Krankengeld und Blockfristen

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Moderator: Czauderna

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Frankenland
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Krankengeld und Blockfristen

Beitrag von Frankenland » 26.06.2019, 12:07

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Frage zu Blockfristen bei der Krankengeldzahlung bzw. Krankengeldanspruch. Hört sich vermutlich ein wenig kompliziert an, ist es für mich auch.

Im Jahr 2015 war ich vom 9. April bis zum 18. Oktober krankgeschrieben und daher vom 21. Mai an bis zum 18. Oktober im Krankengeldbezug. Vom 2. April bis zum 7. April 2016 habe ich aufgrund der gleichen Erkrankung noch einmal Krankengeld erhalten.

Nun war ich vom 19. September 2018 bis 27. März 2019 (aktuell im ALG 1 Bezug) erneut wegen der gleichen Erkrankung nicht arbeitsfähig. Habe daher vom 31. Oktober 2018 bis 27. März 2019 erneut Krankengeld erhalten. Leider bin ich seit dem 11. Juni 2019 wieder mit der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben und so wie es aussieht noch länger krank.

Da ich durch den ALG 1 Bezug nicht unter das Entgeldfortzahlungsgesetz sondern unter das SGB III falle, zahlt die Agentur für Arbeit aktuell erneut für 6 Wochen Geld. Erst danach würde ein mögliches Krankengeld gezahlt.

Nun die eigentliche Frage. Steht mir dann noch Krankengeld zu und wenn ja, für wie lange.

Beste Grüße

Frankenland
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Re: Krankengeld und Blockfristen

Beitrag von Frankenland » 29.06.2019, 14:00

Frankenland hat geschrieben:
26.06.2019, 12:07
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Frage zu Blockfristen bei der Krankengeldzahlung bzw. Krankengeldanspruch. Hört sich vermutlich ein wenig kompliziert an, ist es für mich auch.

Im Jahr 2015 war ich vom 9. April bis zum 18. Oktober krankgeschrieben und daher vom 21. Mai an bis zum 18. Oktober im Krankengeldbezug. Vom 2. April bis zum 7. April 2016 habe ich aufgrund der gleichen Erkrankung noch einmal Krankengeld erhalten.

Nun war ich vom 19. September 2018 bis 27. März 2019 (aktuell im ALG 1 Bezug) erneut wegen der gleichen Erkrankung nicht arbeitsfähig. Habe daher vom 31. Oktober 2018 bis 27. März 2019 erneut Krankengeld erhalten. Leider bin ich seit dem 11. Juni 2019 wieder mit der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben und so wie es aussieht noch länger krank.

Da ich durch den ALG 1 Bezug nicht unter das Entgeldfortzahlungsgesetz sondern unter das SGB III falle, zahlt die Agentur für Arbeit aktuell erneut für 6 Wochen Geld. Erst danach würde ein mögliches Krankengeld gezahlt.

Nun die eigentliche Frage. Steht mir dann noch Krankengeld zu und wenn ja, für wie lange.

Beste Grüße
Niemand eine Idee dazu?

D-S-E
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Re: Krankengeld und Blockfristen

Beitrag von D-S-E » 29.06.2019, 14:40

Frankenland hat geschrieben:
26.06.2019, 12:07
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Frage zu Blockfristen bei der Krankengeldzahlung bzw. Krankengeldanspruch. Hört sich vermutlich ein wenig kompliziert an, ist es für mich auch.

Im Jahr 2015 war ich vom 9. April bis zum 18. Oktober krankgeschrieben und daher vom 21. Mai an bis zum 18. Oktober im Krankengeldbezug. Vom 2. April bis zum 7. April 2016 habe ich aufgrund der gleichen Erkrankung noch einmal Krankengeld erhalten.

Nun war ich vom 19. September 2018 bis 27. März 2019 (aktuell im ALG 1 Bezug) erneut wegen der gleichen Erkrankung nicht arbeitsfähig. Habe daher vom 31. Oktober 2018 bis 27. März 2019 erneut Krankengeld erhalten. Leider bin ich seit dem 11. Juni 2019 wieder mit der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben und so wie es aussieht noch länger krank.

Da ich durch den ALG 1 Bezug nicht unter das Entgeldfortzahlungsgesetz sondern unter das SGB III falle, zahlt die Agentur für Arbeit aktuell erneut für 6 Wochen Geld. Erst danach würde ein mögliches Krankengeld gezahlt.

Nun die eigentliche Frage. Steht mir dann noch Krankengeld zu und wenn ja, für wie lange.

Beste Grüße
Hallo Frankenland,

davon ausgehend, dass du alle Krankheiten angegeben hast und wirklich alles so aufeinander anrechenbar ist (entscheidet die Kasse ggf. auf Basis einer Arztanfrage oder unter Hinzunahme des MDK) gilt folgendes:

1. Blockfrist 09.04.2015-08.04.2018
2. Blockfrist 09.04.2018-08.04.2021

Aktuell befindest du dich in der 2. Blockfrist, in der du für längstens 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld hast.

19.09.2018-27.03.2019 = 189 Tage

Verbleibend: 546 Tage - 189 Tage = 357 Tage.

Also fast noch ein Jahr Anspruch, voraussichtliches Ende deines Krankengeldanspruchs am 02.06.2020.

Viele Grüße
D-S-E

Frankenland
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Re: Krankengeld und Blockfristen

Beitrag von Frankenland » 30.06.2019, 07:22

Hallo D-S-E,

vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir weiter.

Beste Grüße vom Frankenland

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