Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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German
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Krankengeld

Beitrag von German » 23.03.2010, 16:29

Mein Fall ist folgender:
Ich beziehe jetzt seit dem 01.01.2010 Krankengeld,was absolut zu wenig ist.Ich bin seit gut eineinhalb Jahren in Behandlung mit Rückenproblemen.Im letzten Jahr hatte ich viele Eingriffe,die ich zum größten Teil ambulant habe machen lassen,um so schnell wie möglich wieder arbeiten zu können.Ich arbeite in der Gastronomie und gehe saisonbedingt jedes Jahr von Januar bis spätestens März stempeln (arbeitslos).Ordnungsgemäß bekomme ich im September deswegen jedes Jahr meine Kündigung. Mein letzter operativer Eingriff war am 15.12.2009.Seitdem bin ich leider krankgeschrieben und eine Besserung ist noch nicht eingetreten.Ich habe den Eingriff im Dezember machen lassen, weil ich davon ausgegangen bin, dass dann das Krankengeld von meinem Lohn aus berechnet wird.Doch dem war leider nicht so,mit der Begründung,dass ich ja normalerweise im Moment arbeitslos wäre.Deswegen wurde das Krankengeld nach dem Arbeitslosengeldsatz berechnet. Nur leider kommt das noch nicht mal ansatzweise in die Nähe vom Arbeitslosengeld.Mir fehlen mindestens 700.--Euro zu meinem normalen Gehalt.Normalerweise würde ich laut meiner Chefin schon wieder seit Februar arbeiten.Eine Kollegin ersetzt mich,bis ich wieder arbeiten gehen kann.Am 15.04.2010 unterziehe ich mich einer "Dynamischen Versteifung" im Lendenwirbelbereich,was wahrscheinlich auch noch eine Reha nach sich zieht.Meiner Familie und mir fehlt hinten und vorne das Geld.Ich hab ein Kind zu ernähren,welches ja nichts für meine Krankheit kann.Mein Mann hat zum Glück einen festen Job,nur leider reicht das Geld nicht aus,da wir es auch gewohnt sind von zwei Gehältern zu Leben.Ich frage mich, wie ich dann noch die Krankenhausrechnung und Arztkosten (für Osteopathie) zahlen soll,wenn es so schon nicht langt.Ich weiss echt nicht mehr weiter.Da ist man den ganzen Tag daheim,kann nichts machen und dann kreisen einem die Geldsorgen im Kopf herum.Ich meine,ich bin ja nicht "freiwillig"daheim,aber ich such mir das nicht raus,ich wäre lieber gesund und würde meiner Arbeit nachgehen.Deswegen hoffe ich, dass ich nach der OP so hergestellt bin um endlich wieder arbeiten zu können,damit dieser Spuk ums Geld ein Ende hat.Mir würde es schon besser gehen,wenn uns irgend jemand helfen kann,wir wissen keinen Rat mehr.

KKbine
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Beitrag von KKbine » 23.03.2010, 18:06

Hallo!

Das ist aus der Ferne etwas schwierig zu beurteilen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird Arbeitslosengeld immer ab Januar für ca. 3 Monate bezogen?

Fakt ist, wenn du im Dezember arbeitsunfähig warst und vorher in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hast, muss die Krankenkasse aus dem Arbeitsentgelt das Krankengeld berechnen. Das ist Gesetz.

Ich vermute, dass die Krankenkasse willkürlich auf das Arbeitslosengeld gekürzt hat, weil viele Kassen inzwischen meinen, dass es sonst eine Ungleichbehandlung sei, weil du ja normalerweise ALG II bekommen würdest, so wie jeder Gesunde auch, der seine Tätigkeit nicht mehr ausübt. Der Gesetzgeber hat dieses aber nicht so ausgelegt.

Was ich aber trotzdem nicht verstehe: Wenn dein Krankengeld aus ALG I berechnet wurde, muss es auch genauso hoch sein wie ALG I.

Ruf bitte deine Kasse an und lasse dir die Berechnungsgrundlage erläutern ggf. bitte auch schriftlich.

