Krankengeld

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Moderator: Czauderna

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vinfok
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Krankengeld

Beitrag von vinfok » 04.09.2021, 07:49

Servus zusammen, habe leider ich noch nichts gefunden beim suchen,
meine Frage ist vielleicht leicht zu beantworten.....
War vor ca 5 Jahre wegen eine Krankheit AU und habe die volle 78 Krankengeld bekommen.
Jetzt habe ich dieselbe Krankheit wieder, bekomme ich da nochmals Krankengeld für.
Danke für eine Antwort, allen ein schönes Wochenende

VG Vinfok

Czauderna
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Re: Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 04.09.2021, 08:21

Hallo,
ohne die genauen Daten zu kennen, folgendes.
Wenn die Erkrankung vor 5 Jahren eingetreten ist, also z.B. am 04.09.2016 und vorher keine anrechenbaren Vorerkrankungen vorgelegen haben, dann würde die maßgebende Blockfrist am 03.09.2019 geendet haben, wobei das Leistungsende bei durchgehendem Krankengeldanspruch ca. 03.03.2018 (78 Wochen). Das würde bedeuten, dass für die gleiche Erkrankung ab dem 04.09.2019 wieder ein grundsätzlicher Krankengeldanspruch bestanden hätte.
die nächste Blockfrist wäre demnach 04.09.2019 - 03.09.2022.
Danach (die Daten sind Beispiele) wäre deine Frage mit "ja" zu beantworten. Voraussetzung ist natürlich eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch.
Gruss
Czauderna

vinfok
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Re: Krankengeld

Beitrag von vinfok » 04.09.2021, 09:40

Super danke dir für deine Antwort sie hat mir geholfen ind den wir war an Voraussetzungen durch zu blicken :D
Bin ja dann eh mal gespannt wie das bei mir sein wird, da ich in der Schwerbehindertenassistenz arbeite und das 7 Tage am Stück a 24 Std.
Danach 3 Wochen frei usw , muss ich dann trotzdem alle 2 Wochen oder wie auch immer wie lange man Krank geschrieben ist zum Arzt, oder geht das, das man immer nur seine Arbeitswoche krank geschrieben wird.... Habe da noch nie was gehört oder gefunden.
Ist eine Komplizierter Sachverhalt glaube ich :?

Vg Vinfok

Czauderna
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Re: Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 04.09.2021, 10:40

Hallo,
die Arbeitsunfähigkeit muss durchgehend bestehen und bescheinigt sein. Das Krankengeld wird für Kalendertage berechnet, d.h. volle Monate werden mit 30 Tagen angesetzt. Die Höhe des Krankengeldes wird nach dem Bemessungszeitraum (1 Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, bei schwankendem Arbeitsentgelt, die letzten drei Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit).
Wie allerdings die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber berechnet wird, da bin ich nicht auf dem Laufenden, sicher kann da ein anderer Ecperte/in
weiterhelfen.

Gruss
Czauderna

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