Krankengeld nach Aufhebungsvertrag

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Maatin
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Krankengeld nach Aufhebungsvertrag

Beitrag von Maatin » 20.02.2020, 23:05

Hallo
Wer kann mir helfen zum Thema Krankengeld Blockfrist
Kurz zu meiner Geschichte. Bin noch Angestellter in einem grossen Konzern und würde nach 36 Jahren angestellt mit Aufhebungsvertrag und Abfindung zum 30.05.2020 meine Tätigkeit beenden. Gründe : Verschiedene Krankheiten wie Bandscheibenvorfälle Kniearthrose und Psyche.
Wegen der Psyche wurde ich in den letzten Jahren nicht arbeitsunfähig geschrieben.
Meine Ärzte raten zur Arbeitsunfähigkeit wegen der Psyche.
Wie verhält es sich wenn ich zum 30.05.2020 mit Abfindung aus dem Unternehmen ausscheide und am 18.05.2020 Krank geschrieben werde wegen der Psyche. Muss die Krankenkasse Krankengeld ab dem Ausscheiden 01.06.2020 aus dem Unternehmen zahlen?

Nun zu meinen fragen die hoffentlich jemand beantworten kann.
Arbeitsunfähigkeit wurden bescheinigt Vom 13.02.2017-24.02.2017 Grippe
11.05.17-19.05.17 Magen Darm
09.10.17-13.10.17 Grippe
05.02.18-14.02.18 Bandscheiben
13.04.18-03.10.18 Bandscheiben
Vielleicht kann man mir antworten wie sich das mit der Blockfrist verhält.
Vielen Dank für die Antworten

Czauderna
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Re: Krankengeld nach Aufhebungsvertrag

Beitrag von Czauderna » 20.02.2020, 23:51

Hallo und willkommen im Forum,
es ist schwierig dir eine solche Antwort zu geben.
Ich zitiere dich erst mal - Meine Ärzte raten zur Arbeitsunfähigkeit wegen der Psyche.
und dann willst du wissen, dass du ab dem 18.05.2020 wegen einer bestimmten Diagnose Arbeitsunfähig sein willst um damit ab dem
01.06.2020 Krankengeld zu erhalten weil dein Beschäftigungsverhältnis (mit Abfindung) zum 31.05.2020 endet.
Ich war 48 Jahre bei einer Krankenkasse beschäftigt, also sehe es mir bitte nach.
Zunächst rein sachlich.
Wenn eine Arbeitsunfähigkeit noch während des Beschäftigungsverhältnisses beginnt und über dessen Ende hinaus andauert, dann wird ab dem Folgetag nach Ende des Beschäftigugnsverhältnisses Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt.
Die Blockfrist wird mit Beginn der laufenden Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von drei Jahren gebildet wenn innerhalb der letzten drei Jahre keine Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung vorgelegen hat.
Ab hier mehr persönlich -
Das Ärzte zu einer Arbeitsunfähigkeit raten, das kann und will ich einfach nicht glauben und das im Februar auf Mitte Mai, das erst recht nicht.
Ein Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeit fest, und zwar an dem Tag, an dem er eine entsprechende Untersuchung gemacht hat. Er kann die Arbeitsunfähigkeit ggf. auf einen zurückliegenden Tag bescheinigen, aber es liegt dann definitiv Arbeitsunfähigkeit vor.
Ebenso kann ich es nicht so richtig verstehen, dass jemand auf die Idee kommt, jetzt im Februar schon zu planen, ab dem 01.06. Krankengeld beziehen zu wollen. Wir haben hier in der Vergangenheit meist Fragen von Menschen bekommen, die um ihr Krankengeld kämpfen mussten weil sie Probleme mit ihren Krankenkasse hatten, aber einen "Fall" wie den deinigen, den hatten wir in dieser Form auch noch nicht.
So, damit ist der persönliche Teil abgeschlossen - ich kann verstehen, dass du das nicht so gerne gelesen hast, aber es musste sein.
Gruss
Czauderna

Maatin
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Re: Krankengeld nach Aufhebungsvertrag

