Krankengeld gesperrt wegen Brückentag!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

akina
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Krankengeld gesperrt wegen Brückentag!

Beitrag von akina » 06.11.2018, 20:23

Hallo,
Ich bin seit Januar 2018 Krankgeschrieben wegen psyche.
Ich hatte meine letzte AU bis 31.10.
Am 31.10 (Mittwoch) hatte ich gleichzeitig um 11 Uhr einen Termin beim Neurologe somit konnte ich nicht zum HA um die AU verlängern zu lassen, weil er um 12 Uhr zu war.
Der 1.11 war einen Feiertag und der 2.11 (Freitag) hatte sich mein HA frei genommen. Auf dem AB hinterließ er keine Info über einen Vertreter.
Wohl an der Praxis Tür soll es gehangen haben.
Ich muss noch dabei sagen, dass ich unter sozialphobien leide und dadurch immer von anderen abhängig bin, dass ich gefahren werde!

Also ging ich Montag zum HA, er schrieb mich rückwirkend krank .
Nachdem ich meine AU der Kasse gefaxt habe, bekam ich eine Anruf von meiner Sachbearbeiterin die mich ausfragte warum ich nicht bei der Vertretung am 2.11 hingegangen bin.
Sie war sehr frech am Telefon i d wiederholte sich ständig und laberte von ' nach dem Gesetz müsste sie so handeln und mir das Geld sperren "
Ich könnte gegen dem Bescheid Widerspruch einlegen.

Dürfen sie das?
.

Laut "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses heißt es dazu in § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs 3 Satz 2:

Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen [Anmerk.: Hervorhebungen durch mich] zulässig

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 06.11.2018, 20:40

Beim Krankengeldanspruch ist der Feststellungstag der Arbeitsunfähigkeit wichtig.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__46.html

Wenn du jedoch am 31.10.18 beim Neurologen warst und dieser festgestellt hat, dass du weiterhin arbeitsunfähig bist, würde ich mir darüber eine Bescheinigung besorgen und Widerspruch einlegen.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 07.11.2018, 09:28

Hallo GKV,

nimmst du es mal wieder nicht so genau? Das BSG hat doch längst geklärt
... dass eine ärztliche "Feststellung" der AU kein bloßer rein praxisinterner Vorgang ist, der lediglich in den den Patienten betreffenden ärztlichen Behandlungsunterlagen (formlos) festgehalten werden müsste. Dies ergibt sich schon mittelbar aus § 49 Abs 1 Nr 5 SGB V und ist jedenfalls im - vorliegend betroffenen - Bereich der AU-Feststellung durch Vertragsärzte bezüglich der technischen Ausgestaltung näher geregelt (vgl dazu BSGE 111, 18 = SozR 4-2500 § 46 Nr 4, RdNr 13). Erforderlich ist dafür vielmehr ein Akt mit Außenwirkung, der über eine lediglich irgendwie geäußerte innere Überzeugungsbildung des Arztes hinausgeht und in Form eines entsprechenden Schriftstücks ("Bescheinigung") nach außen hin - vor allem gegenüber der als leistungspflichtig in Anspruch genommenen Krankenkasse - beweissicher zu dokumentieren ist.
Am 31.10.2018 wurde für die Folgezeit eine AU-Bescheinigung nicht ausgestellt.

Wenn du davon abweichen willst, räumst du damit ein, dass die Krankengeld-Fallen-Konstruktion auch aus deiner Sicht schwachsinnig ist. Das ehrt dich!.

Schönen Gruß!
Anton

akina
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Beitrag von akina » 07.11.2018, 11:08

@Anton ich verstehe es nicht was du mir damit sagen möchtest.

Lg

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 07.11.2018, 11:43

.
Hallo akina,

für dich bedeutet der Text an GKV, dass du nach dem Willen
der in Deutschland derzeit maßgeblichen Kräfte Opfer der illegalen
BSG-Krankengeld-Falle in der Weiterentwicklung der seit 23.07.2015
unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle bist und aus
dieser Lage wohl nur freikommst, wenn seit vielen Jahren ge-
beugtes Recht von irgendjemand zurückbebogen wird.

