Krankengeld nach erschöpftem ALG I Anspruch

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Moderator: Czauderna

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heinrich
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Krankengeld nach erschöpftem ALG I Anspruch

Beitrag von heinrich » 17.01.2010, 21:13

Frage an die KG-Eyperten,

derzeit über ALG I versichert. Anspruch ALG I würde am 31.01.2010 erschöpft sein.
AU ab 01.02.2010. Wird auch noch einige Monate andauern.

Frage 1:
Wie lange besteht jetzt die Fortzahlung des ALG I
a) bis 12.02.2010
b) bis 31.01.2010
c) ?

Frage 2 (und diese ist viel wichtiger)
Besteht danach (nach der Fortzahlung durch die BA) noch Anspruch auf KG.

Hintergrund der Frage 2 ist,

dass man ja der Auffassung sein kann, der ein Arbeitsunfähiger nicht besser gestellt werden kann als ein Arbeitsfähiger und daher kein KG zu zahlen ist (also kein KG)

Man aber auch der Auffassung sein, dass der Arbeitsunfähige ja Arbeit hätte bekommen können, was dem Arbeitsunfähigen nicht gelingen kann und daher der letzte Status als Geldleistung gesichert werden muss (also KG)

Gibt es hierzu Vorschriften oder Urteile

Czauderna
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Re: Krankengeld nach erschöpftem ALG I Anspruch

Beitrag von Czauderna » 18.01.2010, 14:42

heinrich hat geschrieben:Frage an die KG-Eyperten,

derzeit über ALG I versichert. Anspruch ALG I würde am 31.01.2010 erschöpft sein.
AU ab 01.02.2010. Wird auch noch einige Monate andauern.

Frage 1:
Wie lange besteht jetzt die Fortzahlung des ALG I
a) bis 12.02.2010
b) bis 31.01.2010
c) ?
Wenn der Anspruch auf ALG I am 31.01.2010 erschöpft ist und die AU
am 01.02.2010 beginnt, dann besteht zu Beginn der AU. kein Anspruch auf Krankengeld, ergo zahlt auch die Kasse kein Krankengeld, bzw. allenfalls im Rahmen des nachgehenden Listungsanspruchs wenn keine Vorrangversicherung (Fahi?) vorliegt.


Frage 2 (und diese ist viel wichtiger)
Besteht danach (nach der Fortzahlung durch die BA) noch Anspruch auf KG.

Hintergrund der Frage 2 ist,

dass man ja der Auffassung sein kann, der ein Arbeitsunfähiger nicht besser gestellt werden kann als ein Arbeitsfähiger und daher kein KG zu zahlen ist (also kein KG)

Man aber auch der Auffassung sein, dass der Arbeitsunfähige ja Arbeit hätte bekommen können, was dem Arbeitsunfähigen nicht gelingen kann und daher der letzte Status als Geldleistung gesichert werden muss (also KG)

Entscheidend für den Anspruch auf Krankengeld ist die Versicherung zu Beginn des Krankengeldes - warum sollte hier das Arbeitsamt ALG 1 über das Leistungsende hinaus weiterzahlen ?

Gibt es hierzu Vorschriften oder Urteile
Das ist meine Auffasung.
Gruß
Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 18.01.2010, 18:05

booooh eeeeh bin ich ein Trottel (ich hatte mich verschrieben)
sorry Czauderna,


die AU sollte n i c h t am 01.02.2010 (1. Febr. 2010) beginnen.

Die AU begann am 02.01.2010 (2. Jan. 2010).

Kannst Du (oder andere) mir nochmals Deine Meinung sagen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.01.2010, 21:37

Hallo,
na dann sieht die Sache doch gleich anders aus. das Arbeitsamt zahlt bis zum 31.01.2010 seine Leistung und die Krankenkasse für maximal 78 Wochen Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (Vorerkrankungen werden mal nicht angenommen), wobei die Zeit der Leistungsfortzahlung, also die Zeit vom 2.1. - 31.01.2010 auf den Gesamtkrankengeldanspruch angerechnet wird.
Gruß
Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 18.01.2010, 21:42

danke Koll. Czauderna,

es gab da jemand, der erzählte mir, dass
der Arbeitsunfähige nicht besser gestellt sein kann als der Arbeitfähige
mit der Folge, dass mit Erschöpfung des ALG I Anspruches auch der KG-Anspruch (der bis dahin wegen ALG I -Fortzahlunge auch ruhte) endet.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.01.2010, 23:42

Hallo,
ja, das habe ich auch gehört - das ist eine Masche" von einigen Krankenkassen um Krankengeld zu sparen. wenn die bei 3 von 10 Fällen klappt hat es sich schon rentiert - ich würde so etwas nicht machen !!
Gruß
Czauderna

Beniey
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Beitrag von Beniey » 27.01.2010, 17:47

hallo

ich habe zurzeit das selbe problem.