Beitrag von Maatin » 21.02.2020, 00:49

Hallo
Hier wurde was falsch verstanden . es war nur ein Beispiel mit dem 18 Mai. Die Ärzte raten schon jetzt zur Arbeitsunfähigkeit. Wollte nur wissen wie es ist wenn man aus dem Betrieb ausscheidet und dann evtl. Anspruch auf KK hat.
danke für die ausreichende Antwort
Gruß Maatin

sundancere20j
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Re: Krankengeld nach Aufhebungsvertrag

Beitrag von sundancere20j » 21.02.2020, 06:38

Also mein Arzt rät mir nicht zur Arbeitsunfähigkeit, sondern befindet mich für arbeitsunfähig, oder aber nicht.

Wenn er mich für arbeitsunfähig befindet, dann drückt er mir sofort einen Schein in die Hand und ich melde mich umgehend beim Arbeitgeber als arbeitsunfähig ab. Die Betonung liegt auf sofort und umgehend.

Gerade psychische Krankheiten werden gern vorgeschoben, um eine lange Arbeitsunfähigkeit zu rechtfertigen. Viel Spaß bei der Suche nach einem Facharzt, der das mitträgt. Mal abgesehen davon, wird die Kasse in einer solchen Konstellation nicht lange fackeln.

Lies Dir mal nachfolgende Seite sehr gut durch, insbesondere der Teil, mit der Überschrift "Geht dies wirklich so einfach?" bewegt Dich hoffentlich noch einmal zum Nachdenken:

https://rentenbescheid24.de/rente-mit-5 ... sengeld-q/

Ist zwar ein wenig Zukunftsmusik, jedoch theoretisch heute schon möglich.

Die Sache stinkt einfach zum Himmel, egal wie hübsch Du es formulierst.

Mein Rat: Lass es lieber. Wenn Du mit einer Abfindung aus dem Unternehmen ausscheidest, dann sollte Dir der Arbeitgeber auch die nötige Beratung zur Seite gestellt haben, falls es auf eine Alterslösung rausläuft. Oder Du suchst Dir selbst einen geeigneten Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Wobei eine solche Beratung sicher wertvoll gewesen wäre, bevor Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst.

D-S-E
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Re: Krankengeld nach Aufhebungsvertrag

Beitrag von D-S-E » 21.02.2020, 16:37

Hallo Maatin,

man muss kein Prophet sein, um zu ahnen, wie der weitere Verlauf sein wird.

Die Krankenkasse wird versuchen, zunächst von dir, Informationen zu den Hintergründen der AU zu bekommen, besonders nach dem Beschäftigungsende.

Aus Angst, dass die Krankenkasse diese Informationen gegen dich verwendet, weigerst du dich, mit der Kasse zu sprechen.

Die Kasse fühlt sich in ihrem Zweifel bestätigt. Sie beauftragt den MDK mit einer Stellungnahme.

Der MDK telefoniert mit deinem Arzt und erfährt, dass du durchaus in der Lage bist, zu arbeiten. Man einigt sich darauf, die Arbeitsunfähigkeit zu beenden.

Die Kasse stellt die Krankengeldzahlung ein. Großes Gejammer, weil das so schnell ging.

Widerspruch wird eingereicht, Meldung bei der AfA erfolgt nicht, weil du dich im Recht siehst.

Widerspruch geht verloren und wegen der vom Arzt attestierten, weiteren AU zahlt nun gar keiner mehr und eine beitragsfreie Versicherung ist futsch...

Viele Grüße
D-S-E

broemmel
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Re: Krankengeld nach Aufhebungsvertrag

Beitrag von broemmel » 21.02.2020, 16:48

Schön vorhergesagt. Unterschreibe ich voll und ganz.

D-S-E
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Re: Krankengeld nach Aufhebungsvertrag

Beitrag von D-S-E » 21.02.2020, 20:13

Und dann Kassenwechsel, weil es ja wohl nicht sein kann, dass man über Jahre eingezahlt hat, die Kasse nie in Anspruch genommen hat und dann so einen Druck bekommt.

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