Deine Krankenkasse hätte das Recht dazu, aber sie ist Mitläuferin
und wird es wohl nicht nutzen. Dir bleibt der Weg in Hartz IV -
kannst ja mal Andrea Nahles fragen oder Lars Klingbeil -
oder besser gleich Hans-Georg Maaßen.

Schönen Gruß
Anton Butz

broemmel
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Beitrag von broemmel » 07.11.2018, 12:11

Anton Butz hat geschrieben:.
Hallo akina,

für dich bedeutet der Text an GKV, dass du nach dem Willen
der in Deutschland derzeit maßgeblichen Kräfte Opfer der illegalen
BSG-Krankengeld-Falle in der Weiterentwicklung der seit 23.07.2015
unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle bist und aus
dieser Lage wohl nur freikommst, wenn seit vielen Jahren ge-
beugtes Recht von irgendjemand zurückbebogen wird.

Deine Krankenkasse hätte das Recht dazu, aber sie ist Mitläuferin
und wird es wohl nicht nutzen. Dir bleibt der Weg in Hartz IV -
kannst ja mal Andrea Nahles fragen oder Lars Klingbeil -
oder besser gleich Hans-Georg Maaßen.

Schönen Gruß
Anton Butz
Das soll jetzt hilfreich sein?

Alina: nimm den Rat von GKV an

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 07.11.2018, 12:19

broemmel hat geschrieben: Alina: nimm den Rat von GKV an
Ja, die Krankengeld-Praxis ist von Beliebigkeit geprägt -
um nicht zu sagen von Willkür. (GKV und Broemmel sind
der Beweis).

Nein, Manipulation ist nicht hilfreich!
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.11.2018, 16:51

Hallo Akina,
Broemmel und GKV sind Krankenkassenmitarbeiter (aktiv) und wissen eigentlich was zu tun ist in solchen Faellen. Anton dagegen ist ein Kaempfer in eigener Sache gegen Recht , Gesetz und alles was in Sachen Krankengeld sonst noch involviert ist. Bisher ist sein Erfolg ein mehr also umfangreiche Veröffentlichung von Beitraegen, Urteilen und Hinweise auf andere Foren, bei denen es allerdings auch nicht so richtig voran geht. Also, auch mein* Rat, hör auf GKV. Natuerlich bin ich auch Krankenkassenmitarbeiter, aber seit zwei Jahren schon als Rentner unterwegs.
Gruß
Czauderna

*geaendert um 17:20 Uhr
Zuletzt geändert von Czauderna am 07.11.2018, 18:20, insgesamt 1-mal geändert.

akina
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Beitrag von akina » 07.11.2018, 18:19

Lieben Dank für eure Hilfe.

Der Neurologe möchte für sein Attest (Termin 31.10) 20€ haben.
Ist für mich auch viel Geld.
Er würde es mir das attestieren, dass ich am 31.10 nicht arbeitsfähig gewesen wäre. Bekomme ich die 20€ ggf. Von der Kasse erstattet?

Lg

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.11.2018, 18:26

Hallo,
wenn der Neurologe ein Vertragsarzt (Kassenarzt) ist, dann darf er für eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung kein Geld verlangen - wenn er dagegen Privatbehandler ist, dann schon. Da würde aber deiner Sache nicht viel nützen, denn hier wäre die Vorstellung beim Vertragsarzt (Hausarzt) schon wichtiger gewesen, meine ich und befürchte, dass es deine Kasse auch so sehen wird.
Nein, die Kasse wird dir die 20,00 € nicht erstatten.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 07.11.2018, 20:10

Anton Butz hat geschrieben:Hallo GKV,

nimmst du es mal wieder nicht so genau? Das BSG hat doch längst geklärt
... dass eine ärztliche "Feststellung" der AU kein bloßer rein praxisinterner Vorgang ist, der lediglich in den den Patienten betreffenden ärztlichen Behandlungsunterlagen (formlos) festgehalten werden müsste. Dies ergibt sich schon mittelbar aus § 49 Abs 1 Nr 5 SGB V und ist jedenfalls im - vorliegend betroffenen - Bereich der AU-Feststellung durch Vertragsärzte bezüglich der technischen Ausgestaltung näher geregelt (vgl dazu BSGE 111, 18 = SozR 4-2500 § 46 Nr 4, RdNr 13). Erforderlich ist dafür vielmehr ein Akt mit Außenwirkung, der über eine lediglich irgendwie geäußerte innere Überzeugungsbildung des Arztes hinausgeht und in Form eines entsprechenden Schriftstücks ("Bescheinigung") nach außen hin - vor allem gegenüber der als leistungspflichtig in Anspruch genommenen Krankenkasse - beweissicher zu dokumentieren ist.
Am 31.10.2018 wurde für die Folgezeit eine AU-Bescheinigung nicht ausgestellt.

