Krankengeld um Krankenhauszuzahlung gekürzt

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Moderator: Czauderna

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MaHitz
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Krankengeld um Krankenhauszuzahlung gekürzt

Beitrag von MaHitz » 16.12.2020, 10:03

Hallo zusammen,

seit Juli beziehe ich leider Krankengeld, rund 29 EUR am Tag, also ca. 870 EUR im Monat. Im August hatte die Krankenkasse mir geschrieben, dass sie beabsichtigen, Beitragsrückstände aus einer ehemaligen Selbständigkeit mit dem Krankengeldanspruch zu verrechnen, sofern ich dadurch nicht hilfsbedürftig werde. Habe der KK dann den Bescheid über das ergänzende ALGII zukommen lassen (rund 150 EUR mtl.) und mitgeteilt, dass eine Verrechnung also nicht zulässig ist. Wurde anscheinend so akzeptiert, denn eine Verrechnung fand nicht statt.

Es kam nun aber so, dass ich ins Krankenhaus musste. Im Juli waren es sechs Tage. Im November stellte ich dann fest, dass es bei meiner Krankengeldzahlung eine Differenz von minus 60 EUR gab, die nicht erklärt wurde, auch nicht im Kundenaccount online. Dort stand der korrekte Krankengeldanspruch und ein Auszahlbetrag, der 60 EUR niedriger war. Kein Hinweis darauf, warum diese Differenz entstanden ist.

Nach mehrmaligem Nachfragen dann bekam ich Post. Ein normaler Brief, kein Bescheid, keine Hinweis auf Rechtsmittel. Dort drin stand sinngemäß: "Wir haben Ihre Krankenhauszuzahlung mit dem Krankengeld verrechnet".

Meine Frage: Ist das so zulässig? Einfach verrechnen, ohne Bescheid und Einspruchsmöglichkeit? Immerhin bin ich nun 60 EUR unter dem ALG-II-Satz und das ist relativ schwierig. Da ich im September weitere 10 Tage im KH war, kommt da sicher noch so was in Kürze.

Danke für Eure Einschätzungen.

Czauderna
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Re: Krankengeld um Krankenhauszuzahlung gekürzt

Beitrag von Czauderna » 16.12.2020, 10:46

Hallo und willkommen im Forum,
ich meine schon, dass die Kasse dazu berechtigt war - es handelt sich hier um einen einmaligen und relativ kleinen Betrag, der zudem aus der Vergangenheit stammt und für die Vergangenheit kann keine Hilfebedürftigkeit festgestellt werden - hier ist dazu ein interessanter Artikel - https://www.infodienst-schuldnerberatun ... d-sgb-xii/
unter Kapitel III ist der zu finden.
Grundsätzlich ist es auch so, dass 50% des Krankengeldes verrechnet werden kann - was pro Tag in deinem Falle 14,50 € entsprächen würde - der Eigenanteil beträgt pro Tag 10,00 € .
Was die Beitragsrückstände angeht, da war zu prüfen für die Zukunft, ob eine regelmäßige Kürzung von maximal 50% des Krankengeldes zur Hilfebedürftigkeit führen würde
Was meinen die anderen Experten ?.
Gruss
Czauderna

MaHitz
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Re: Krankengeld um Krankenhauszuzahlung gekürzt

Beitrag von MaHitz » 17.12.2020, 08:14

Guten Morgen,

danke für die Antwort, leider verstehe ich sie nicht so ganz. Ich habe der Krankenkasse doch schon im August mitgeteilt, dass jegliche Aufrechnung mich unter den ALG-II-Satz bringt, da ich ja zum Krankengeld sowie sowieso schon ergänzend ALGII erhalte. Somit war die KK ja darüber informiert.

Am Rande: Wenn man pro Tag 29 EUR bekommt, dann sind 60 EUR im Monat weniger schon bedeutend, für mich ist das in meiner Situation kein "relativ kleiner Betrag" :-)

Nächste Frage:
Nun stehen ja weitere 100 EUR Krankenhaus für meinen zweiten KH-Aufenthalt ins Haus. Kann ich die Verrechnung den "verhindern" (für die Zeit des Krankengeldbezuges), indem ich der Krankenkasse noch einmal nachweise (durch Vorlage des ALGII-Bescheides), dass mich jede Kürzung unterhalb des ALG-II-Satzes und damit in die Hilfsbedürftigkeit bringt?

Danke für die Antworten

Czauderna
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Re: Krankengeld um Krankenhauszuzahlung gekürzt

Beitrag von Czauderna » 17.12.2020, 10:50

Hallo,
Nächste Frage:
Nun stehen ja weitere 100 EUR Krankenhaus für meinen zweiten KH-Aufenthalt ins Haus. Kann ich die Verrechnung den "verhindern" (für die Zeit des Krankengeldbezuges), indem ich der Krankenkasse noch einmal nachweise (durch Vorlage des ALGII-Bescheides), dass mich jede Kürzung unterhalb des ALG-II-Satzes und damit in die Hilfsbedürftigkeit bringt?


Du könntest dich mit der Kasse in Verbindung setzen und beantragen, dass du künftig von der Zahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile (Verordnungsblattgebühren, Eigenanteile für Krankenhaus, Krankentransport, Heil- und Hilfsmittel) befreit werden kannst.
Das funktioniert (übrigens bis zu vier Jahren rückwirkend) - wie folgt.
Grundsätzlich gilt, dass Versicherte im Jahr bis zu 2% Ihres Bruttoeinkommens für solche Zuzahlungen aufwenden müssen - bei chronisch Kranken
sind das 1%. - Die Kasse legt aufgrund der Einkommensnachweise diese Belastungsgrenze fest. Alle Zuzahlungen eines Jahres werden zusammengerechnet und die Belege der Kasse vorgelegt. Die Kasse prüft und erstattet den Betrag, der über der Grenze liegt dem Versicherten zurück.
Das würde für dich bedeuten, dass du auch ggf. deine 60,00 € wieder zurückbekommen könntest.
Um für das folgende Kalenderjahr (2021) generell keine Eigenanteile mehr entrichten zu müssen - könntest du deine 2% oder!5 auch zu Beginn des Jahres direkt an die Kasse zahlen und würdest dann für das gesamte Jahr 2021 einen Befreiungsausweis von der Kasse erhalten.
Mein Rat - die Kasse kontaktieren und sich da entsprechend beraten zu lassen.
Gruss
Czauderna

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