Krankengeld- Reintegrationsmaßnahme-Krankengeld

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Vime28
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Krankengeld- Reintegrationsmaßnahme-Krankengeld

Beitrag von Vime28 » 15.09.2009, 20:24

meine Frage:
ein Jahr krank, nicht gesundeschrieben aber über DrV Reintegrationsmaßnahme begonnen und arbeitsunfähig beendet.
Es folgte wieder AU bis zur Aussteuerung.
Die Maßnahme war Pflicht !
Das Krankengeld (1)wurde nach dem letzten Gehalt bezahlt (1Jahr)
Übergangsgeld wurde auch nach dem letzten Gehalt gezahlt (7Monate)
Krankengeld(2) bis zur Aussteuerung wurde gezahlt mit dem Unterschied
das zwischen KG 1 und KG 2 inzwischen ca. 9 € tgl. mehr von der KK einbehalten wurden.
D.h. Kunde verdiente in gesunden Zeiten zwischen 1550 und 1700 € netto mtl.

KG 1 ca 44 € tgl., Übergangsgeld ca 41 € tgl., KG 2 ca 35 € tgl. und weil
es nicht reicht Alo 1 ca 26 € tgl.


Hier ist auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 05.05.09, B1 KR 16/08R zu verweisen.

Das Krankengeld (2) ist somit unrichtig.

Nur zur besseren Verständnis.
Jahrelanger Arbeitnehmer, KRANK, ALG I das bereits am Existenzminimum ALG II hinreicht.
:?: :!:

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