Wenn du davon abweichen willst, räumst du damit ein, dass die Krankengeld-Fallen-Konstruktion auch aus deiner Sicht schwachsinnig ist. Das ehrt dich!.

Schönen Gruß!
Anton
Ich weiß ja, dass das sinnentnehmende Lesen besonders bei diesen ellenlangen Urteilen des BSG schwierig ist.

Wir hatten es ja auch schon mal mit dem Subsumieren. Ein Gerichturteil ist genauso wie ein Gesetzeswerk ein Gesamtwerk, das man auch in seiner Gesamtheit lesen sollte, um nicht die falschen Schlüsse zu ziehen.

Wie erklärst du dir es denn, dass das BSG mit dem Urteil, aus dem du zitierst hast, einen Ausnahmegrund geschaffen hat, der dazu führte, dass die Kasse das Krankengeld zahlen musste?

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=195595

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 07.11.2018, 20:15

akina hat geschrieben:Lieben Dank für eure Hilfe.

Der Neurologe möchte für sein Attest (Termin 31.10) 20€ haben.
Ist für mich auch viel Geld.
Er würde es mir das attestieren, dass ich am 31.10 nicht arbeitsfähig gewesen wäre. Bekomme ich die 20€ ggf. Von der Kasse erstattet?

Lg
Wichtig ist der 02.11.18. Der 31.10.18 bringt dich nicht weiter. Wenn der Neurologe dir nicht attestiert, dass er am 31.10.18 festgestellt hat, dass du weiterhin arbeitsunfähig bist und sich nur auf den 31.10.18 bezieht, kannst du dir das Geld für das Attest sparen.

Wie sieht es denn bei dir aus, hat du einen Arbeitgeber oder bist du arbeitslos?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 07.11.2018, 22:51

Kosten für das Attest werden nicht erstattet.
Die Frage ist, ob der Einsatz von 20 € nicht besser ist als der Verlust des Krankengeldes.

Vorausgesetzt der Neurologe bescheinigt die Au

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 08.11.2018, 00:48

.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Ich weiß ja, dass das sinnentnehmende Lesen besonders bei diesen
ellenlangen Urteilen des BSG schwierig ist.
Doch, doch, dem LSG Bayern ist es gelungen, dem Urteil den Sinn zu entnehmen:
40-vt8937.html?postdays=0&postorder=asc&start=585
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Wie sieht es denn bei dir aus, hat du einen Arbeitgeber oder bist du arbeitslos?
Die Frage ist nicht relevant. Es kommt nicht auf das ruhende Arbeitsverhältnis an;
das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis ist seit Beginn des
Krankengeld-Bezuges beendet:

§ 7 SGB IV: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiv/7.html
und: krankengeld-falle-auch-fr-quotbeschftig ... t9949.html
.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 08.11.2018, 08:50

Anton Butz hat geschrieben:.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Ich weiß ja, dass das sinnentnehmende Lesen besonders bei diesen
ellenlangen Urteilen des BSG schwierig ist.
Doch, doch, dem LSG Bayern ist es gelungen, dem Urteil den Sinn zu entnehmen:
40-vt8937.html?postdays=0&postorder=asc&start=585
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Wie sieht es denn bei dir aus, hat du einen Arbeitgeber oder bist du arbeitslos?
Die Frage ist nicht relevant. Es kommt nicht auf das ruhende Arbeitsverhältnis an;
das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis ist seit Beginn des
Krankengeld-Bezuges beendet:

§ 7 SGB IV: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiv/7.html
und: krankengeld-falle-auch-fr-quotbeschftig ... t9949.html
.
@ akina: Ich kann dir nur raten, diesen Beitrag zu ignorieren. Da schreibt jemand, der immer gegen Krankenkassen ist, egal was sie tun. Wenn sie im Sinne des Versicherten entscheiden, ist es ihm auch nicht recht.

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