
setzungen erfüllt, die wegen derselben Krankheit für die Dauer von 78 Kalenderwochen inner-
halb eines Dreijahreszeitraums in Betracht kommenden Krg-Ansprüche (vgl § 48 Abs 1 SGB V)
selbst bei einer nur einen Tag lang dauernden Lücke bei den AU-Feststellungen uneingeschränkt
zu versagen
(vgl auch Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des GKV-VSG, BT-Drucks 18/4095
S 80 f Zu Nummer 15 Zu Buchst b: die Rechtslage sei "nicht sachgerecht" und "in der Praxis gelangen
Versicherte oftmals unverschuldet und ohne genaue Kenntnis über die Rechtslage in diese Situation";
kritisch insoweit bereits zB Knispel, NZS 2014, 561, 568). ..."
Auszug: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Schönen Gruß an die Tiefen des Sozialstaats und an die SPD-Spitze!
https://www.zeit.de/kultur/2018-11/hans ... schwoerung
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 09.11.2018, 14:08

.
Hallo Spahn-Team,

was hält euer Meister und unser "Herr der Krankengeld-Falle" denn von diesen Herausforderungen?

krankengeldfalle-terminservice-und-vers ... ght=#90252

Werden die Opfer der Staatsgewalt entschädigt? Oder braucht er das dafür nötige Geld, für andere, ihm wichtigere Zwecke?

Ich bin neugierig, einige andere im Forum sicher auch: Wird Jens Spahn als Minister / Kanzler dafür sorgen, dass es den Krankengeld-
Zwangs-Versicherten künftig tatsächlich besser geht als "akina" hier im Forum

krankengeld-gesperrt-wegen-brckentag-vt10254.html

Wir freuen uns, wenn sich auch Jens Spahn dafür einsetzt, dass wir diese Fragen ehrlich diskutieren und gute Lösungen finden - für
junge und ältere Versicherte.

Für diesen Neustart jetzt mit Jens Spahn als dafür zuständiger Minister!

Schönen Gruß
Anton Butz

.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.11.2018, 14:20

Hallo Anton,
es reicht jetzt - ich mach den Thread im Laufe des Tages zu - wenn die Ratsuchende es möchte, öffne ich ihn wieder, werde dann aber deinen letzten Beitrag verschieben.
Du kannst ihn aber auch selbst löschen oder verschieben, dann bleibt er offen. Sorry, aber lässt mir keine andere Wahl.
Gruss
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 10.11.2018, 07:15

Moin Guenter,

tu´ halt was du aus deiner Perspektive tun musst -
aber bedenke, es handelt sich hier um einen Referenz-
Fall für die Krankengeld-Fallen-Problematik.

Schönen Gruß
Anton

akina
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Beitrag von akina » 14.11.2018, 11:16

Hallöchen, danke für die vielen Antworten,

@GerneKrankenVersichert
Ich bin seit ei einige Monate im Krankengeldbezug und bin noch nicht gekündigt.

1. Ich bin mir keine Schuld bewusst, denn mein HA ist nicht verpflichtet für ein Tag eine Vertretung zur Verfügung zu stellen, er weisst auf dem AB zur Notfall Telefonnummer des Krankenhaus hin.

2. Ich müsste wohl in Krankenhaus gehen um mich weiter krank schreiben zu lassen!? 😏

3. Die Sachbearbeiterin pochte am Telefon die ganze Zeit drauf ich hätte zur Vertretung gehen sollen. Irgendwie hören die einen nicht zu! Ich kann ja dagegen Widerspruch einlegen, hilft einem viel wenn das Geld 3 Wochen später insgesamt 5 Wochen überwiesen wird. 🙄. OK sie hat mir nur den 2.11 abgezogen also ein tag... Trotzdem ungerecht.

3. Ich habe mich mit meinem Anliegen an dem Knappschaftsälteste gewandt. Das Geld wurde dann doch überwiesen, das wäre eine Ausnahme gewesen, würde mir gesagt, mit der Abmahnung nächten mal sollte ich zur Vertretung gehen.... Wie und wo ????
Trotzdem bleibt die Frage offen wie man sich bei so einem Fall verhalten soll!? Die erzählen dir nur von deine Pflichten!
Wo gehst du hin, wenn keine Vertretung hinterlassen wurde?

* der Neurologe wollte für den Attest 20€ haben. Dieser habe ich nicht im Auftrag gegeben, weil ich dass nicht einsehe noch Geld aus zugeben was ich nicht habe.

Lg

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.11.2018, 12:32

Hallo,
da hast du aber noch Glück im Unglück gehabt - 1 Tag, denke ich ist zu verschmerzen. Für die Zukunft solltest du mit deinem Hausarzt absprechen wie das geht, wenn seine Praxis geschlossen ist, egal ob vorhersehbar oder kurzfristig. Wenn vorhersehbar, dann sollte es möglich sein die AU-Folgebescheinigung nicht an einem Tag auslaufen zu lassen, in der die Praxis nicht erreichbar ist,zumal kein Vertretungsarzt benannt werden kann. In meiner Umgebung ist es so, dass alle örtlich anwesenden Allgemeinärzte sich gegenseitig vertreten und wenn der Patient/Patientin mit den entsprechenden Unterlagen (letzte AU-Folge-Meldung) dann in einer anderen Praxis auftaucht, dann klappt das auch mit der weiteren AU-Meldung und wenn es dann auch ggf. nur wenige Tage sind bis eben der eigentliche Hausarzt wieder da ist. Natürlich geht auch eine Klinik-Ambulanz. Was auch eine Möglichkeit wäre in einem solchen Fall, wenn es eben keine Vertretung gibt und/oder die Praxis kurzfristig geschlossen ist - sofort die Krankenkasse mündlich, besser aber noch per FAX oder E-Mail davon in Kenntnis setzen, dass es nicht möglich ist, genau am Tag X sich eine AU-Folgemeldung zu besorgen. Gleiches gilt übrigens auch, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Arzt kann. Damit wird nachgewiesen, dass man alles versucht hat, aber erfolglos war - meine ich. Warten wir mal ab was GKV dazu meint.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 14.11.2018, 17:52, insgesamt 1-mal geändert.

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