Krankengeld oder Arbeitslosengeld nach Beschäftigungsende?

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Moderator: Czauderna

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Cindy123
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Krankengeld oder Arbeitslosengeld nach Beschäftigungsende?

Beitrag von Cindy123 » 09.07.2022, 17:59

Hallo, ich hatte kürzlich eine neue Beschäftigung begonnen, es aber leider aufgrund psychischer Problme nicht geschafft und mich nach 2 Wochen krankschreiben lassen. Vor dieser Beschäftigung war ich auch schon länger wegen derselben Krankheit krankgeschrieben und erhielt Krankengeld. Ich bin nun natürlich gekündigt worden. Da der Arbeitgeber ja erst nach 4 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss, habe ich nun erstmal Krankengeld erhalten. Meine Frage: Wie geht es nach Ende der Beschäftigung weiter? Ich muss mich doch arbeitslos melden, auch wenn ich noch krankgeschrieben bin, oder? Bekomme ich dann Arbeitslosengeld oder wird das Krankengeld weiter gezahlt? Danke für Antworten im Voraus. :)

Czauderna
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Re: Krankengeld oder Arbeitslosengeld nach Beschäftigungsende?

Beitrag von Czauderna » 09.07.2022, 18:19

Hallo und willkommen im Forum
wenn die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen über das Ende der Beschäftigung hinausgeht, dann wird auch weiter Krankengeld gezahlt, allerdings wird die bereits zurückgelegte Krankengeldzeit auf den Gesamtanspruch angerechnet. Solange Krankengeld gezahlt wird, ist nach meinem Dafürhalten (noch) keine Meldung beim Arbeitsamt erforderlich. Vorsichtshalber würde ich aber da mich beim Arbeitsamt rückversichern. Sollte aber das Leistungsende aufgrund der bereits zurückgelegten Zahlungszeiträume erreicht werden, dann ist eine Meldung beim Arbeitsamt sofort erforderlich.
Gruss
Czauderna

Cindy123
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Re: Krankengeld oder Arbeitslosengeld nach Beschäftigungsende?

Beitrag von Cindy123 » 09.07.2022, 21:41

Danke für die Auskunft. Werde mich beim Arbeitsamt melden und fragen. Ich habe die 78 Wochen noch nicht aufgebraucht, die man für eine Krankheit Krankengeld bekommen kann.

Czauderna hat geschrieben:
09.07.2022, 18:19
Hallo und willkommen im Forum
wenn die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen über das Ende der Beschäftigung hinausgeht, dann wird auch weiter Krankengeld gezahlt, allerdings wird die bereits zurückgelegte Krankengeldzeit auf den Gesamtanspruch angerechnet. Solange Krankengeld gezahlt wird, ist nach meinem Dafürhalten (noch) keine Meldung beim Arbeitsamt erforderlich. Vorsichtshalber würde ich aber da mich beim Arbeitsamt rückversichern. Sollte aber das Leistungsende aufgrund der bereits zurückgelegten Zahlungszeiträume erreicht werden, dann ist eine Meldung beim Arbeitsamt sofort erforderlich.
Gruss
Czauderna

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