Krankengeld nach ALG1 und 6 Monatsfrist?

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Moderator: Czauderna

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Janne
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Krankengeld nach ALG1 und 6 Monatsfrist?

Beitrag von Janne » 28.07.2022, 21:14

Hallo, bin neu hier und durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und habe versucht meine Fragen zu recherchieren aber keinen passenden Fall gefunden. Hier nun meine Fragen:
Ich war zuletzt familienversichert (21 Monate) und musste mich aber aus persönlichen Gründen vor einiger Zeit wieder arbeitslos melden und beziehe aktuell seit 3 Monaten wieder ALG1 (Restanspruch)
Dummerweise hat mich die aktuelle „Seuche“ erwischt und ich komme nicht wider auf die Beine. In Kürze entfällt das ALG1 da die 6 Wochen Fortzahlung auslaufen.
Ich habe nun von einer 6 Monatsfrist gehört, bei der es wohl darum gehen soll, dass man dem Arbeitsmarkt mindest 6 Monate lang zur Verfügung gestanden haben muss bevor die KK KG zahlt.

Nun bin ich verunsichert, was geschieht wenn ich KG beantrage da ich dem Arbeitsmarkt nicht 6 Monate zur Verfügung gestanden habe. Vor dem aktuellen ALG1 war ich 21 Monate familienversichert und vor der Familienversicherung in der gesetzlichen KK selbst versichert. Wird die KK den Antrag auf KG ablehnen?

Eine weitere Frage wäre die Höhe des KG, wenn es denn bewilligt wird. Meine Info ist, KG in Höhe des ALG1, aber ich habe gehört, es wird vom tgl. Leistungsbetrag des ALG1 von der KK vom KG noch etwas abgezogen/einbehalten, zB. Beiträge für AV, RV u. PflV, ist das korrekt und wenn ja wie hoch sind denn die Abzüge und von welchem Betrag werden die berechnet?

Das ist alles so undurchsichtig….

Vielen Dank vorab für die Aufklärung und Hilfe.

Czauderna
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Re: Krankengeld nach ALG1 und 6 Monatsfrist?

Beitrag von Czauderna » 28.07.2022, 21:25

Hallo und willkommen im Forum.
Das mit den sechs Monate kommt nur dann ins Spiel, wenn vor kurzem bereits eine Anspruchserschöpfung beim Krankengeld vorgelegen hat und die Arbeitsunfähigkeit wegen genau der Erkrankung wieder eintritt.
So wie geschildert läuft das so bei dir ab.
Bis zu sechs Wochen zahlt während der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsamt das ALG-1 weiter und danach die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des ALG-1
Gruss
Czauderna

Janne
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Re: Krankengeld nach ALG1 und 6 Monatsfrist?

Beitrag von Janne » 29.07.2022, 10:37

Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber was ist gemeint mit: „ … läuft das so bei dir ab.“ ?
Ansonsten verstehe ich die Antwort so, dass die 6 Monatsfrist für meinen Fall nicht zählt, da es bisher keine KG Zahlung in den letzten Jahren gab und es somit keine Ablehnung von KG von der KK nach den 6 Wochen geben wird.

Und zu meiner zweiten Frage: Es gibt tatsächlich keine Abzüge von dem bisherigen Zahlbetrag des ALG 1.

Beides richtig verstanden?

Gruß Janne

Czauderna
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Re: Krankengeld nach ALG1 und 6 Monatsfrist?

Beitrag von Czauderna » 29.07.2022, 12:39

Janne hat geschrieben:
29.07.2022, 10:37
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber was ist gemeint mit: „ … läuft das so bei dir ab.“ ?
na ja, der weitere Verfahrensablauf
Ansonsten verstehe ich die Antwort so, dass die 6 Monatsfrist für meinen Fall nicht zählt, da es bisher keine KG Zahlung in den letzten Jahren gab und es somit keine Ablehnung von KG von der KK nach den 6 Wochen geben wird.

Und zu meiner zweiten Frage: Es gibt tatsächlich keine Abzüge von dem bisherigen Zahlbetrag des ALG 1.
hier steht es nochmal auf Schwarz und Weiß - https://www.patientenberatung.de/de/inf ... nkengeldes

Beides richtig verstanden?

genau, richtig verstanden

Gruß Janne
Gruss
Czauderna

Janne
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Re: Krankengeld nach ALG1 und 6 Monatsfrist?

Beitrag von Janne » 29.07.2022, 12:58

Danke und schönes Wochenende

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