ALG 1 endete am 30.12.09 und ich bin seit 16.12.09 krankgeschrieben und werde es weiterhin sein weil noch ein op vorsteht.

KK rufte mich an und meinte ich müsste mich ALG 2 melden sonst wäre keine versicherung vorhanden, daraufhin bin ich AA und meldete mich ALG 2 an nur wurde der antrag nicht bearbeitet nach 2 wochen weil ich anspruch auf KG hätte und daher nicht Hilfebedürftig. sollte mich bei KK melden und die meinten genau das selbe wie beim heinrich " da es ALG 1 ausgeschöpft ist hätte ich kein anspruch auf KG"

meine frage jetzt.

gibt es irgendwas was ich vorlegen das ich es bekomme?

danke im vorraus

BKKler
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Beitrag von BKKler » 28.01.2010, 22:19

Hallo Beniey,

also zum vorlegen gibt es da meines Wissens nach nichts konkretes. Solange du deine AU-Bescheinigungen abgegeben hast, bist du erstmal allen deinen "Pflichten" nachgekommen.

Grds. würde ich mir hier von der KK erstmal einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern, so das du ggf. Widerspruch einlegen kannst. Bin ja mal gespannt mit welcher Reschtsgrundlage und Begründung hier dein KG-Anspruch abgelehnt wird.

Ansonsten kann ich mich nur Czauderna und heinrich anschließen:
Das ganze ist eine Masche von verschiedenen KK`s die hier gezielt Krankengeld sparen wollen.

Jenso1976
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Beitrag von Jenso1976 » 02.03.2010, 17:28

Hallo,

die Krankenkasse (AOK Rheinland) hat bei mir die gleiche "Masche" abgezogen.
Allerdings ist das für mich schon keine Masche mehr sondern eher versuchter Betrug ! Die haben mir telefonisch mitgeteilt das kein Krankengeld mehr gezahlt wird da ja der ALG I Anspruch ausläuft und ich solle mich an die Arge wenden. Was natürlich blödsinn ist da der ALG I Anspruch nur ruht wärend der Krankheit.
Habe mir das dann schriftlich geben lassen und wiederspruch eingelegt gleichzeitig hab ich mich beim MAG NRW Beschwert und siehe da ich hab aufeinmal doch wieder anspruch auf Krankengeld ! Habe Zeitweise auch mit dem Geschäftsstellenleiter gesprochen dieser hat mir nur gesagt das die Ihre Anweisungen haben und das von oben angeordnet ist ! Ich hab zum Glück die Kraft gehabt mich dagegen zu wehren aber es gibt sicher genug leute die diese kraft gerade in der Krankheit nicht haben , die stehen dann da ohne Krankenversicherung und ohne Geld da niemand Zahlt ! Echt ganz toll ! Die gehen eiskalt über leichen das einzelne Schicksal ist den Egal, Hauptsache Geld sparen um jeden Preis !! Jetzt mal meine Frage : Kann man die Kasse nicht wegen versuchten Betruges Anzeigen ?? Da ja anscheinend mehrere betroffen sind , scheint diese vorgehensweise ja wirklich von oben angeordnet zu sein - Hat ein bisschen was von organisierter Kriminalität !?

Platon67
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Beitrag von Platon67 » 03.03.2010, 13:16

...nein - das können Sie wohl eher nicht. Für den Tatbestand des Betruges müßten objektive und subjektive Tatbestände erfüllt werden, die schlicht und ergreifend nicht vorliegen. ...Ausserdem beruft sich ja die Kasse auf ein vorliegendes medizinisches Gutachten des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung......Und der Streitfall wird wenn gar nichts mehr hilft beim Sozialgericht entschieden.

Nicht das ich das Vorgehen der Kasse billige - ganz im Gegenteil (siehe auch meine vorherigen Kommentare hierzu).

Letztlich ist der Weg über den Vorstand und /oder die Aufsichtsbehörde der bessere Ansatz....

Jenso1976
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Beitrag von Jenso1976 » 03.03.2010, 16:09

Ausserdem beruft sich ja die Kasse auf ein vorliegendes medizinisches Gutachten des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung......
Was denn für ein Gutachten ?

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