Gruß, die Bine

RHW
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Beitrag von RHW » 23.03.2010, 19:04

Hallo,
hier wären noch ein paar wesentliche Informationen hilfreich:
- Bis wann hat der Arbeitgeber das Entgelt gezahlt?
- Wurde danach Arbeitslosengeld bezogen? Zeitraum?
- Wann erfolgte ggf. die Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur?
- Wann endete das Arbeitsverhältnis?
Gruß
RHW

German
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Beitrag von German » 23.03.2010, 19:43

Hi. Danke, für die schnelle Reaktion.
ich bekomme immer im September die Kündigung und da muss ich mich immer direkt arbeitssuchend beim Amt melden. Dieses Mal hab ich mit dem Amt gar nichts zu tun gehabt,arbeitssuchend hatte ich mich gemeldet. Ich habe kein Arbeitslosengeld beantragt,da ich direkt ins Krankengeld übergegangen bin.Ich dachte auch,dass mir das nach meinem Arbeitsentgeld berechnet wird,da ich ja im Dezember noch im Arbeitsverhältnis war. aber die Begründung der AOK war,dass ich ja Januar,Februar,eventuell März auch nicht arbeiten würde und das wäre ja dann unfähr,deswegen die Berechnung nach dem Arbeitslosengeld. Meine Kündigung musste ich auch nachweisen.Da hätten sie ja auch eigentlich mal nen Nachweis vom Arbeitsamt verlangen müssen,dann hätten die vielleicht auch nen Plan. Am Anfang haben sie mich vertröstet,dass sie vergessen haben mein Kind mit zu berechnen.Hey,das macht ganze 60.-- Euro im Monat aus!!Da sieht man mal was Kinder wert sind,die solln dass mal bei Hartz 4 ausrechnen.Ich würde echt nichts sagen,wenn ich wenigstens soviel wie Arbeitslosengeld bekommen würde.Aber bei denen stößt man da auf taube Ohren.Mir wurde geraten, ich soll Arbeitslosengels beantragen,muss mich dafür aber gesund schreiben lassen.Klar,ich lass mich gesund schreiben und in 2 Wochen werde zufällig operiert! da mach ja nicht nur ich mich strafbar,sondern auch mein Doc.

German
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Beitrag von German » 23.03.2010, 19:47

ach so: Lohn hab ich bis zum 31.12.09 bekommen. Danach direkt Krankengeld. Mein Arbeitsverhältnis endete am 31.12.09

ICH BIN SO FROH;REAKTIONEN ZU ERHALTEN!! DANKE

KKbine
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Beitrag von KKbine » 23.03.2010, 19:57

Hallo!

Dann ist die Aussage der Krankenkasse falsch. Das Krankengeld berechnet sich aus deinem Arbeitslohn. Wende dich an deine Krankenkasse mit der Bitte um Angabe, wonach das Krankengeld berechnet wurde. Teile Ihnen schriftlich mit, dass du mit der Berechnung nicht einverstanden bist und das du die Rechtsgrundlage von der Kasse benannt haben möchtest, weshalb sich das Krankengeld nicht nach dem Arbeitslohn berechnen soll.

Gruß, die Bine

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 23.03.2010, 20:14

Hallo,

das habe ich hier von der AOK schon öfter gelesen - scheint beliebte Taktik zu sein.
Schreib einen Brief an die AOK und fordere das korrekte Krankengeld aus dem Arbeitslohn und weise darauf hin, dass das Vorgehen der AOK nicht rechtens ist. Drohe mit Anwalt, VdK usw.
Wenn die AOK es nicht ändert musst Du Dir einen Rechtsbeistand nehmen. Wenn Du rechtschutzversichert bist nimm einen Fachanwalt, ansonsten geh zum VdK.

LG, Fee

RHW
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Beitrag von RHW » 23.03.2010, 21:18

Wenn die Krankschreibung durch den Arzt vor dem 31.12. erfolgte, ist für die Krankengeldberechnung das Novemberentgelt maßgebend. Alle späteren (nach dem 31.12.) Änderungen (Kündigung, Ende Zeitvertrag, Wechsel in Teilzeitarbeit) sind ohne Bedeutung.

German
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Beitrag von German » 24.03.2010, 12:00

Hallo!
Danke für Eure Hilfe.Ich werde mich schriftlich mit der Kasse in Verbindung setzen und ich werde mich auch schlau machen,ob mir vielleicht ein netter Anwalt zur Hilfe geht. Es ist traurig, dass man heute so handeln muss.Man geht jahrelang arbeiten und zahlt schön in die Kasse ein und wenn man dann wirklich auf Hilfe angewiesen ist,steht man doof da. Ich hoffe,dass die Ärzte mich so hinbiegen,dass ich endlich wieder auf meine Arbeit gehen kann.Die Kasse macht einen ja noch mehr krank. Also: Tausend Dank Euch allen!

Grampa
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Beitrag von Grampa » 24.03.2010, 23:21

und wieder mal die AOK, die das KRG entgegen bestem Wissen und Gewissen und völlig entgegen dem Gesetz berechnet...das Thema haben wir hier schon durch http://www.krankenkassenforum.de/1-vt34 ... sc&start=0

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